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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP016

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP016
Einreichungsdatum 15.03.2013
Antragsteller

Janhemme

Mitantragsteller
  • Niels Lohmann
  • Cornelius Engelmann-Strauß
  • Sebastian Raible
  • Dennis Pargmann
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Internet und Netzpolitik
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität).
Schlagworte Netzneutralität, Netzpolitik, Internet, Teilhabe, Kernthemen
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Netzneutralität stärken und gesetzlich verankern

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 unter Punkt 3 (Internet, Netzpolitik und Artverwandtes) folgendes zum Themenfeld Netzneutralität einzufügen:


Netzneutralität stärken und gesetzlich verankern

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten.

Die Piratenpartei lehnt es ab, die diskriminierungsfreie Übertragung von Daten durch die Einführung von Güteklassen, Angebotseinschränkungen oder Zugangserschwernisse zu beschneiden. Es muss den an die Kommunikationsinfrastruktur angeschlossenen Personen überlassen bleiben, aus dem Angebot an Diensten das Gewünschte auszuwählen.

Damit das Internet ein Ort der Innovation und Gleichberechtigung bleibt, muss der Gesetzgeber ein klares Bekenntnis für die Konzentrierung der anwendungsspezifischen Funktionen bei den mit dem Netz verbundenen Endgeräten abgeben (End-to-End-Prinzip) und Eingriffe in die Vermittlungsschicht oder das Betrachten der Transportschicht der durchgeleiteten Daten konsequent untersagen.

Antragsbegründung

Das Streben nach Netzneutralität ist eine der Kernforderungen der Piratenpartei Deutschland und in der Gliederung des BTW13-Wahlprogramms bereits als eigener Punkt vorgesehen.

Es handelt sich bei diesem Entwurf um einen Versuch, das technisch komplexe Thema kompakt und halbwegs verständlich zu formulieren. Daher konzentriere ich mich auf das Grundprinzip, unsere Forderungen und eine Benennung der von uns abgelehnten Eingriffe.

Der Antragstext wurde im Bundesliquid Anfang März mit 98% Zustimmung angenommen.

Die (zweifelsohne wichtigen) technischen Details lasse ich aus Platz- und Verständnisgründen hier bewusst außen vor, da dies aus meiner Sicht nach der Bundestagswahl in einer Gesetzesinitiative zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (und der ergänzenden Vorschriften) geregelt, bzw. (bei Bedarf!) vor der Wahl in ein Positionspapier gefasst werden sollte.

Eine Gesetzesinitiative würde dann (dort, wo notwendig) auch entsprechende Ausnahmen vorsehen, wie sie z.B. von Benjamin Siggel und Andreas Beer in der LQFB-Ini i310 aus dem Jahr 2010 beschreiben werden.

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