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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP030

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP030
Einreichungsdatum 15.03.2013
Antragsteller

Jo.Menschenfreund im Auftrag der AG Friedenspolitik

Mitantragsteller
  • Harald Balzus
  • Volker Melchers
  • Udo Fischer
  • Jenny Louise Becker
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Außenpolitik
Zusammenfassung des Antrags Die USA und Deutschland (in einer Denkschriftveröffentlichung implizit), haben erklärt, dass die Verpflichtung zum Verzicht auf Weiterverbreitung von Kernwaffen im Kriegsfall außer Kraft gesetzt wird. Wir wollen einen unbedingten Verzicht.
Schlagworte Atomwaffen, Atomwaffensperrvertrag, Abrüstung, Kernwaffen, Atombombe, NVV, NPT
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Beseitigung des Kriegsvorbehaltes bei Weiterverbreitung von Kernwaffen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel "Außenpolitik" bzw. in einem neuen Bereich Sicherheitspolitik, an geeigneter Stelle einzufügen:


Der sog. Kriegsvorbehalt, demnach der Atomwaffensperrvertrag oder Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen(NVV)‚nicht mehr maßgebend’ sein soll, wenn die ‚Entscheidung Krieg zu führen’ von der NATO getroffen wird, ist völkerrechtswidrig. Die Piratenpartei fordert, dass der NVV unter allen Umständen und auch im Kriegsfalle gültig sein muss.

Antragsbegründung

Im Zusammenhang mit der Ratifizierung des NVV im US-Senat hatte der damalige US-Außenminister Rusk am 10. Juli 1968 erklärt “Der NPT (gemeint ist NVV) behandelt nicht Regelungen über die Dislozierung von Kernwaffen auf alliiertem Hoheitsgebiet, da diese keine Weitergabe von Kernwaffen oder Verfügungsgewalt darüber einschließen, sofern und so lange nicht eine Entscheidung, Krieg zu führen, getroffen wird, in welchem Zeitpunkt der Vertrag nicht mehr maßgebend wäre.” (abgedruckt u.a. in der Denkschrift der Bundesregierung zum NPT in Bundestagsdrucksache 7/1994, S. 17)

Eine solche Einschränkung stellt eine Hintertür dar, die nicht zeitgemäß ist, und sowohl der Nichtverbreitung, als auch der Nichtanwendung von Kernwaffen widerspricht.

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