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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP036

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP036
Einreichungsdatum 15.03.2013
Antragsteller

Burkhard Masseida

Mitantragsteller
  • Michael Büker
  • Stefan Klausmann
  • Christian Nissen
  • Konstanze Dobberke
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Demokratie
Zusammenfassung des Antrags Offene Landeslisten, Kumulieren/Panaschieren, keine Wahlkreise, 5%-Hürde halbieren, Briefwahlmissbrauchsmöglichkeiten einschränken, weniger Unterschriften sammeln
Schlagworte Wahlrecht, Bundestagswahl, Kumulieren, Panaschieren, 5%-Hürde, Offene Listen, Bremer Modell
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Konzept für ein neues Bundestagswahlrecht

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm im Kapitel "Demokratie", folgende Texte einzufügen. Sollte der Antrag als Ganzes abgelehnt werden, sollen die Module einzeln abgestimmt werden:

Modul 1: Wahlverfahren

Reform des Bundestagswahlrechts

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine gründliche Reform des Bundestagswahlrecht ein. Die durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordene Anpassung des Wahlrechts, die nach einem weiteren verfassungswidrigen Versuch der schwarz-gelben Koalition von der Mehrzahl der Bundestagsfraktionen in Eile verabschiedet wurde, stellt aus Sicht der Piratenpartei nur eine Übergangslösung dar. Die Piratenpartei strebt an, dass der Bundestag sich in der kommenden Legislaturperiode die notwendige Zeit nimmt, das Bundeswahlgesetz an die veränderten Bedürfnisse der Wähler anzupassen und sich dabei nicht nur auf einzelne, kosmetische Veränderungen zur Beseitigung des verfassungswidrigen sogenannten "negativen Stimmgewichts" zu beschränken. Stattdessen soll die Gelegenheit zu einer umfassenden Umgestaltung des Wahlrechts genutzt werden, die den Bürgern mehr demokratische Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zusammensetzung des nationalen Parlaments einräumt. Parteitaktische Erwägungen, die alleine davon geprägt sind, der eigenen Partei Vorteile im Wettbewerb zu verschaffen oder zu erhalten, dürfen keine Rolle spielen.

Die Piratenpartei schlägt aus diesen Gründen für ein künftiges Bundestagswahlrecht folgende Eckpunkte vor:

Offene Listen

Nach §1 (1) BWahlG wird der Bundestag "nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt". Diese Beschreibung des geltenden Zwei-Stimmen-Systems ist allerdings nach praktischen Gesichtspunkten eher als euphemistisch zu betrachten. In der Realität gibt es sogenannte "sichere Wahlkreise" und Kandidaten aus "unsicheren Wahlkreisen" werden über die Landesliste abgesichert, so dass die Anzahl der Wahlkreise, bei denen das Erststimmenergebnis die Zusammensetzung des Bundestags tatsächlich beeinflusst, im Allgemeinen im einstelligen Prozentbereich liegt. Faktisch stehen dadurch schon vor der Wahl regelmäßig ca. 80% der kommenden Abgeordneten fest.

Die Piratenpartei fordert daher ein echtes "personalisiertes Verhältniswahlrecht" durch die Verwendung offener Landeslisten, auf denen jeder Wähler neben der Partei auch einzelne Personen wählen kann. Die Mandate werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren zuerst auf die erfolgreichen Parteien, nachfolgend auf deren Landeslisten, und dann zuerst nach Listen- und dann nach Personenstimmen auf die einzelnen Kandidaten verteilt. Damit die Parteien den Wählern eine ausreichende Menge Kandidaten zur Verfügung stellen, wird die Reihenfolge der Listenvorschläge auf dem Stimmzettel nicht mehr primär nach dem letzten Wahlergebnis bestimmt, sondern nach der Anzahl der Listenkandidaten, bis hin zu einer länderabhängigen Obergrenze. Diese beträgt in kleinen Ländern 20, in den größeren Ländern entspricht sie der Zahl der bei bundesweit gleichmäßiger Wahlbeteiligung auf das entsprechende Bundesland entfallenden Mandate.

Kumulieren und Panaschieren

Um den Bürgern einen größeren Einfluss auf die Zusammensetzung seiner Vertreterversammlungen zu gewähren, existiert in den Kommunalwahlgesetzen verschiedener Länder seit langem die Möglichkeit, mehrere Kandidaten zu wählen. Jeder Wähler darf also nicht bloß eine einzige Stimme vergeben, sondern eine festgelegte Anzahl. Diese kann er auf einen einzigen Wahlvorschlag konzentrieren (Kumulieren), oder sogar über mehrere Parteien streuen (Panaschieren). Die Piratenpartei schlägt ein System vor, wie es ähnlich in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg durch erfolgreiche Volksbegehren eingeführt wurde. Demnach erhält jeder Wähler die Möglichkeit, bis zu fünf Stimmen auf jeden Kandidaten zu vergeben, bei insgesamt zehn Stimmen.

Abschaffung der Erststimme

In den früheren Zeiten der großen Volksparteien, als es das Internet noch nicht gab und die Mobilität der Bürger noch sehr eingeschränkt war, mag es seine Berechtigung gehabt haben, dass jeder Wahlkreis seinen eigenen zuständigen Abgeordneten hatte, der oft von einer absoluten Mehrheit gewählt wurde und allgemeinen Respekt genoss. Dies ist aber nicht mehr zeitgemäß. Auf Grund des Prinzips der relativen Mehrheit reichen heutzutage regelmäßig Ergebnisse um 30% aus, um ein Direktmandat zu erlangen. Bei zusätzlich sinkenden Wahlbeteiligungen ist die Legitimation dieses Abgeordneten, alle Bürger seines Wahlkreises zu vertreten, nur noch als gering einzustufen. Hinzu kommt, dass durch die regelmäßige Absicherung der Wahlkreiskandidaten über Listenplätze die endgültige Zusammensetzung des Bundestages sowieso nur in absoluten Einzelfällen vom Erststimmenergebnis beeinflusst wird. Die tatsächliche Hauptfunktion der Erststimme in unserem heutigen Wahlsystem besteht also tatsächlich darin, Anomalien wie Überhangmandate oder negatives Stimmgewicht hervorzurufen.

Die Piratenpartei Deutschland schlägt daher die ersatzlose Abschaffung der Erststimme vor.

Modul 2: 5%-Hürde halbieren

Sperrklausel

Die Piratenpartei Deutschland strebt an, die Sperrklausel bei Bundestagswahlen auf 2,5% zu halbieren, und damit wenigstens teilweise dem Umstand zu begegnen, dass ansonsten Millionen von Wählerstimmen wirkungslos bleiben könnten. Gerade heutzutage, wo wir eine feinere Gliederung des Parteiensystems erleben, ist die 5%-Hürde ein zu starker Eingriff in die Gleichheit und Fairness der Wahl. Eine 2,5%-Hürde erscheint hoch genug, um eine Zersplitterung des Bundestages zu verhindern, aber niedrig genug, um taktische Wahlentscheidungen zu vermeiden.

Modul 3: Briefwahl

Briefwahl

Wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 1981 festgestellt wurde, ist die Möglichkeit der Briefwahl problematisch im Hinblick auf die Grundsätze der freien und geheimen Wahl. Zum damaligen Zeitpunkt wurden jedoch Briefwahlunterlagen nur in begründeten Fällen ausgestellt, so dass das Gericht trotz dieser Bedenken die Briefwahl als Möglichkeit der Beteiligung ansonsten verhinderter Wähler akzeptierte. Mittlerweile ist die Anzahl der Briefwähler jedoch kontinuierlich gestiegen und stellt aus Sicht der Piratenpartei ein Problem dar.

Die Piratenpartei möchte daher die Möglichkeit der Briefwahl wieder auf ein absolut notwendiges Minimum beschränken, bspw. auf Wählerinnen und Wähler, die sich längerfristig im Ausland aufhalten. Für die Masse der Briefwähler sollen dagegen andere Möglichkeiten der Stimmabgabe geschaffen werden. Mobile Wahllokale, die bereits eingesetzt werden um in kleineren Pflegeeinrichtungen, die über keine eigene Wahlurne verfügen, die Wahlteilnahme zu ermöglichen, sollen zukünftig auch einzeln im eigenen Zuhause gepflegte Personen mit einbeziehen. Für Personen, die sich am Wahltag nicht an ihrem Wohnsitz aufhalten oder anderweitig verhindert sind, soll es ermöglicht werden, unter kontrollierten Bedingungen vor dem eigentlichen Wahltermin an ausgewiesenen Orten zu wählen.

Modul 4: Unterstützerunterschriften

Teilnahmehürden

Das Erheben von Unterstützerunterschriften zur Wahlteilnahme stellt aus Sicht der Piratenpartei ein Datenschutzproblem dar. Alternative Möglichkeiten des Relevanznachweises für Parteien, bspw. eine nachgewiesene Mindestmitgliederzahl, erweisen sich allerdings als nicht weniger problematisch. Die Piratenpartei schlägt daher verschiedene Möglichkeiten der Verbesserung des existierenden Systems vor. So soll jeder Wahlvorschlagsträger, der bei der vorangegangenen Bundestagswahl ein Ergebnis von mindestens 0.5% der Stimmen erhalten hat, von der Sammlung von Unterstützerunterschriften befreit werden. Ein Ergebnis von wenigstens 1% der Stimmen bei der letzten Landtagswahl befreit ebenfalls von der Verpflichtung zum Unterschriftensammeln für die Landesliste im entsprechenden Bundesland, ebenso wenn allein zur Teilnahme an der Landtagswahl mindestens genauso viele Unterschriften beigebracht wurden, wie auch für die Bundestagswahl notwendig ist. Wahlberechtigte dürfen zukünftig für mehrere Wahlvorschläge Unterstützung leisten, so dass die Unterstützung auf dem Amt nicht mehr gespeichert werden muss, und die Anzahl vorzuweisender Unterschriften wird gegenüber der gegenwärtigen Regelung halbiert. Auf den Unterstützerformularen dürfen Straße und Hausnummer nicht mehr erfasst werden, denn eine meldebehördliche Identifizierung ist alleine mit Name, Geburtsdatum, Postleitzahl und Ort möglich. Dies folgt dem Prinzip der Datensparsamkeit.

Antragsbegründung

Modul 1

Dieser Antrag wurde in ähnlicher Form bereits zu den vergangenen BPTs eingereicht, kam aber nicht dran. Vor Bochum gab es eine kleine bundesweite PG Wahlrecht, deren Ergebnisse auch zum Teil eingeflossen sind.

Angesichts der zerfahrenen Verhandlungssituation zwischen den derzeitigen Regierungs- und Oppositionsparteien bei diesem Thema, welche kurzfristig nur durch einen weichgespülten Kompromiss mit vergrößertem Bundestag gelöst werden konnte, kann nur ein Entwurf nach zivilgesellschaftlichen Vorstellungen, wie sie bspw. seit Jahren vom Verein Mehr Demokratie e.V. vertreten werden, einem neuen Wahlrecht zur notwendigen breiten Legitimation verhelfen. Mit knappen Mehrheiten verabschiedete Wahlgesetze, die jederzeit unter dem Vorbehalt stehen bei einem Regierungswechsel wieder gekippt zu werden, beinhalten dagegen ein nicht hinnehmbares Schadenspotential für das Ansehen unserer Demokratie. Das derzeitige Dilemma ist gleichzeitig eine große Chance, das Wahlrecht grundlegend zu verbessern, dadurch den Einfluss der Wähler auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages spürbar zu erhöhen, und den der Parteien entsprechend zu verringern.

Offene Listen, auf denen man einzelne Menschen aus Parteilisten auswählen kann, sollten Konsens in der Piratenpartei sein. Auch Kumulieren und Panaschieren steht bereits im Grundsatzprogramm. Das traditionelle Verfahren aus den süddeutschen Ländern behindert jedoch kleinere Parteien, da für eine gleichberechtigte Teilnahme an der Wahl eine Vielzahl von Kandidaten aufgestellt werden müssen, und führt zu besonders großen und unübersichtlichen Stimmzetteln. Das "norddeutsche" System mit einer beschränkten Stimmenzahl erscheint da besser.

Als Alternative zum existierenden Wahlkreisprinzip werden des öfteren Mehrpersonenwahlkreise vorgeschlagen. Diese würden es in der Tat wieder mehr Wählern ermöglichen, von einem persönlichen Wahlkreisabgeordneten vertreten zu werden. Allerdings müsste die Größe solcher Wahlkreise im Gegenzug vervielfacht werden, um im Bundestag auf dieselbe Anzahl Abgeordneter zu kommen. Von einem örtlichen Bezug kann keine Rede mehr sein, wenn bspw. Mecklenburg-Vorpommern in zwei Wahlkreise aufgeteilt würde, und Bremen und das Saarland müssten zwangsläufig aus einem einzigen Wahlkreise bestehen. Der Unterschied zwischen der Wahlkreisstimme und der Landesstimme wäre in derartigen Fällen kaum vermittelbar.

Ich halte daher auch Mehrmandatswahlkreise bei Bundestagswahlen für überflüssig. Eine Personalisierung wird bereits durch das Prinzip der offenen Listen angestrebt. Es ist zu erwarten, dass örtliche Gebietsverbände von Parteien Werbung für ihre Kandidaten machen, so dass der Verzicht auf Wahlkreise den innerparteilichen Wettbewerb der Kandidaten eher befördern wird, anstatt dass der Wahlkampf so wie derzeit alleine auf den Spitzenkandidaten konzentriert wird. Diese Möglichkeit der Personalisierung und Bevorzugung lokaler Politiker bei der Wahl steht dann nicht mehr ausschließlich den Wählern großer Parteien zur Verfügung, sondern allen gleichermaßen.

Als Hamburger Pirat hatte ich Anfang 2011 die Gelegenheit, eine Wahl nach einem derartigen System mit erleben zu können. Daher konnte ich auch Aspekte erkennen, die noch verbesserungswürdig sind. Das Ergebnis ist dieses Wahlsystem.

Mein primäres Ziel dabei war, das Wahlsystem derart zu gestalten, dass die Möglichkeiten der Personenwahl sich auch merkbar niederschlagen. Im Hamburger Wahlkampf (Offene Landeslisten und Mehrmandatewahlkreise) zeigte sich, dass der Wahlkampf der großen Parteien weiterhin darauf ausgelegt war, Spitzenkandidaten zu präsentieren. Außer dem jeweiligen Spitzenkandidaten der Landesliste und der jeweiligen örtlichen Wahlkreisliste wurde (mit einer Ausnahme, ein Grüner Zweitplatzierter machte gegen den Willen seiner Partei Wahlkampf für sich selber) kein Politiker namentlich beworben. Als Folge erhielt bspw. der Bürgermeisterkandidat der SPD, Olaf Scholz, alleine etwa 75% der Personenstimmen seiner Partei. Und mit einer Ausnahme (besagter Grüner) wurden bei allen Parteien in den Mehrmandatewahlkreisen die Spitzenkandidaten der Parteien gewählt.

Mein Ansatz ist daher, die sicheren Wahlkreisbastionen der Parteien komplett abzuschaffen. Gleichzeitig werden bis zu zehn Stimmen erlaubt, aber maximal fünf pro Person. Das schafft Raum für andere Personen neben dem Spitzenkandidaten, sich zu profilieren. Kreisverbände, deren Kandidaten relativ weit hinten auf der Liste stehen, werden Wahlkampf für ihren Kandidaten führen, die forderen Plätze werden sich dagegen "verteidigen" müssen, und ebenfalls ihre Qualitäten präsentieren.

Einzelbewerber sind in dem Entwurf nicht mehr vorgesehen. Ich hatte darüber nachgedacht, da evtl. eine Extraregelung einzuführen. Ich hab das aber verworfen, da es alles nur verkompliziert hätte, und auch heute faktisch kein Einzelbewerber eine Chance hat, in den Bundestag einzuziehen. Das letzte Mal, als das welche geschafft haben, war bei der ersten Bundestagswahl 1949, bei der es drei erfolgreiche unabhängige Kandidaten gab, wobei zwei davon allerdings die Unterstützung einer oder mehrerer großer Parteien (u.a. CDU, FDP) hatten, die auf eigene Kandidaten verzichteten.

Modul 2

Es gibt mittlerweile Landtage, in denen annähernd 15% der Wähler (nicht Wahlberechtigter!) nicht mehr vertreten sind, weil drei Parteien knapp an der 5%-Hürde gescheitert sind. Das ist für eine Demokratie untragbar. Gleichzeitig ist eine komplette Abschaffung der Hürde aber auch nicht erstrebenswert. Durch die hohe Anzahl der Mandate im Bundestag würde damit die Schwelle für den Einzug auf fast 0,1% sinken. Das ist der Bereich, in den man alleine durch einen lustigen Namen oder einen günstigen Platz auf dem Stimmzettel kommt. Auch würde sich die Verwaltung von Redekontingenten und anderen Rechten im Bundestag so nicht mehr praktikabel managen lassen. Das Interesse des Bundestages, eine zu starke Zersplitterung der Parteienlandschaft zu verhindern, hat das BVerfG immer bejaht. Eine Halbierung auf 2,5% wäre daher angemessen. Taktische Stimmabgaben würden auch weniger attraktiv werden, denn keine halbwegs relevante Partei ist vor der Wahl nach den Umfragen "klar draußen".

Das alternative Modell der Ersatzstimmen, welches die 5%-Hürde belässt, aber die Angabe von "Ersatzparteien" vorsieht, falls der favorisierte Vorschlag an der 5%-Hürde scheitert, ist mit einem Kumulieren/Panaschieren-System leider nur extrem schwer umzusetzen und verkompliziert das Wahlsystem immens. Außerdem bleibt die Frage ungeklärt, was dann passiert wenn die Ersatzpartei auch unter 5% landet.

Modul 3

Die Möglichkeit der Briefwahl ist eine potentielle Einschränkung der Freiheit und Geheimheit der Wahl. Im Gegensatz zur Wahl im Wahllokal lässt sich nicht überprüfen, ob der Wähler selber abgestimmt hat, oder ob er evtl. unter Druck gesetzt wurde. Gleichzeitig fördert die Briefwahl aber die Allgemeinheit der Wahl, denn sie ermöglicht Leuten die Teilnahme, die ansonsten verhindert wären. Wenn man also die Briefwahl sinnvollerweise beschränken möchte, muss man im Ausgleich andere, weniger problematische Möglichkeiten der Teilnahme schaffen.

Modul 4

Erklärt sich aus dem Text.

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