Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP037
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP037 |
Einreichungsdatum | 15.03.2013 |
Antragsteller |
Hetti, OrangeScarf, MrFuture mit Unterstützung der AG Geldordnung und Finanzpolitik |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | piratige_Finanzmarkregulierung: Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors und Regulierung der Finanzmärkte. |
Schlagworte | Finanzmarktregulierung, Finanzspekulationen, Schattenbanken, Bankenregulierung, Finanztransaktionssteuer, Finanzstabilität |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBanken und Finanzmarktregulierung AntragstextDer Bundesparteitag möge folgenden Antrag, gegebenenfalls modular, beschließen und im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 im Kapitel "Wirtschaft und Finanzen" im Unterpunkt "Finnzpolitik" einfügen. Hinweis: Der letzte Satz der Präambel (Modul 1): "Aufbauend auf den derzeitig bestehenden Bankenregulierungsvorschriften sehen wir als Piraten in folgenden Punkten Änderungsbedarf:" soll nur übernommen werden, wenn mindestens eines der Module 2 bis 11 angenommen wird. Modul 1: Präambel Wir Piraten wollen Banken und das gesamte Finanzsystem so anpassen und regulieren, dass es den Menschen und der Realwirtschaft dient. Ein nachhaltiges Finanzsystem erfordert konsequente Regulierungsrichtlinien. Banken, die in Schieflage geraten, müssen abgewickelt werden können, ohne dabei eine Systemkrise hervorzurufen. Die Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor muss erhöht werden. Aufbauend auf den derzeitig bestehenden Bankenregulierungsvorschriften sehen wir als Piraten in folgenden Punkten Änderungsbedarf: Modul 2: 1. Alle Banken und ähnliche Institutionen müssen sowohl Sanierungs- als auch Abwicklungspläne vorlegen, die sicherstellen, dass im Falle einer Schieflage die Steuerzahler und die Realwirtschaft nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. 1a: Schieflagen, Insolvenzen und Abwicklungen von Banken dürfen nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Wir Piraten fordern, dass gesunde Banken Sanierungspläne mit klaren Anweisungen für das Management im Fall einer Schieflage erstellen. Aus dem Sanierungsplan muss sich auch ergeben, wie das Institut im Fall einer Schieflage einen Neustart schaffen will. 1b: Insolvente oder illiquide Finanzinstitute sollen restrukturiert und abgewickelt werden können. Bei einer Restrukturierung oder Abwicklung von Banken sollen zunächst die Eigentümer und dann die Gläubiger der Bank haften. Modul 3: 2. In Deutschland ansässige oder tätige Finanzmarktteilnehmer müssen sich, einschließlich der Niederlassungen im Ausland und ihre Produkte auf jeden Fall der deutschen Regulierung unterwerfen und sich im Zweifel mehrfach regulieren lassen Modul 4: 3. Schattenbanken müssen in die Finanzmarktregulierung einbezogen werden Modul 5: 4. Spekulationsrisiken durch Banken und Finanzinstitute sind zu minimieren, ins Besondere durch folgende Maßnahmen: Modul 6: 4.1 Der Eigenhandel aller Finanzinstitute soll weitgehend untersagt werden, also keine Trennbankenforderung in Banken mit und ohne Eigenhandelserlaubnis Eigenhandel von Finanzinstitutionen (inbesondere Banken, Versicherungen, Schattenbanken, Hedgefonds), der im eigenen Namen und für eigene Rechnung erfolgt und nicht durch Kundengeschäft ausgelöst wird, soll untersagt werden. Modul 7: 4.2 Finanzderivate dürfen nur noch zu ihrem ursprünglichen Zweck, der Risikoabsicherung, eingesetzt werden Finanzderivate dürfen nur in Zusammenhang mit einem definierten Grundgeschäft eingegangen werden. Die Finanzinstitutionen müssen die Aufsichtsbehörden laufend über ihre Risiko- und Sicherungsstrategie mit Bezug zu Finanzderivaten informieren. Die Beweislast, dass es sich um ein Absicherungsgeschäft handelt, liegt bei den Finanzinstitutionen. Modul 8: 4.3 Um Risiken von Finanzinstituten transparent zu machen, dürfen Unternehmen des Finanzsektors Derivate nur an Börsen durchführen OTC-Geschäfte sollen zwingend auf Börsen verlagert oder eingestellt werden. In Deutschland tätige Finanzinstitute dürfen Geschäfte auch im Ausland nur mit ausländischen Geschäftspartnern an Börsen eingehen. Modul 9: 4.4 Neuartige Finanzprodukte müssen genehmigt werden Die Aufsichtsbehörden müssen jede einzelne Finanzinnovation prüfen und genehmigen, bevor sie gehandelt werden darf. Finanzprodukte, deren Risiken nicht transparent offen gelegt werden können, dürfen nicht genehmigt werden. Modul 10: 5. Die Anforderungen an Kapitalausstattungen von Banken und Finanzinstitututen erhöhen Die Piratenpartei fordert, dass die ursprünglichen Regeln aus Basel III zur Stärkung der Liquiditätsreserve und Eigenkapitalausstattung ohne Abstriche umgesetzt werden. Modul 11: 6. Die Finanztransaktionssteuer soll einheitlich 0,1% auf alle Aktien und Derivate betragen AntragsbegründungZu 1: In der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass Haftung für institutionelle Finanzmarktteilnehmer außer Kraft gesetzt war und ist (Too big to fail). Ohne Haftung für Misserfolg auf Märkten durch ein Unternehmen kann Marktwirtschaft nicht funktionieren. Dieser Grundsatz gilt besonders für institutionelle Finanzmarktteilnehmer. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass durch Ketten- und Ansteckungseffekte auch Banken mit „konservativem“ Geschäftsmodell in eine Schieflage geraten können, die sie ohne externe Hilfe nicht hätten bewältigen können. Zu 2: Finanzmarktteilnehmer sollen durch Wahl ihres Firmensitzes den Regulierungen nicht ausweichen können. Zu 3: Alle Marktteilnehmer, die bankähnliche Geschäfte machen, müssen vergleichbar reguliert werden. Zu 4.1: Durch diese Forderung werden Trennbanken unnötig. Ins Besondere mit der Absicherungsvorschrift bei Derivatgeschäften und dem Verbot für Weiterverbriefungen. Finanzinstitutionen sollen alle Finanzmarktteilnehmer sein, die gewerblich im Auftrag anderer am Finanzmarkt aktiv werden. Eigenhandel beschreibt den kurzfristigen Handel zur Gewinnerzielung von Finanzinstitutionen. Tatsächlich besteht beim Eigenhandel ein erhebliches Risiko, (auch durch institutsinternen Missbrauch), untragbare Verluste für ein einzelnes Institut zu generieren. Verluste im Eigenhandel von Finanzinstitutionen gefährden die Solvenz der Finanzinstitutionen und können zu Systemkrisen führen. Deswegen muss der Eigenhandel untersagt werden. Dazu zählt auch die Unterbindung von Investitionen in Beteiligungen durch Finanzinstitutionen in andere Finanzinstitutionen, wenn dies allein zur Erzielung kurzfristiger Gewinne geschieht. zu 4.2: Finanzderivate können als (hoch-)spekulatives Mittel oder zur Sicherung eingesetzt werden. Bei Einsatz als Sicherungsinstrument verteilen Finanzderivate unter Finanzmarktteilnehmern Risiken um. Die Aufsichtsbehörden müssen die Risikoumverteilung durch Finanzderivate verfolgen können, damit sie bewerten können, ob einzelne Finanzmarktteilnehmer durch Finanzderivate zu viele Risiken auf sich nehmen. Spekulation soll unterbunden werden. Zu 4.3: Der Handel an Börsen trägt zur Standardisierung von Finanzprodukten bei. Dadurch werden Derivate in ihrer Struktur einfacher und damit ihre Risiken transparenter. Der Handel an Börsen soll ferner eine faire Bewertung von Finanzprodukten ermöglichen. Insbesondere bei sogenannten Finanzinnovationen soll sich die Transparenz auf den Finanzmärkten so nachhaltig erhöhen, dass ALLEN Marktteilnehmern eine individuelle Bewertung von Risiken, zumindest nach Finanzproduktgattungen, möglich ist. zu 4.4: Nur ein sehr kleiner Teil des Bankgeschäfts hat spekulativen Charakter. Viele Banken nutzen Geschäfte, die für sich genommen spekulativ sind, nicht zur Spekulation, sondern zur Absicherung. Daher ist es – von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht zielführend, bestimmte Finanzprodukte zu verbieten. Die Intensität der Regulierung soll am Spekulationsgrad bestimmter Finanzprodukte ausgerichtet werden. Um dies sicherzustellen, muss die Aufsicht jede Finanzinnovation kennenlernen und ihren Risikogehalt einschätzen können. Daher – und nicht um Finanzinnovationen potentiell zu verbieten – sprechen wir uns für eine Genehmigungspflicht durch die Aufsicht aus. Zu 5: Die Finanzkrise 2008 wurde durch unzureichende Liquidität und Kapitalausstattung im Banken- und Finanzsektor ausgelöst und beschleunigt. Daher soll die Widerstandsfähigkeit im Finanzsekto gestärkt werden: Das Reformpaket Basel III regelt, dass Banken erheblich mehr und besseres Eigenkapital sowie eine Liquiditätsreserve bereithalten müssen. Wir Piraten unterstützen die Zielsetzungen aus „Basel III“ für Kreditinstitute und fordern, dass diese Reform in seiner ursprünglichen Fassung ohne Abstriche umgesetzt wird. Zu 5b: Aus Sicht der Finanzstabilität soll eine ausreichende Liquiditätsreserve Illiquidität auch in einer Krise zumindest zunächst verhindern. Eigenkapital gilt als wesentliche Voraussetzung, die es Finanzmarktteilnehmern ermöglichen soll, im Sinne einer individuellen Haftung für Schieflagen, diese selbst verkraften oder zumindest einen substantiellen Teil zur Bereinigung beitragen zu können. Durch die Reform der Eigenkapitalregeln (Basel III) werden Kapitalhöhe und Kapitalqualität von Kreditinstituten erheblich verbessert. Ins Besondere sind auch weiter erhöhte Kapitalanforderungen für die größten Kreditinstitute vorgesehen. Zu 6: Alleine die Handelsvolumina sind keine plausible Begründung für eine niedrigere Steuer bei Derivaten, da hohe Handelsvolumina keinen gesellschaftlichen Vorteil haben PiratenpadLiquid Feedback
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