Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP056
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP056 |
Einreichungsdatum | 15.03.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Wirksamer Nichtraucherschutz, der auf den Grundprinzipien der Piratenpartei basiert. |
Schlagworte | Nichtraucherschutz, e-Zigarette, Tabakrauch, Tabak, Gaststätten |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelHaltung der Piratenpartei zum Nichtraucherschutz AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel "Gesundheitspolitik" als eigenen Absatz unter der Überschrift "Nichtraucherschutz" einzufügen: Präambel Die Piratenpartei steht für Transparenz, Freiheit und gesellschaftliche Teilhabe. Sie tritt für die Wahrung von Bürgerrechten ebenso ein, wie auch für den Schutz des Individuums vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen. In diesem Sinne setzt sie sich daher sowohl für einen wirksamen Nichtraucherschutz als auch für die Achtung der Persönlichkeitsrechte von Rauchern ein. PIRATEN streben ein gesellschaftliches Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern an, das niemanden von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließt oder unverhältnismäßig in der persönlichen Entfaltung beschneidet. Zur Realisierung eines wirksamen Nichtraucherschutzes fordern wir: 1. In allen geschlossenen Räumen öffentlicher Gebäude mit Publikumsverkehr, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei allen öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, gelten im Interesse des Schutzes von Nichtrauchern grundsätzlich Rauchverbote. 2. Die Träger der in 1. genannten Räumlichkeiten können Raucherräume einrichten, wenn diese wirksam abgetrennt und belüftet sind. 3. a) Die Betreiber von Gaststätten können separate, von den Nichtraucherbereichen wirksam abgetrennte und belüftete Raucherräume einrichten. Die Nichtraucherbereiche und das WC müssen ohne das Durchqueren von Raucherbereichen vom Haupteingang aus einfach erreichbar sein. AntragsbegründungDie Inhalation von Tabakrauch ist nach Stand der Wissenschaft gesundheitsschädigend, auch wenn das genaue Ausmaß der gesundheitlichen Gefährdung durch Passivrauch noch nicht abschließend geklärt ist. Viele Menschen fühlen sich zudem durch Tabakrauch stark beeinträchtigt. Diese Situation erfordert gesetzliche Regelungen zum Schutz der Nichtraucher, ohne dass diese unverhältnismäßig in das Persönlichkeitsrecht der Raucher eingreifen. Eine Politik, die einseitig auf Verbote setzt, bewirkt erfahrungsgemäß größere Probleme als die, die sie zu beseitigen verspricht. Rauchverbote können lediglich einen Rahmen vorgeben und führen nur dann zu einem gesellschaftlichen Konsens, wenn sie von Rauchern wie Nichtrauchern aus Überzeugung getragen werden. An die Stelle eines fortdauernden gesellschaftlichen Zwistes muss eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der gegenseitigen Rücksichtnahme treten. Ergänzende Anmerkung:
Materialien und Bewertungen für die zugrundeliegenden Sachfragen haben wir hier zusammengestellt: Piratenpad
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