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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP067

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP067
Einreichungsdatum 19.03.2013
Antragsteller

FJ

Mitantragsteller
  • Technixer
  • Piezzo
  • Nene
  • Ferdinand
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Bildung und Forschung
Zusammenfassung des Antrags Lehrbeauftragte sollen angemessen bezahlt werden und eine langfristigere Perspektive haben. Dazu sollen zunächst Beschränkungen in der Beschäftigung aufgehoben werden. Krankheitsbedingt ausfallende Lehrstunden sind bis zum 42. Tag zu vergüten.
Schlagworte Lehrbeauftragte, angemessene Bezahlung, langfristige Perspektive, soziale Absicherung, Tarifverträge für Lehrbeauftragte
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Angemessene Bezahlung für Lehrbeauftragte

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm in einem Abschnitt Hochschulpolitik an geeigneter Stelle folgenden Absatz zum Thema: Lehrbeauftragte an Universitäten und Fachhochschulen aufzunehmen:

Angemessene Bezahlung für Lehrbeauftragte

Die Piratenpartei Deutschland spricht sich dafür aus, die Bezahlung aller Lehrbeauftragten mit abgeschlossener Promotion an Universitäten und Fachhochschulen deutlich anzuheben. Ein Orientierungswert liegt bei mindestens 52 Euro pro gehaltener Lehrveranstaltungsstunde (LVS).

Des Weiteren fordern wir eine Aufhebung der Begrenzung der maximal möglichen Lehrstunden an einer einzelnen Einrichtung, so dass auf Wunsch des Lehrbeauftragten eine Beschäftigung von bis zu 20 Lehrstundenstunden / Woche an einer Einrichtung möglich wird.

Lehraufträge sollen auch über Zeiträume länger als ein Semester laufen können. Die Hochschulen und Universitäten sollen zudem über einen Zeitraum von bis zu 42 Tagen auch Stunden vergüten, die krankheitsbedingt ausfallen.

Langfristig fordert die Piratenpartei Deutschland eine nachhaltige Lösung, durch Ausbau des akademischen Mittelbaus und tarifvertragliche Lösungen, wie es auch die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) im Templiner Manifest fordert.

Antragsbegründung

Lehrbeauftragte an den Hochschulen und Universitäten haben die prekärsten Arbeitsverhältnisse aller akademischen Beschäftigten überhaupt.

Die Situation speziell der Berliner Hochschulen wird in folgendem Tagesspiegelartikel beschrieben: http://www.tagesspiegel.de/wissen/hochschulen-lehrbeauftragte-gut-gelehrt-nichts-verdient/1675346.html

Landesspezifisch liegt der "Mindestlohn" für Lehbeauftragte bei bis hinunter zu 16,46 Euro (in Schleswig-Holstein) für eine Lehrstunde. Wer „Lehraufgaben wie Professoren“ wahrnimmt, bekommt an den Unis in Berlin bis zu 36,70 Euro. Ausschliesslich habilitierte Lehrbeauftragte bekommen bis zu 52 Euro. Eine schöne Zusammenfassung findet sich unter http://de.wikipedia.org/wiki/Lehrbeauftragter.

Doch auch für nicht habilitierte Lehrbeauftragte ist eine Bezahlung von unter 52 Euro / LVS nicht zumutbar. Dies liegt darin begründet, dass sowohl die selbst zu organisierenden Renten- und Krankenversicherungen als auch Steuern von diesem Betrag abzuziehen sind. Eine LVS zieht im Allgemeinen 1-2 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit nach sich. Wer nur 40 Euro pro Stunde verdient, kommt mit 16 LVS (im Mittel mindestens 32 "Arbeitsstunden") an oft 3-4 Lehranstalten zu leisten auf 640 Euro pro Woche bzw. 2560 Eurto brutto im Monat (und dies wohlgemerkt nur während der Vorlesungszeit !). Die Kranklenversicherung kostet 300 Euro, die Rentenvorsorge wird derzeit auch mit mind. 300 Euro pro Monat empfohlen, bleiben 1960 Euro zu versteuerndes Einkommen, also etwa 1400 Euro Netto in der Lohnsteuerklasse I als promovierte Akademiker. Somit bleiben den Lehrbeauftragten oft nur gut 10 Euro Nettolohn pro geleisteter Arbeitsstunde. Für die genannten Fälle von < 40 Euro/ LVS verschärft sich das Szenario entsprechend.

Der Gesamtumfang der Lehrtätigkeit eines/einer Lehrbeauftragten darf je nach Hochschule 4 - 8 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) je Semester an einer Einrichtung nicht überschreiten. Die Hochschulen und Universitäten legen Beschränkungen auf, derart dass Lehrbeauftragte nur maximal die Stunden eines beschäftigten Mitarbeiters leisten dürfen (4 LVS) oder es gelten anderweitig festgelegte Beschränkungen wie max. 8 LVS pro Woche . Dies erfordert, dass Lehrbeauftragte mehrere Lehraufträge an verschiedenen Universitäten wahrnehmen müssen und in den zwischenzeiten zwischen diesen Einrichtungen pendeln müssen.

Schlussendlich besitzen die Lehrbeauftragten keinerlei Arbeitnehmerrechte, da sie auf Selbständigenbasis arbeiten. Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall existieren faktisch nicht.

Lehraufträge dürfen in einigen Bujndesländern nur für jeweils ein Semester erteilt werden. Die Befristung auf maximal 1 Semester Beschäftigungsdauer schafft besondere Unsicherheit. Lehrbeauftragte haben somit neben der ständigen Unsicherheit auch mit Problemen zu kämpfen, beispielsweise erschwert Kredite wegen fehlender finanzieller Absicherung zu erhalten.

Nach abgeschlossener Promotion endet für viele die Karriere an den Universitäten (u.a. wegen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes https://lqpp.de/be/initiative/show/2418.html). Wer es nicht auf eine Dauerstelle oder Professur schafft, wie es eben die meisten nicht schaffen, der könnte sich über Lehraufträge eigentlich noch eine Weile sehr gut über Wasser halten. Für diejenigen, die dies derzeit probieren, ist die unangemessene Bezahlung von meist deutlich unter 40 Euro pro LVS ein Grund, lieber schnell ins Ausland zu wechseln, wo es mehr Dauerstellen, kein Wissenschaftszeitvertragsgesetz und überhaupt wesenlich attraktivere Arbeitsbedingungen für Postdocs gibt. Dies ist ein entscheidender Faktor für den problematischen Brain drain, der mit einer einfachen fairen Erhöhung der Lehrbauftragungsvergütung hier stark reduziert werden könnte.


Langfristig sind in allen Bundesländern für Lehrbeauftragte neue Beschäftigungsverhältnisse zu entwickeln, die tarifvertraglichen Regelungen unterliegen. In Bayern und Baden Württemberg ist man hier zu mindest einen Schritt voraus, wo die freie Mitarbeiterschaft als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Hochschulträger ausgestaltet ist.

Liquid Feedback

Da die Gruppe der Lehrbeauftragten stetig wächst ist das Thema äußerst brisant. Leider gibt es dazu erst eine Initiative als Meinungsbild in Berlin, die jedoch stark unterstützt wird: https://lqpp.de/be/initiative/show/2506.html

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