Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP073
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP073 |
Einreichungsdatum | 25.03.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Innen- und Rechtspolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll aufgelöst werden. |
Schlagworte | Verfassungsschutz, BfV, Inlandsgeheimdienst |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAbschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutz AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel "Innen- und Rechtspolitik" unter dem Titel "Abschaffung des Verfassungsschutzes" einzufügen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe der Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Erkenntnisse über das Versagen und die zweifelhaften Methoden der Verfassungsschutzbehörden nähren jedoch die Zweifel daran, ob der Verfassungsschutz dazu beiträgt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Die Aufklärungsarbeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen findet heute nicht nur durch Sammeln und Auswerten öffentlich zugänglicher Informationen statt. Vielmehr werden in hohem Maße nachrichtendienstliche Mittel angewendet. Unter anderem werden auch V-Leute angeworben. Bei diesen V-Leuten handelt es sich nicht um Angestellte der Verfassungsschutzbehörden, sondern um Anhänger*innen von beobachteten Gruppen, die gegen Geld Informationen über ihre Szene preisgeben. Das heißt aber, dass man Täter*innen für Informationen aus ihrem eigenen Tatumfeld bezahlt. Das hat in der Praxis dazu geführt, dass V-Leute das Geld, das sie vom Verfassungsschutz für — häufig auch fehlerhafte — Informationen bekommen, direkt in den Aufbau verfassungsfeindlicher Organisationen gesteckt haben. So konnten teilweise verfassungsfeindliche Strukturen durch diese Praxis gestützt oder gar deren Bildung erst ermöglicht werden. Da die Verfassungsschutzbehörden gleichzeitig in Widersprüche um die Aufklärung von Morden durch Nationalsozialist*innen verstrickt sind, gibt dies dem Skandal einen zusätzlichen faden Beigeschmack. Dass dabei massenhaft Unterlagen vernichtet und so aktiv eine parlamentarische Aufklärung der Aktivitäten behindert wurde, ist nur die Spitze des Eisberges. Auch muss dem Bundesamt für Verfassungsschutz unterstellt werden, dass es nachrichtendienstliche Mittel gegenüber Abgeordneten angewandt hat, es leugnet dies jedoch weiterhin. Viele Mitglieder des Bundestages der Fraktion Die Linke haben ihre Unterlagen angefordert und stellten fest, dass zahlreiche Stellen geschwärzt wurden. Da das Bundesamt für Verfassungsschutz aber betont, die Abgeordneten nur zu beobachten und dafür ausschließlich öffentlich einsehbares Material zu verwenden, verstrickt sich die Behörde abermals in Widersprüche. Die Piratenpartei stellt sich die Frage, warum man Reden und Schriften der Parlamentarier*innen, welche öffentlich einsehbar sind, schwärzen sollte. Dieser gesamte Vorgang ist ein Skandal, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht nur frei gewählte Parlamentarier*innen, sondern auch die Kontrollinstanz des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind. Wenn nun eine Bundesbehöre ihre eigenen »Vorgesetzen«, noch dazu unter Umständen nachrichtendienstlich, kontrolliert, wird das System ad absurdum geführt. Da die Verfassungschutzbehörden die Aufgabe haben, unsere Verfassung vor den Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu schützen, sollte man annehmen, dass gerade diese Behörden penibel auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze achten. Dies ist jedoch, wie oben beschrieben, offensichtlich nicht der Fall. Nicht nur das: Zahlreiche Berichte der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind grob verfassungswidrig. Eine Studie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg belegt, dass sämtliche Verfassungsschutzberichte zwischen 2005 und 2008 rechtswidrig waren und gegen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht formuliert hat, verstießen. Tatsächlich hat sich in Form der Verfassungsschutzämter ein Inlandsgeheimdienst entwickelt, der sich weitestgehend verselbstständigt und das Vertrauen in die Behörden in diesem Land massiv erschüttert hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat ein System entwickelt, welches mit den Prinzipien des Rechtsstaates nicht vereinbar ist. Deswegen fordert die Piratenpartei die Abschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Aufgabe der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, bewaffneten Nazis und Terrorismus liegt bei den Polizeibehörden. Diese nutzen dafür jedoch keine Überwachung von Abgeordneten, machen keine gemeinsame Sache mit den Täter*innen und entziehen sich nicht der demokratischen Kontrolle. Antragsbegründung- Piratenpad
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