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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP073

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP073
Einreichungsdatum 25.03.2013
Antragsteller

NHense

Mitantragsteller
  • Florian Zumkeller-Quast
  • Paul Meyer-Dunker
  • Lukas Martini
  • Patrick Rauscher
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll aufgelöst werden.
Schlagworte Verfassungsschutz, BfV, Inlandsgeheimdienst
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Abschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel "Innen- und Rechtspolitik" unter dem Titel "Abschaffung des Verfassungsschutzes" einzufügen:

Das Bun­desamt für Ver­fas­sungs­schutz hat die Auf­gabe der Über­wa­chung von Bestre­bun­gen gegen die freiheitlich-demokratische Grund­ord­nung. Die Erkennt­nisse über das Ver­sa­gen und die zwei­fel­haf­ten Metho­den der Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den näh­ren jedoch die Zwei­fel daran, ob der Ver­fas­sungs­schutz dazu bei­trägt, die freiheitlich-demokratische Grund­ord­nung zu schützen.

Die Auf­klä­rungs­ar­beit über ver­fas­sungs­feind­li­che Bestre­bun­gen fin­det heute nicht nur durch Sam­meln und Aus­wer­ten öffent­lich zugäng­li­cher Infor­ma­tio­nen statt. Viel­mehr wer­den in hohem Maße nachrichten­dienst­li­che Mit­tel ange­wen­det. Unter ande­rem wer­den auch V-Leute ange­wor­ben. Bei die­sen V-Leuten han­delt es sich nicht um Ange­stellte der Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den, son­dern um Anhänger*innen von beob­ach­te­ten Grup­pen, die gegen Geld Infor­ma­tio­nen über ihre Szene preisgeben.

Das heißt aber, dass man Täter*innen für Infor­ma­tio­nen aus ihrem eige­nen Tat­um­feld bezahlt. Das hat in der Pra­xis dazu geführt, dass V-Leute das Geld, das sie vom Ver­fas­sungs­schutz für — häu­fig auch feh­ler­hafte — Infor­ma­tio­nen bekom­men, direkt in den Auf­bau ver­fas­sungs­feind­li­cher Orga­ni­sa­tio­nen gesteckt haben.

So konn­ten teil­weise ver­fas­sungs­feind­li­che Struk­tu­ren durch diese Pra­xis gestützt oder gar deren Bil­dung erst ermög­licht wer­den. Da die Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den gleich­zei­tig in Wider­sprü­che um die Auf­klä­rung von Mor­den durch Nationalsozialist*innen ver­strickt sind, gibt dies dem Skan­dal einen zusätz­li­chen faden Beige­schmack. Dass dabei mas­sen­haft Unter­la­gen ver­nich­tet und so aktiv eine par­la­men­ta­ri­sche Auf­klä­rung der Akti­vi­tä­ten behin­dert wurde, ist nur die Spitze des Eis­ber­ges.

Auch muss dem Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz unter­stellt wer­den, dass es nach­rich­ten­dienst­li­che Mit­tel gegen­über Abge­ord­ne­ten ange­wandt hat, es leug­net dies jedoch wei­ter­hin. Viele Mit­glie­der des Bun­des­ta­ges der Frak­tion Die Linke haben ihre Unter­la­gen ange­for­dert und stell­ten fest, dass zahl­rei­che Stel­len geschwärzt wur­den. Da das Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz aber betont, die Abge­ord­ne­ten nur zu beob­ach­ten und dafür aus­schließ­lich öffent­lich ein­seh­ba­res Mate­rial zu ver­wen­den, ver­strickt sich die Behörde aber­mals in Wider­sprü­che. Die Piratenpartei stel­lt sich die Frage, warum man Reden und Schrif­ten der Parlamentarier*innen, wel­che öffent­lich ein­seh­bar sind, schwär­zen sollte.

Die­ser gesamte Vor­gang ist ein Skan­dal, da die Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­ta­ges nicht nur frei gewählte Parlamentarier*innen, son­dern auch die Kon­troll­in­stanz des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz sind. Wenn nun eine Bun­des­be­höre ihre eige­nen »Vor­ge­set­zen«, noch dazu unter Umstän­den nach­rich­ten­dienst­lich, kon­trol­liert, wird das Sys­tem ad absur­dum geführt.

Da die Ver­fas­sungschutz­be­hör­den die Auf­gabe haben, unsere Ver­fas­sung vor den Fein­den der freiheitlich-demokratischen Grund­ord­nung zu schüt­zen, sollte man anneh­men, dass gerade diese Behör­den peni­bel auf die Ein­hal­tung rechts­staat­li­cher Grund­sätze ach­ten. Dies ist jedoch, wie oben beschrie­ben, offen­sicht­lich nicht der Fall. Nicht nur das: Zahl­rei­che Berichte der Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den des Bun­des und der Län­der sind grob ver­fas­sungs­wid­rig. Eine Stu­die der Albert-Ludwigs-Universität Frei­burg belegt, dass sämt­li­che Ver­fas­sungs­schutz­be­richte zwi­schen 2005 und 2008 rechts­wid­rig waren und gegen Grund­sätze, die das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt for­mu­liert hat, verstießen.

Tat­säch­lich hat sich in Form der Ver­fas­sungs­schutz­äm­ter ein Inlands­ge­heim­dienst ent­wi­ckelt, der sich wei­test­ge­hend ver­selbst­stän­digt und das Ver­trauen in die Behör­den in die­sem Land mas­siv erschüt­tert hat. Das Bundesamt für Ver­fas­sungs­schutz­ hat ein Sys­tem ent­wi­ckelt, wel­ches mit den Prin­zi­pien des Rechts­staa­tes nicht ver­ein­bar ist. Des­we­gen for­dert die Piratenpartei die Abschaf­fung des Bun­desamtes für Ver­fas­sungs­schutz. Die Auf­gabe der Bekämp­fung von orga­ni­sier­ter Kri­mi­na­li­tät, bewaff­ne­ten Nazis und Ter­ro­ris­mus liegt bei den Poli­zei­be­hör­den. Diese nut­zen dafür jedoch keine Über­wa­chung von Abge­ord­ne­ten, machen keine gemein­same Sache mit den Täter*innen und ent­zie­hen sich nicht der demo­kra­ti­schen Kontrolle.

Antragsbegründung

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