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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP091

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP091
Einreichungsdatum 07.04.2013
Antragsteller

FJ und das Squad Finanzen, Haushalt, Steuern

Mitantragsteller
  • Cornelia Otto
  • Laura Dornheim
  • Frank Roeder
  • Gabriele Biwanke-Wenzel
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei fordert daher ein Verbot von Geschäften mit Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen sofern sie nicht der Produktion, der verbrauchsbestimmten Verteilung oder der Bereitstellung dienen mit Regulierungen auf internationaler Ebene.
Schlagworte Spekulationsgeschäfte, Spekulation, Nahrungsmittel, Agrarrohstoffe, Derivate, Warentermingeschäfte, internationale Kontrolle
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Eindämmung der Spekulation mit Nahrungsmitteln

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen im Wahlprogramm im Abschnitt Wirtschaftspolitik an geeigneter Stelle folgenden Absatz zum Thema: Finanzmarktregulation aufzunehmen:

Eindämmung der Spekulation mit Nahrungsmitteln

Grundnahrungsmittel und Wasser sind die Lebensgrundlage aller Menschen, oft genug entscheidet die Verfügbarkeit und ein bezahlbarer Preis über Menschenleben. Die Piratenpartei fordert daher ein Verbot von Geschäften mit Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen sofern sie nicht der Produktion, der verbrauchsbestimmten Verteilung oder der Bereitstellung dienen. Details sollen durch internationale Abkommen geregelt werden.

Warentermingeschäfte müssen zwingend zu einer physischen Erfüllung führen und jegliche Differenzgeschäfte, Optionen und Leerverkäufe sowie weitere Derivate dessen müssen ausgeschlossen werden.

Antragsbegründung

Begründung

Ursprünglicher Zweck der Warentermingeschäfte mit Nahrungsrohstoffen war es, Landwirte und Verarbeiter vor extremen Preisschwankungen abzusichern und eine zinslose Vorfinanzierung, sowie transparente Preisgestaltung zu ermöglichen. Durch verschiedene Gesetztesänderungen wurde jedoch der reinen Finanzspekulation der Zugang geschaffen. Auch deutsche Großbanken haben in der Vergangenheit Produkte angeboten, die diese Art der Spekulation nutzten, teilweise verpackt in attraktive Geldanlageprodukte.

Dies betrifft insbesondere Warentermingeschäfte (ohne reale Güter, Derivatehandel), deren Ziel nicht die Warenlieferung zum weiteren Verkauf an den Endkunden, sondern die Spekulation ist.

Ziel

Insbesondere die Eindämmung von Derivatehandel und das Senken der Profitabilität von künstlicher Verknappung bei Nahrungsmitteln.

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