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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP111

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP111
Einreichungsdatum 08.04.2013
Antragsteller

Cornelia Otto

Mitantragsteller
  • FJ
  • GBW
  • Piezzo
  • Ferdinand
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Europa
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei fordert demokratische Kontrolle und Transparenz des Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), internationale Finanzinstitution des "Euro-Rettungsschirms"
Schlagworte ESM, Rettungsschirm, Finanzpolitik
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Transparenz und demokratische Kontrolle des ESM

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm unter "Europa" im Absatz "Meinung zu Fiskalunion und ESM" aufzunehmen:

Transparenz und demokratische Kontrolle des ESM

Der ESM-Vertrag verstößt gegen die im Grundgesetz verankerten fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung (wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip), sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der Piratenpartei. Die Piratenpartei fordert:

1) Entscheidungen des europäischen Gouverneursrates zur Verwendung der Mittel und zur Vergrößerung der Rettungsschirme sollen durch die demokratisch gewählten Volksvertreter des Europäischen Parlaments beschlossen und kontrolliert werden.

2) Alle Kreditvergaben sollen transparent sein. Der Jahresabschluss und der Jahresbericht des ESM sollen öffentlich und maschinenlesbar zugänglich gemacht werden.

3) Die Prüfungsberichte des Ausschusses sollen öffentlich gemacht werden.

4) Jede Erhöhung des Stammkapitals soll von den demokratisch gewählten Volksvertreter der jeweiligen nationalen Parlamente beschlossen werden.

5) Das Europäische Parlament soll die Befugnis erhalten, die Immunität der Mitglieder des europäischen Gouverneursrat und des Direktoriums aufheben zu können.

6) Die Gehälter der Mitglieder des Gouverneursrates und des Direktoriums sind offenzulegen.

Antragsbegründung

Entscheidungen über den europäischen Stabilitäts Mechanismus (ESM) (umgangssprachlich auch „Rettungsschirm“ genannt) werden über europäischen Gouverneursrat und das von ihm gewählten Direktorium gefällt. Die Mitglieder des Gouverneursrats sind Regierungsmitglieder der jeweiligen ESM-Mitglieder mit Zuständigkeit für Finanzen, womit die jeweilige Finanz-, bzw. Budget-Souveränität in Fragen des eigenen Staatshaushaltes abgetreten wird. Das ESM-Kapital soll zunächst 700 Milliarden Euro betragen, aber unbegrenzt erhöht werden können. Das geht zwar nur mit der Stimme des deutschen Vertreters - dieser ist allerdings nicht an Weisungen des Parlaments gebunden. Weder Entscheidungen, Kapitalverwendung, noch Gehälter, Jahresabschlüsse, Jahresberichte und Prüfungsberichte sind für die Öffentlichkeit zugänglich und nachvollziehbar. Diese Art an intransparenter Konstruktion steht unseren Vorstellungen von transparenter Demokratie diametral entgegen.

Der Antrag basiert auf zwei bereits beschlossenen Positionspapieren aus Berlin (http://berlin.piratenpartei.de/2012/09/30/positionspapiere-europaeischer-gouverneursrat-muss-transparent-werden/) und NRW (http://www.piratenpartei-nrw.de/2012/04/18/positionspapier-ablehnung-des-esm-vertrags/).

Es gab zum ESM auch eine offizielle Stellungsnahme der Piratenpartei (http://www.piratenpartei.de/2012/09/12/esm-urteil-ein-urteil-uber-eine-demokratische-selbstverstandlichkeit/ ):

Die Piratenpartei Deutschland zeigt sich enttäuscht über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). So hat das Bundesverfassungsgericht zwar die auch von den PIRATEN geforderte und notwendige Beteiligung und Information des deutschen Bundestags anerkannt, doch macht das Urteil nach Ansicht der PIRATEN gleichzeitig den Weg frei für eine wirtschaftspolitische Institution, deren Leistungsfähigkeit und Konsequenzen für die Bewältigung der europäischen Finanzkrise noch unzureichend geklärt sind. »Im Grunde hat das Bundesverfassungsgericht doch ein Urteil über eine Selbstverständlichkeit getroffen: dass nämlich der Bundestag als Bürgervertretung bei Entscheidungen, die auch ihn betreffen, umfassend eingebunden werden muss. Dass dies notwendig war, wirft ein fahles Licht auf den derzeitigen Zustand der Demokratie«, so Bernd Schlömer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. »Für die Zukunft fordern wir zudem eine frühzeitige und umfassende Einbindung der Bürger in Entscheidungen, die sie betreffen.« Die Piratenpartei Deutschland fordert weiterhin, den ESM-Vertrag trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht in Kraft treten zu lassen, bevor nicht alle Fragen geklärt sind.

»Das Bundesverfassungsgericht hat in dem für ihn möglichen Rahmen entschieden. Jetzt ist die Politik gefragt, sich für eine Lösung einzusetzen, die den Bürger wieder in den Mittelpunkt stellt. Oberstes Ziel muss es sein, die europäische Bevölkerung in ihrer Existenz zu schützen und umfassend in den Entscheidungsfindungsprozess einzubinden«, ergänzt Julia Schramm, Beisitzerin im Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland. Eine öffentliche Debatte setzt Transparenz bei der Arbeitsweise des ESM voraus, die unter den derzeitigen Umständen nicht gegeben scheint. Erst heute hat die Piratenpartei daher 16 Dokumente zum ESM veröffentlicht, die bisher nur Parlamentariern zur Verfügung standen.


Laut Urteil darf der Bundespräsident nur unter der Maßgabe unterschreiben, dass für Deutschland die Informations- und Beteiligungsrechte http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_2291536/SharedDocs/Drucksachen/2012/0401-500/403-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/403-12.pdfeingehalten werden. So wird sichergestellt, dass weder das ESM-Gremium noch der deutsche Finanzminister Entscheidungen ohne Einbindung des Bundestags fällen dürfen. Weiterhin ist eine Klarstellung erforderlich, dass die Haftung Deutschlands nur mit Parlamentsbeschluss erhöht werden kann.

Quellen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-067 http://www.verfassungsbeschwerde.eu/fileadmin/pdf/2012-04-10_Zusammenfassung_ESM.pdf http:www.welt.de/finanzen/article106142019/ESM-kann-gegen-deutsche-Stimme-Geld-abrufen.html http:de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Stabilit%C3%A4tsmechanismus http:www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2011/03/2011-03-24-esm.html http://ec.europa.eu/economy_finance/articles/financial_operations/2011-07-11-esm-treaty_en.htm http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/entscheidung-in-karlsruhe-verfassungsrichter-erlauben-esm-und-fiskalpakt-unter-auflagen-11887268.html

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