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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP125

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP125
Einreichungsdatum 10.04.2013
Antragsteller

HeptaSean

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Demokratie
Zusammenfassung des Antrags Entscheidungen, auch und gerade, wenn bei knappen Mitteln nicht alles erhalten werden kann, auf die kommunale Ebene verlagern
Schlagworte Subsidiarität, Kommunale Entscheidungshoheit, Soziale und kulturelle Einrichtungen
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Subsidiarität in der Kultur- und Sozialpolitik

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, im Kapitel „Demokratie wagen“ des Wahlprogramms einen Abschnitt mit dem Titel „Subsidiarität in der Kultur- und Sozialpolitik“ mit dem folgenden Text einzufügen:

Subsidiarität in der Kultur- und Sozialpolitik

Die Piratenpartei fordert, möglichst alle Förderungen von kulturellen und sozialen Einrichtungen auf kommunaler Ebene zu bündeln. Direkte Förderungen und Kürzungen von Landes- und Bundes-Seite nehmen den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, welche kulturelle und soziale Infrastruktur sie auch bei finanziellen Engpässen für unverzichtbar halten und welche Einrichtungen unter Umständen nicht erhalten werden können.

Kürzungen auf den weit von den tatsächlichen Einrichtungen entfernten Ebenen – vor allem solche nach einem „Rasenmäher-Prinzip“ – ignorieren den Unterschied zwischen Einrichtungen, die zu großen Wohlfahrtsverbänden gehören, und solchen, die freie Träger mit geringen finanziellen Möglichkeiten haben. Letztere sind durch Kürzungen schnell in ihrer Existenz gefährdet und müssen, wenn sie für die Arbeit vor Ort entscheidend sind, von den Kommunen gerettet werden. Hier ist es konsequent, die Entscheidung über alle Förderungen komplett auf die Kommune zu verlagern, um ihr nicht nur die Rettung im Notfall, sondern auch positiven Entscheidungs-Spielraum zu geben.

Auch die Entscheidung, welche Träger und welche Art von Einrichtung eine bestimmte Aufgabe und die damit verbundenen Mittel zugewiesen bekommen, sollte kommunal getroffen werden. Die Arbeit der Einrichtungen unterscheidet sich zwischen den Kommunen gewaltig. In einigen Städten und Gemeinden herrschen eher staatliche Einrichtungen vor, in anderen leisten Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt, des Roten Kreuzes oder auch der Kirchen gute Arbeit, in wieder anderen existieren engagierte freie Träger. In einigen Städten und Gemeinden kann es sinnvoll sein, beispielsweise Beratungs-Leistungen an existierenden Einrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, u.ä.) anzubieten, während in anderen bereits spezialisierte Einrichtungen existieren, die durch eine solche Entscheidung ausgebootet werden. Auch hier ist also eine Entscheidung vor Ort die angemessenste.

Die Kommunen haben ein Interesse an langfristig arbeitenden Einrichtungen. Immer öfter werden, um symbolpolitisch „etwas zu tun“, kurzfristige Projekt-Mittel auf Landes- und Bundesebene zur Verfügung gestellt, wenn ein Thema gerade in der öffentlichen Aufmerksamkeit ist. Der Wettbewerb um diese Mittel und die Probleme, wenn sie auslaufen, sind einer langfristig funktionierenden Infrastruktur nicht förderlich. Vor Ort kann am Besten entschieden werden, welche Einrichtungen in der Arbeit in einem Bereich bereits etabliert sind und verstärkt gefördert werden sollen, wenn die Notwendigkeit auftritt.

Antragsbegründung

Soziale Einrichtungen – insbesondere solche mit freien Trägern, die nicht an die großen Wohlfahrtsverbände (DRK, AWO, Kirchen) angeschlossen sind – müssen sich heute mit allen Ebenen – Kommunen, Länder, Bund – auseinandersetzen und sind von Sparmaßnahmen auf allen diesen Ebenen eventuell betroffen. Hier sollte grundsätzlich die Kommune entscheiden und damit auch einziger Ansprechpartner sein, da sie am Besten entscheiden kann, welche Einrichtungen unverzichtbar sind, welche eventuell mit Einsparungen leben können und welche im Notfall (zu Gunsten der anderen) geschlossen werden müssen. Das gleiche gilt auch für kulturelle Einrichtungen.

Der Bund ist hier zumindest als Mittelgeber betroffen, insofern ist dies auch ein Thema für das Bundestags-Wahlprogramm.

Der Antrag ist im Zuge der „Initiative gemeinsames Wahlprogramm“ in WP088 (>66%) und in WP106 (<75%,>70%) enthalten.

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