Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP130
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP130 |
Einreichungsdatum | 10.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Umwelt und Verbraucherschutz |
Zusammenfassung des Antrags | Eigentümer von Wohnhäusern sollen in die Pflicht genommen werden, bezahlbaren Wohnraum anzubieten. |
Schlagworte | Wohnen, Miete, Kiez, Gentrifizierung |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBezahlbaren Wohnraum sichern AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm unter 5.6.1 Bauen und Wohnen den folgenden Text einzufügen: Wohnungsmieten in den Ballungszentren explodieren, Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen werden aus ihren angestammten Wohngebieten verdrängt. Wohnungsmangel in den Großstädten wird nicht allein durch den Neubau von Wohnungen gelöst, deren Kostenmiete sich um 10 Euro pro Quadratmeter bewegt. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Eigentümer von Wohnhäusern in die Pflicht zu nehmen, bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Sie stützt sich dabei auf die im Grundgesetz verankerte Sozialbindung des Eigentums. Wir fordern, dass bei allen Wohngebäuden mit mehr als 10 Mietparteien 20% der Mieteinheiten, gemessen in qm zu qm des gesamten Objekts, an eine sozial verträgliche Quadratmeter-Kaltmiete (incl. Betriebskosten) gebunden werden. Dieser Preis darf maximal die Angemessenheitsgrenze von Wohngeld, SGB II und XII erreichen und wird mit dem örtlichen Mietspiegel veröffentlicht. Den Eigentümern soll im Ausgleich ein Steuervorteil eingeräumt werden. AntragsbegründungNach 60 Jahren staatlicher Wohnbauförderung stehen wir vor dem Scherbenhaufen einer sozial unverträglichen Wohraumversorgung. Sowohl im Westen als auch im Osten wurden unwirtliche Trabantenstädte errichtet oder ganze Stadtviertel mit einfallslosen Mietskasernen zu Tode saniert. Die Folge waren das Entstehen sozialer Brennpunkte und die Zerstörung der urbanen Stadtkultur. Selbst wenn die staatlichen Planer durch diese Misere gelernt hätten, ist es unwahrscheinlich, dass eine Neuauflage der Wohnbauförderung allein die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sichern kann. Das hier geforderte Verfahren bietet als Ergänzung die folgenden Vorteile: 1. In allen Wohngebieten wird bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt. 2. Die staatliche Subvention (Steuervorteil) wird gedeckelt und steht in direktem Verhältnis zum Nutzen. 3. Gentrifizierung und Segregation kann sofort entgegengewirkt und nachhaltig vorgebeugt werden. Zur Umsetzung: Die Eigentümer werden verpflichtet, Wohnungen aus ihrem Bestand auszuweisen, für die in Zukunft die Preisbindung gilt. Diese Wohnungen sollen bevorzugt an Mieter mit geringem Einkommen vermietet werden. Das jeweilige Verfahren regelt die Kommune. Bestehende Mietverträge werden nicht angetastet und selbstverständlich sind auch Vertragsveränderungen im Rahmen des Gesetztes möglich. Die Preisbindung soll erst bei einer Neuvermietung nach einem Auszug der angestammten Mieterin greifen. Die Mieterinnen und Mieter der für die Preisbindung ausgewiesenen Wohnungen werden sofort vor Vertreibung geschützt, da es dem Eigentümer keinen wirtschaftlichen Vorteil mehr bringen kann, die Wohnung neu zu vermieten. Es obliegt dem Eigentümer, die betreffenden Wohnungen, nach von der Kommune festgelegten Mindeststandards, auszuwählen. So bleibt es nach wie vor ihm überlassen, wie er mit 80% seines Wohnungsbestandes verfährt. PiratenpadLiquid FeedbackWiki Arguments
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