Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP134
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP134 |
Einreichungsdatum | 10.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Internet und Netzpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Schmerzensgeldregelung im Bundesdatenschutzgesetz |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSchmerzensgeldregelung im Bundesdatenschutzgesetz AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel "Internet und Netzpolitik" im Abschnitt "Datenschutz" einzufügen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Einführung einer Regelung für Schmerzensgeld im BDSG für Fälle von Datenschutzrechtsverstößen ein. AntragsbegründungDer Schutz personenbezogener Daten ist insbesondere für Piraten sehr wichtig. Dennoch erleben wir immer wieder, dass Aufklärungspflichten in kleingedrucktem versteckt werden, Daten in unbekannte Hände wandern und auch nicht mehr zweckbestimmt mit ihnen umgegangen wird. Beschlüsse wie im LV BaWü, nach denen den Unternehmen die aktive Aufklärungspflicht über Datensammlungen zugeschoben wird sind ein Ansatz, auch weil sie Kosten verursachen, gehen aber vermutlich nicht weit genug. Will man ernsthaft gegen Datenschutzverstöße, wie sie in Deutschland selbst angeblich datenschutzfreundlichen Unternehmen reihenweise unterlaufen, angehen, so muss man dringend den monetären Aspekt in den Mittelpunkt schieben, um ernsthafte Anreize zu schaffen eigentlich unzulässige Infrastrukturen zu verbessern. Bisher gibt es, was Kosten betrifft nur einen Schadensersatz, zu dem es jedoch einen materiellen Schaden gegeben haben muss, dieser entsteht jedoch gemessen an der GEsamtzahl von Verstößen nur in den seltensten Fällen. Es ist deshalb zu raten ein Schmerzensgeld, nach dem Vorbild von §253 BGB auf angemessenem (billigem), Niveau, einzuführen, welches jedoch möglicherweise vom Gesetzgeber niedrig eingestuft werden sollte, um bei der historischen Rechtsauslegung bei einem tendenziell kleinen Betrag herauszukommen, so werden aufgrund der Hürde eines mühevollen Gerichtsverfahrens kleinere Startups auch nicht allzu sehr betroffen, will man etwa wegen beispielsweise 10€ nicht unbedingt vor Gericht ziehen. Hingegen könnten große Unternehmen, die insbesondere durch ihre großen Datensammlung und durch ihre Marktabdeckung brisant sind, ernsthafte Konsequenzen durch Sammelklagen drohen. Der Punkt ist bewusst sehr allgemein gehalten, um den möglichen Piratenabgeordneten genug Freiräume für die Gesetzgebung zu verschaffen. Er gibt eine Richtung vor, wohin es gehen soll, über die dann mit anderen Parteien und Expertenhilfe gesprochen und die konkrete Umsetzung festgezurrt werden kann. Piratenpad
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