Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP136
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP136 |
Einreichungsdatum | 11.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass der Zugang zu (Aus-)Bildung nicht durch die Sozialgesetzgebung des SGB verwehrt oder verhindert wird. |
Schlagworte | Ausbildung, Weiterbildung, Bildung, Zugang, Wissensvermittlung, Grundsicherung, SGB |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelLebenslanges Lernen unabhängig von Alter, Beruf, Einkommen oder Herkunft ermöglichen AntragstextAntrag: Lebenslanges Lernen unabhängig von Alter, Beruf, Einkommen oder Herkunft ermöglichenDer Bundesparteitag der Piraten möge beschließen, folgenden Text ins Wahlprogramm aufzunehmen. Wir schlagen vor ihn unter "Arbeit und Soziales" als eigenen Themenblock einzufügen, oder ihn mit anderen Texten, die Querschnittsthemen dieses Bereichs behandeln, gemeinsam zu gruppieren.
Lebenslanges Lernen unabhängig von Alter, Beruf, Einkommen oder Herkunft ermöglichenDer Arbeitsmarkt ist im Wandel und unterliegt ständigen Änderungen. Daher ist es wichtig, Perspektiven zu erhalten, um sich weiterzubilden oder das Berufsfeld wechseln zu können bzw. berufsqualifizierende Abschlüsse zu erwerben. Wir als Piratenpartei setzen uns für eine Änderung der entsprechenden Sozialgesetzgebung ein, um Aus- und Weiterbildungen, sowie das Studium oder den akademischen Ausbildungsweg bei gleichzeitigem Bezug von Grundsicherungsleistungen, unabhängig vom Bafög, zu ermöglichen. Gerade durch das Internet und die multimedialen Initiativen der Universitäten ist es möglich, in Zukunft weit mehr Menschen Zugang zu Bildungsinhalten zu verschaffen, als dies mit dem bisherigen strukturierten System der limitierten Präsenzbildungsangebote an den Universitäten und Fachhochschulen oder anderen Bildungsträgern existiert. AntragsbegründungWer unter anderem Grundsicherung für Arbeitssuchende, kurz ALG2 bezieht, wird in der Regel von Bildungsangeboten, die zu berufsqualifizierenden Abschlüssen führen ausgeschlossen. So heißt es unter anderem in §7 Abs.5 SGB: Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Darunter fallen alle Ausbildungen, die zu berufsqualifizierenden Abschlüssen führen. Eine Unterscheidung ob Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) bezogen werden kann oder hier bereits ein Ausschluss vorliegt, findet nicht statt. Dieser Artikel beschreibt das Dilemma sehr gut: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/alg2.php Betroffen sind ebenso Menschen, deren Bafög ausläuft oder die während der Bachelor und Diplomphase keine Leistungen nach Bafög mehr erhalten. Hier muss die Ausbildung abgebrochen werden, um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu erhalten. Ebenso betroffen waren im letzten Jahr Berliner Studenten, deren Bafög aufgrund fehlenden Personals nicht berechnet und folglich nicht ausgezahlt werden konnte. Diesen Personen wurde ebenfalls nahegelegt, die Ausbildung abzubrechen, um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zu erhalten. Das SBGII wurde exemplarisch herangezogen, da es mehrere Dinge verdeutlicht. Studenten und Auszubildende haben kein Anrecht auf Leistungen zur Grundsicherung, auch wenn ansonsten kein Einkommen zur Verfügung steht und sie mittellos sind. Gleichzeitig sorgt die fehlende Anpassung im Bafög an Mieten und Lebenshaltungskosten dafür, dass unter Umständen weniger als die Grundsicherung zur Verfügung steht, evt. Verschuldung droht. Ein Vorschlag zur Änderung wäre z.B. §7 Abs. 5 SGB 2 : Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, müssen vorangig Leistungen nach Bafög beantragen. §7 Abs. 6 SGBii ist entsprechend zu streichen. Der §11 SGB II würde das Bafög als Einkommen anrechnen, wodurch keine Benachteiligung gegenüber Personen, die nur Leistungen nach Bafög beantragen, entstehen. Gleichzeitig ermöglicht es auch, Antragstellern von Bafög Leistungen nach SGBII beantragen zu können, für den Fall das der Bearbeitungsstau, wie derzeit in Berlin Monate andauert. Die Gesetzgebung wurde der Liberalisierung des Arbeitsmarktes und der Abschaffung der Lebensmodelle der 60er Jahre nicht angepasst. Es wird immer noch davon ausgegangen das man eine Ausbildung erlernt und in diesem Berufsfeld, evt. noch beim gleichen Arbeitgeber ein Leben lang angestellt bleibt. Der Antrag ist deshalb so allgemein gehalten, weil er deutlich machen soll, dass Aus- und Weiterbildung, sowie lebenslanges Lernen nicht von Alter, Herkunft oder Einkommen abhängen darf und soll als Auftrag für die zu bildende Fraktion sein, alle Ausschlüsse innerhalb der Gesetzgebung zu prüfen und ggf. Gesetzesänderungen anzuregen oder auf den Weg zu bringen. Piratenpad
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