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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP138

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP138
Einreichungsdatum 11.04.2013
Antragsteller

TheBug

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Keine der Gruppen
Zusammenfassung des Antrags Überarbeitete und aufeinander abgestimmte Programmpunkte
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 21.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Massiver Wahlprogrammantrag

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen das Wahlprogramm um die folgenden Punkte zu erweitern. Der Antrag kann komplett oder modular nach den Themenbereichen abgestimmt werden.

Modul 1: Freiheit und Grundrechte

Überwachung

"Digitale Netzwerke" ins Grundgesetz

Die Piratenpartei setzt sich für die Erweiterung des GG Artikel 5.1 um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein.  

Neu: Artikel 5 (1) "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."


Betroffene von Überwachungsmaßnahmen müssen informiert werden

Verdeckte Überwachungsmaßnahmen laden zum Missbrauch ein. Deswegen müssen Betroffene von staatlichen Abhör- und Überwachungsmaßnahmen  grundsätzlich benachrichtigt werden. Die derzeitigen Regelungen zur  Benachrichtigungspflicht sind aufgrund der zahlreichen Ausnahmen  wirkungslos. Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, dass die überwachende Behörde ohne Ausnahme alle ihr bekannten Betroffenen einer Überwachungsmaßnahme innerhalb einer festen, nicht verlängerbaren Frist benachrichtigen und über die erfassten Daten informieren muss. 


Keine Bundes- oder Staatstrojaner

Verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme (z.B. Bundes- oder Staatstrojaner) Für die Piratenpartei sind verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme durch den Staat nicht mit Grundrechten und Rechtsstaat vereinbar. Wir setzen uns daher für die Abschaffung der Befugnisse für staatliche Behörden zum Verwanzen solcher Systeme ein. 

Wenn wir für die Abschaffung und Verhinderung solcher Eingriffe keine ausreichende parlamentarische Mehrheit finden, werden wir uns bei der  gesetzlichen Umsetzung eines solchen Grundrechteingriffs zusätzlich  zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht dafür einsetzen, diesen   erheblichen Eingriff in bürgerliche Grundrechte durch folgende Maßnahmen streng zu reglementieren und zu kontrollieren: 

  • Durch die Installation einer komplexen Software zur Durchführung des verdeckten Zugriffs werden informationstechnische Systeme prinzipbedingt nachhaltig verändert. Die Integrität der gespeicherten Daten ist so nicht mehr gewährleistet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind daher als Beweis vor Gericht völlig  ungeeignet. Wir setzen uns deshalb für ein gesetzlich geregeltes ausnahmsloses Verwertungsverbot von Beweisen ein, die auf diese Art gewonnen wurden. 
  • Eine Unterscheidung zwischen Quellen-TKÜ und einem weitergehenden Eingriff  ist lediglich ein realitätsfernes theoretisches Konstrukt. In der  Praxis können wir keinen Unterschied in der Tiefe des  Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen erkennen. Die Eingriffschwelle für die  Quellen-TKÜ ist daher mindestens ebenso hoch  wie für jeden anderen verdeckten Eingriff in ein informationstechnisches System.  
  • Anordnungen  für diese Eingriffe werden ausschließlich von Richtern beschlossen. Eine Anordnung im Falle einer Gefahr im Verzug durch die Exekutive (z.B. Staatsanwalt, Behördenleiter, Ministerien) schließen wir aus. Eine Anordnung darf nur erfolgen, wenn bereits andere mildere Maßnahmen durchgeführt wurden und erfolglos waren. 
  • Durch Gesetz bzw. Verordnung werden technische Vorgaben -  insbesondere bzgl. zwingend notwendiger Sicherheitsmechanismen - im Detail bundesweit einheitlich geregelt. 
  • Die Einhaltung der technischen Vorgaben wird durch eine von den Ermittlungsbehörden vollständig unabhängige staatliche Stelle überwacht. Programme und Software, die von den Ermittlungsbehörden für den verdeckten Eingriff eingesetzt werden sollen, müssen vorab von dieser unabhängigen Stelle untersucht und für den Einsatz freigegeben werden. 
  • Da die Umsetzung des Eingriffs nur in absoluten Ausnahmefällen -  also als  Ultima Ratio - erfolgen darf, wird diese in der Bundesrepublik auf  sehr wenige gleichzeitige Fälle beschränkt sein. Diese Aufgabe wird daher zentral von einer kleinen Zahl sehr gut ausgebildeter Fachkräfte übernommen und in in einer von den berechtigten Stellen unabhängigen Bundesbehörde gebündelt. Die berechtigten Stellen des Bundes und der Länder können diese Bundesbehörde im Wege der Amtshilfe mit rechtlich zulässigen Maßnahmen beauftragen. Diese Bundesbehörde wird einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterworfen. 
  • Das anordnende Gericht wird verpflichtet innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss einen ausführlichen Bericht über die durchgeführte Maßnahme zu  erstellen. Mit der Erstellung des Berichts ist ein Richter zu betrauen, der bisher nicht an der entsprechenden Ermittlung beteiligt war. In diesem Bericht ist festzustellen, ob die Maßnahme ordnungsgemäß im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach den Bestimmungen der richterlichen Anordnung durchgeführt wurde. Ebenso obliegt es dem Richter zu bewerten, ob die gewonnenen Erkenntnisse letztendlich den schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen rechtfertigen. 
  • Ein parlamentarisches Kontrollgremium wird die Berichte der Richter sammeln, regelmässig zusammenfassen und auswerten. Anhand der Auswertungen ist regelmäßig zu prüfen, ob diese Grundrechtseingriffe in der Praxis überhaupt gerechtfertigt sind und insgesamt benötigt werden. 


Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz

Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der  Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher  Überwachung in jedweder Form ein.  Um dies zu erreichen strebt die Piratenpartei die Abschaffung des  großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das  Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine  Grundgesetzänderung an.  Zur Abschaffung des großen Lauschangriffs sollen dazu konkret die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetz (GG) wieder entfernt werden.  Zur Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis soll dazu konkret der Absatz 2 des Art. 10 Grundgesetz (GG) entfernt werden.  Die Erfahrungen z.B. mit dem "Staatstrojaner"  haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit  Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht  gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.


ILA – International Liberty Agreement

Die Piratenpartei wird – in Zusammenarbeit mit dem weltweiten Netzwerk an Piratenparteien und allen anderen Parteien und Organisationen, die gleiche oder ähnliche Vorstellungen haben – die  Verhandlung und den Abschluss eines internationalen Vertrages – des „International Liberty Agreement (ILA)“ – initiieren, der Mindeststandards für bürgerliche Freiheiten, insbesondere aber nicht  ausschließlich in digitalen Netzen, verbindlich festlegt. 

Die Verhandlungen werden von Anfang an öffentlich geführt. Hierbei  werden die jeweiligen Zivilgesellschaften und interessierte Organisationen von den verhandelnden Staaten in die Diskussion eingebunden. Außerdem wird die internationale Vernetzung und der internationale Austausch dieser Organisationen gefördert. Dies soll dafür sorgen, dass das Abkommen letztlich nicht nur einen Konsens der Regierungen, sondern, soweit dies möglich ist, auch einen Konsens der Bevölkerungen darstellt. 

Das ILA soll unter anderem Vereinbarungen enthalten über 

  • unverzichtbare Anforderungen an die Ausgestaltung von Kommunikations-, Informations- und Redefreiheit, 
  • eine Durchführung von Ermittlungs-, Ordnungs-, Zivil- und  Strafverfahren, die sicherstellt, dass nicht schon die Angst vor negativen Auswirkungen von letztlich ungerechtfertigten Anschuldigungen  Menschen von der Ausübung ihrer Grundrechte abhält (“Chilling”-Effekt  u.ä.), 
  • das nicht einschränkbare Recht auf Zugang zu Informations- und  Kommunikationsmedien, insbesondere ein expliziter Ausschluss von  Zugangssperren als Strafsanktionen für einfache Vergehen (“Three  Strikes”), 
  • die Verpflichtung zum beiderseitigen Versuch, Streitigkeiten  über nicht-kommerzielle, mutmaßliche Rechts-Verstöße zunächst kostenlos und außergerichtlich zu schlichten, 
  • die Haftungsfreiheit für Netz-Anbieter und Dienste, die durch Benutzer eingestellte Inhalte veröffentlichen, und 
  • die Verständigung auf internationale Verbreitungslizenzen, um  die Beschränkung des Zugangs zu Inhalten aufgrund des momentanen  Aufenthaltsortes eines Benutzers (und auch des grenzüberschreitenden  Handels mit Medien) unnötig zu machen. 


Modul 2: Demokratie wagen

Wahlrecht

Einführung von offenen Listen, kumulieren und panaschieren

Die Bürger sollen bei Bundestagswahlen mehr Einfluss darauf erhalten, welche Personen und Parteien sie im Parlament vertreten. 

Die Piratenpartei ist für "offene Listen", damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen können. Die Reihenfolge  der Kandidaten, die die jeweilige Partei zuvor bestimmt hat, soll nicht  mehr unveränderlich sein.


Bürgerbeteiligung

Direkte Demokratie

Die Piratenpartei will die direkten und indirekten Mitbestimmungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen steigern. Die Bürger sollen in Volksabstimmungen direkt über Gesetze entscheiden können und so Verantwortung übernehmen: 

  • Ein im Parlament beschlossenes Gesetz soll nicht in Kraft treten, wenn die Bürger es in einer Abstimmung ablehnen (fakultatives  Referendum). 
  • Wichtige EU-Reformen und Verfassungsänderungen müssen immer durch  die Bürger in einer Abstimmung bestätigt werden (obligatorisches  Referendum). 
  • Die Piratenpartei ist für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene. 
  • Wir unterstützen die Ergänzung der Europäischen Bürgerinitiative durch unionsweite Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Bereich der  EU-Gesetzgebung.
  • Alle Verfahrenshürden müssen für die Bürger bei angemessenem Aufwand überwindbar sein.


Mitbestimmung

Bürgerhaushalt

Die Piratenpartei befürwortet Bürgerbeteiligung in einer Vielzahl von geregelten und erprobten Formen: Bürger sollen bundesweit ihre Meinung  zur sinnvollen Verwendung von  Investitionsgeldern sowie zu Einsparmaßnahmen im Bundeshaushalt äußern. Die Stellungnahmen sollen gewichtet werden und bei der Aufstellung des Haushalts durch den Bundestag Berücksichtigung finden.


Modul 3: Internet, Netzpolitik und Artverwandtes

Infrastruktur

Freie, rechtskräftige digitale Signaturen und E-Mail-Verschlüsselung für alle

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, ein staatlich finanziertes Trustcenter einzurichten, das jedem Menschen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren.   Die dafür notwendigen Zertifikate sollen deshalb für Privatpersonen (nicht juristische Personen) kostenlos zu erwerben und zu verwenden sein und dazu dienen, jedermann abhörsichere Kommunikation und rechtssichere Geschäfte bzw. Vertragsabschlüsse über das Internet zu ermöglichen.

Die Erstellung der Zertifikate hat so zu erfolgen, dass der Staat technisch nicht in der Lage ist, mit diesen Zertifikaten verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln (d.h. er darf keine Kenntnis der geheimen Schlüssel besitzen). 


Gesetzliche Garantie für den anonymen, sowie autonymen und pseudonymen Zugang zu Netzdiensten

Ein Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen ist abzulehnen. Diese Praxis ist bereits nach entsprechender Gesetzgebung in Südkorea gescheitert. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Benutzerinnen und Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten den pseudo- sowie autonymen Zugang gesetzlich zu garantieren. Genauso muss der anonyme Zugang zum Netz unmissverständlich gesetzlich garantiert sein. Die freie   Meinungsäußerung und die Selbstdefinition eines Menschen darf nicht aus Gründen etwaiger Sicherheit beschnitten werden.


Abschaffung des "Hackerparagraphen" § 202c StGB

Die Piratenpartei setzt sich für die vollständige Abschaffung des sogenannten "Hackerparagraphen"  § 202c StGB ein, da er für erhebliche  Rechtsunsicherheit sorgt und Tür und Tor für willkürliche Verfolgung im  IT-Sicherheitsbereich tätiger Personen öffnet.


Modul 4: Umwelt und Verbraucherschutz

Energiewende solidarisch finanzieren

Die Zahl der von der EEG Umlage befreiten Unternehmen muss deutlich reduziert werden. Nur Unternehmen die tatsächlich von den niedrigen Strompreisen existenziell abhängig sind sollen eine Reduzierung oder Befreiung erhalten. Die Reduzierung oder Befreiung soll dabei auch von durchgeführten oder geplanten Maßnahmen zur Energieeffizienz und Lastflexibilisierung dieser Unternehmen abhängig sein.


Energiespeicherfördergesetz

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein Energiespeicherfördergesetz ein, um ähnlich dem EEG Investitionsanreize zum Aufbau Stromspeichern zu schaffen, welche die dezentrale Energieversorgung unterstützen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Förderung einen bedarfsgerechten Ausbau berücksichtigt.

Bauen und Verkehr

Verkehrs- und Industrielärmemissionen

Die Piratenpartei erkennt Verkehrs- und Industrielärm als Umweltbelastung und als Gesundheitsrisiko an. Das Recht der Bevölkerung auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm ist Teil des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm unter Berücksichtigung des Standes der Technik. Aktiver Schutz (Vermeidung von Lärm an der Quelle) ist dem passivem Schutz (am Wirkungsort) vorzuziehen. Besonders schützenswert ist die Nacht.

Lärmemissionen sind in ihrer Wirkung unter  Berücksichtigung aller Gesundheitskosten gesamtheitlich zu betrachten  und wirtschaftliche Chancen den gesundheitlichen Risiken  gegenüberzustellen. 

Industrie- und Verkehrslärm durch Kartierung auf OpenData-Basis erfassen

Die Piratenpartei setzt sich für die Kartierung von Straßen-, Bahn-, Flug- und Industrielärmemissionen ein – unter Nutzung aller verfügbarer Daten, unabhängig von Mindestbelastungs-Grenzwerten. Die on- und offline Darstellung der Emissionsbelastung  muss bundesweit einheitlich erfolgen. Lärmquellen sind entsprechend zu kennzeichnen. 

Alle vorhandenen Daten sollen nach dem OpenData-Prinzip transparent und  maschinenlesbar im Internet veröffentlicht werden, um eine dynamische, idealerweise webbasierte Darstellung der Einzel- und  Gesamtbelastungen zu ermöglichen. Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, ihre individuelle Belastungen schnell und unkompliziert zu   erfahren. Lärmemissionsberechnungen sollen auf Antrag der Betroffenen durch Messungen validiert werden. 

Die Piratenpartei unterstützt die Einführung eines Lärmlabels. Mit Hilfe eines solchen Zertifizierungsinstrumentes, das interdisziplinär-wissenschaftlich erarbeitet werden muss, sollen Lärmquellen aller Art einfach und bürgerfreundlich gekennzeichnet werden können. 


Ausdehnung der Eierkennzeichnung auch auf verarbeitete Eiprodukte

Die Piratenpartei setzt sich zu einer Verbesserung des Verbraucher- und des Tierschutzes für eine Ausdehnung der Eierkennzeichnung auf verarbeitete Eiprodukte ein.


Modul 5: Arbeit und Soziales

Bedingungsloses Grundeinkommen und Schritte dorthin

Leitlinien zum bedingungslosen Grundeinkommen

Ein Grundeinkommen ist seriös zu finanzieren

Die Piratenpartei startet mit vorsichtigen Annahmen und einem geringen Grundeinkommen - sollte die Entwicklung dann günstiger verlaufen als die Annahmen, ist die Erhöhung des Grundeinkommens schnell beschlossen. Die Einführung eines Grundeinkommens darf jedoch nicht zur Schlechterstellung von wirtschaftlich Schwächeren führen.

Schrittweise Veränderung des Steuer- und Sozialsystems

Die Einführung eines Grundeinkommens wird das Steuer- und Sozialsystem erheblich verändern und somit in mehreren Schritten erfolgen müssen. Dies können viele kleine Schritte sein, es können jedoch auch einige größere Schritte vorgenommen werden.

Kombination aus Grundeinkommen und Einkommen/Rente

Ein Grundeinkommen wird zusätzlich z.B. zu Erwerbseinkommen und Renten- oder Pensionsbezug gezahlt. Diese Einkommen werden dann stärker besteuert werden, wobei das BGE die Steuerprogression unterstützt, da es als Grundsicherung oder als Steuerfreibetrag angesehen werden kann.

Sozialversicherungen beim Grundeinkommen

Wir wollen vorerst die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung fortführen. Die Krankenkassen sollen auf ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen umgestellt werden, damit alle Einkommen unabhängig von Einkommensart und Beitragsbemessungsgrenzen herangezogen werden. Dabei muss eine ausreichende Finanzierung des Gesundheitswesens sichergestellt werden. Es darf keine "Behandlung nach Kassenlage" erfolgen.

Einführungsphase des BGE

Mittelfristig muss das Grundeinkommen den "vier Kriterien"

  1. ohne Bedingungen
  2. existenzsichernd
  3. individuell berechnet
  4. ohne Bedürftigkeitsprüfung

genügen. In der Phase der Einführung sind Modelle denkbar, die diesen Kriterien nur teilweise genügen.

Vorbereitung des bedingungslosen Grundeinkommens

Erhöhung des Regelsatzes der Mindestsicherungen

Bei den Mindestsicherungen sind bis zur Einführung des Grundeinkommens der Regelsatz des Arbeitslosengeld II zu erhöhen, um Armut nachhaltig abzuschaffen.

Abschaffung der Kinderarmut

Die Piratenpartei setzt sich auf Bundesebene für die Einführung eines Kindergrundeinkommens ein. Nach Unicef-Angaben liegt der Anteil der Kinder, die in Deutschland unter Kinderarmut leiden, bei 8,8%.

Die Grundeinkommenssätze für Kinder und Jugendliche können von denen für Erwachsene abweichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kinder nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Insgesamt wollen wir eine deutliche Besserstellung der Familien, unabhängig vom Familienmodell. Kinderarmut schließt Kinder einkommensschwacher Eltern von gesellschaftlicher Teilnahme, insbesondere von vielen Bildungsangeboten aus. Auf diese Weise wird die Benachteiligung durch Herkunft von Beginn an verfestigt. Gleiche Bildungschancen für alle können mit einem Kindergrundeinkommen viel wirkungsvoller realisiert werden als beispielsweise mit bürokratieintensiven "Bildungspaketen".

Bildungsgrundeinkommen

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die BAFöG-Leistungen durch ein Bildungsgrundeinkommen zu ersetzen. Dieses Bildungsgrundeinkommen sichert das Einkommen derer, die eine Ausbildung, ein Studium oder eine Fortbildung absolvieren, aber keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.

Abschaffung der Altersarmut, Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung

Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung der Altersarmut und für die Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Richtung auf ein Grundeinkommen für alte und erwerbsgeminderte Menschen ein.

Verbesserung der Einkommenssituation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge

Die Piratenpartei setzt sich für die Verbesserung der Situation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge ein. In einem reichen Land kann und muss die materielle Situation der am schlechtesten Gestellten, und dazu gehören viele Flüchtlinge und viele der eingewanderten Menschen, deutlich verbessert werden.

Bedingungsloses Grundeinkommen global

Die Piratenpartei unterstützt weltweit Initiativen zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens und setzt sich für einen intensiven Erfahrungsaustausch über bisherige Pilotprojekte und zu ergreifende Zwischenschritte ein.

Sockeleinkommen als ein Zwischenschritt zum bedingungslosem Grundeinkommen

Die Piratenpartei fordert die Einführung eines bedingungslosen Sockeleinkommens als Zwischenschritt zu einem bedingungslosem Grundeinkommen.

Das Sockeleinkommen soll sich aus einem oder mehreren, unabhängigen Finanzierungsbausteinen zusammensetzen und sich letztendlich zu einem bedingungslosen Grundeinkommen entwickeln. Zudem wird bereits durch die Einführung des Sockeleinkommens eine neue, schlanke Verwaltungsstruktur für das bedingungslose Grundeinkommen geschaffen.

Das Sockeleinkommen ist kein zu versteuerndes Einkommen und wird nicht auf bestehende Sozialleistungen angerechnet.

Sockeleinkommen aus Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze

Die Piratenpartei fordert die Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von aktuell 7% auf 19% mit dem Ziel, einen einheitlichen Regelsteuersatz zu schaffen und die sogenannte Mehrwertsteuer zu vereinfachen.

Durch die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen als Sockeleinkommen ist die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes sozial, da das Sockeleinkommen die Kostenerhöhung durch den höheren Umsatzsteuersatz für Familien und einkommenschwache Menschen nicht nur ausgleicht, sondern sogar zu einem kleinen Teil übersteigt.

Sockeleinkommen durch Finanztransaktionssteuer

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird. Die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen erfolgt in Form eines Sockeleinkommens.

Sockeleinkommen aus Einkommensteuer

Die Piratenpartei fordert eine Reform der Einkommensteuer durch ein allgemein verständliches Steuersystem, das ohne Ausnahmen auskommt und für alle Einkommensarten gilt.

Diese große Reform umfasst:

  1. Sockeleinkommen statt "Aufstocken"
  2. Personenbezogener Grundfreibetrag für alle statt unzeitgemäßem Ehegattensplitting
  3. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer abziehen statt absetzen
  4. Einheitliches Verfahren statt Sonderregelungen - Abschaffung diverser Ausnahmeregelungen

Erst durch die Kombination der vier Reformbestandteile gelingt die Gestaltung eines ausgeglicheneren Steuersystems bei gleichzeitiger Einführung eines Sockeleinkommens.

Europäisches bedingungsloses und steuerfreies Sockeleinkommen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass auf EU-Ebene auf alle unbaren Geldtransaktionen eine minimale Abgabe von z.B. 0,1 bis 0,2% erhoben und daraus allen Bürgern der EU monatlich ein individuelles bedingungsloses Sockeleinkommen ausgezahlt wird. Die Transaktionsabgabe wird jeweils zur Hälfte vom Überweisenden und vom Zahlungsempfangenden getragen und automatisch von der ausführenden Bank abgeführt. Sie wird ebenfalls fällig beim Aus- oder Einzahlen von Bargeld.

Weder die Abgabe noch das europäische bedingungslose Sockeleinkommen werden von anderen möglichen Transaktionssteuern oder Transferleistungen auf europäischer oder nationaler Ebene tangiert; sie können durch solche Maßnahmen ergänzt und z.B. aus nationalen Mitteln zu einem Existenz und Teilhabe sichernden bedingungslosen Grundeinkommen aufgestockt werden.

Änderungen der Sozialgesetzgebung zum Arbeitsmarkt (SGB II, SGB III und IX)

Förderung qualifizierter/älterer arbeitssuchender Menschen

Die Piratenpartei fordert, dass Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung durch geeignete Weiterbildungen qualifiziert werden, sofern sie dies wünschen. Dies soll insbesondere auch für ältere Arbeitnehmer gelten.

Sofortige Aussetzung von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und Bürgerarbeit

Die Piratenpartei fordert, die sogenannten "Ein-Euro-Jobs" (Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, AGH-MAE) mit sofortiger Wirkung auszusetzen, weil diese keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Vielfach vernichten diese staatlich subventionierten Einsätze sogar reguläre Arbeitsplätze im Kleingewerbebereich, weil kein öffentlicher Auftrag preiswerter durchgeführt werden kann, als über einen "1-Euro-Jobber". Ebenso lehnt die Piratenpartei das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Beteiligung der Europäischen Union und des Europäischen Sozialfonds Deutschlands initiierte Modellprojekt "Bürgerarbeit" ab. Hier werden Arbeitslose für drei Jahre in Kommunen, Städten oder Kreisen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ohne jedoch arbeitslosenversichert zu sein. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Erwerbstätigkeit keine Ansprüche auf Versicherungsleistungen (ALG I) erworben werden, so dass der Betroffene nach 3 Jahren weiterhin im "Hartz-IV"-Bezug verbleibt. In beiden Fällen gelten die von der Piratenpartei abgelehnten Sanktionsbestimmungen des SGB II.

Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen

1. Um die Rechte der Leistungsberechtigten innerhalb des komplexen Sozial- und Verwaltungsrechtes zu stärken, fordert die Piratenpartei eine qualitative und quantitative Aufrüstung der lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen. Die Organisationsstruktur und Finanzierung soll sich analog am Bundesverband der Verbraucherzentralen und ihren jeweiligen Verbraucherzentralen orientieren. Somit wären gut 85 Prozent der Mittel durch das betreffende Bundesministerium abgedeckt. Die Finanzierung soll über Mittel aus dem Bundeshaushalt erfolgen.

2. Vereine und Hilfsgruppen, die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung anbieten oder durchführen, sind von der Nutzung dieser Finanzmittel auszuschließen.

Akteneinsicht/Transparenz in Jobcentern

1. Die Piratenpartei fordert das uneingeschränkte Recht auf Akteneinsicht. Es muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die gesamte persönliche, auch digitale Dokumentation (Aufzeichnungen, Profiling etc.) unmittelbar nach jedem Termin einzusehen und auf Verlangen ausgehändigt zu bekommen.

2. Es sollen verbindliche, nachvollziehbare Informations- und Beratungsrichtlinien für das Jobcenter geschaffen werden, die dem Leistungsberechtigten zugänglich sein müssen. Leistungsberechtigte sind schriftlich vollumfänglich und konkret im Vorfeld über seine Rechte und Pflichten aufzuklären.

3. Alle internen Arbeitsanweisungen sind offen zu legen.

Qualitätsstandards für die Vermittlung in Arbeit (Jobcenter)

1. Die Piratenpartei verfolgt das Anliegen, dass die Mitarbeitenden der Jobcenter im Regelfall unbefristete Arbeitsverträge erhalten, um permanent gleichmäßige Ausbildungs- und Bearbeitungsstandards zu gewährleisten. Damit werden die Grundlagen geschaffen, dass die Leistungsberechtigten umfassender aufgeklärt, beraten und vermittelt werden können.

Wir fordern eine regelmäßige, qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden in den Jobcentern, die fachliche und soziale Kompetenzen vermitteln müssen.

2. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeitenden im Vermittlungsbereich nur diejenigen Berufsgruppen beraten, deren Berufsbilder sie kennen und mit deren fachlichen Inhalten und Anforderungen sie vertraut sind.

Die Zuordnung und Betreuung der Arbeitslosen im Vermittlungsbereich sollte nicht mehr nach dem Anfangsbuchstaben des Namens des Antragstellers, Stadtteilen, BG-Nummern oder anderen bürokratischen Kriterien erfolgen.

Transparenz bei Arbeitslosenstatistik

Die Piratenpartei spricht sich für eine ehrliche Arbeitslosenstatistik aus, die beispielsweise ohne Nichtberücksichtigung von Menschen in Fördermaßnahmen auskommt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesanstalt für Arbeit unverfälschte Zahlen veröffentlicht, die der Realität entsprechen.

Prozesskostenhilfe

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit haben muss, seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen. Daher lehnen wir Einschränkungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts ab, wenn hierdurch die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung angehoben werden. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen gewahrt bleiben und der Hilfe Empfangende muss sich darauf verlassen können, dass ihm einmal gewährte finanzielle Hilfe nicht im laufenden Verfahren wieder entzogen wird.

Stärkung der Arbeitnehmerrechte

Mindestlohn / gerechte Entlohnung

Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn

Arbeit muss Erwerbstätigen ein existenzsicherndes Einkommen bieten. Solange ein bedingungsloses Grundeinkommen noch nicht umgesetzt ist, ist dies vor allem über gesetzliche Regulierungen und Tarifverträge möglich. Daher setzt sich die Piratenpartei für faire und sichere Arbeitsbedingungen und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und ganz Europa ein.

Expertenkommission

Nach niederländischem Vorbild soll eine paritätisch besetzte Expertenkommission einberufen werden, die halbjährig Empfehlungen zur Erhöhung des Mindestlohns ausarbeitet. Diese Empfehlung wird an den Gesetzgeber weitergeleitet, damit der Mindestlohn zeitnah erhöht wird. Die paritätische Besetzung soll die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgleichen.

Öffentlichen Ausschreibungen

Wir fordern, dass der Staat in öffentlichen Ausschreibungen Auftragnehmern einen Mindestlohn zwingend vorschreibt.

Geschlechterunabhängige Chancen

Die Piratenpartei Deutschland fordert geschlechterunabhängige gleiche Bezahlung, Chancen- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Ost-West-Gefälle

a.) Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland abgebaut werden.

b.) Hier soll der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion einnehmen.

Missbrauch von Berufspraktika verhindern

a.) Die Piratenpartei sieht Berufspraktika als eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Berufsausbildung an. Sie vermitteln Praxisbezug und erleichtern den Eintritt ins Berufsleben. Auf der anderen Seite erkennt sie viele Probleme, die eine Neuregelung für die Beschäftigung von Praktikanten notwendig machen.

b.) Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Missbrauch durch Arbeitgeber zu unterbinden. Ein nicht für Ausbildung oder Studium benötigtes Praktikum ist auf drei Monate zu begrenzen oder es ist nach Ablauf von drei Monaten ein angemessenes Praktikantengehalt zu zahlen und der Praktikant rechtlich dem festangestellten Mitarbeiter gleichzustellen. Auf Antrag sollen Betriebe finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit beantragen können.

Bekämpfung von "prekärem Unternehmertum"

Die Piratenpartei unterstützt und fördert ausdrücklich das freie Unternehmertum, setzt sich jedoch dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden und so das unternehmerische Risiko ausgelagert wird, ohne entsprechend honoriert zu werden.

Mitbestimmung

Die Piratenpartei bekennt sich zur Mitbestimmung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dazu gehört auch das Arbeitsleben. Demokratie umfasst nach unserem Verständnis auch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen im Arbeitsumfeld.

Betriebsräte

Wir bekennen uns zu starken Betriebsräten und wollen das Betriebsverfassungsgesetz verteidigen. Mitbestimmung ist ein wesentliches Element der Teilhabe am Wirtschaftsleben.

Die Gründung von Betriebsräten muss erleichtert werden. Daher befürworten wir alle notwendigen gesetzlichen Schutzmaßnahmen im Betriebsverfassungsgesetz und im Kündigungsschutzgesetz.

Kirchenarbeitsrecht

Die Piratenpartei tritt dafür ein, die Kirchen im Arbeitsrecht mit den übrigen Tendenzbetrieben gleichzustellen. Damit würden Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Streikrecht, Koalitionsfreiheit und Arbeitnehmerrechte entsprechend dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht gelten. Deshalb spricht sich die Piratenpartei dafür aus, § 118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (Sonderregelung für Religionsgemeinschaften) zu streichen und § 9 des allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten. Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass für überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Betriebe - etwa im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens - die Beachtung der Grundrechte und der Regeln des allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes Voraussetzung für die öffentliche Förderung sein muss.

Maßnahmen gegen Mobbing

Die Piratenpartei setzt sich für einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz und in Schulen ein. Um Mobbing wirksam zu begegnen, muss Mobbing als Straftatbestand von Amts wegen verfolgt und durch spürbarem Schadensersatz zu Lasten der Schädigenden kompensiert werden. Der Arbeitnehmerschutz muss durch eine Anpassung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen ergänzt werden, wenn Arbeitsplatz oder Arbeitsfähigkeit als Folge von Mobbing verloren gehen.

Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung eines Rahmengesetzes auf Bundesebene für Mobbingbeautragte des Bundes, der Länder und der Landkreise mit Zuständigkeit für alle weiteren in der Verwaltungsgliederung untergeordneten Behörden ein. Ihnen soll im Rahmen eines zu schaffenden Antimobbinggesetzes Vetorecht gegen Rechtsakte gegeben werden, die mit ihren Untersuchungen in Zusammenhang stehen. Sie sollen einen jährlichen Bericht veröffentlichen.

Telearbeit

Die moderne Arbeitswelt fordert vom Arbeitnehmer ein hohes Maß an Flexibilität. Im Gegenzug fordert die Piratenpartei auch vom Arbeitgeber Flexibiltät. Daher soll ein Arbeitnehmer, sofern es seine Tätigkeit erlaubt, auf eigenen Wunsch seine Arbeitsleistung von zu Hause aus erbringen können. Der Arbeitgeber hat für die notwendige technische Infrastruktur zu sorgen. Ein Telearbeitsplatz mit der notwendigen Ausstattung soll nur bei dauerhafter Nutzung vorgeschrieben sein, damit eine gelegentliche Inanspruchnahme von Telearbeit, z.B. bei Erkrankung eines Kindes, unbürokratisch möglich ist. Gelegentliche Heimarbeit darf der Arbeitnehmer kurzfristig und formlos anzeigen.

Gleichzeitig darf Heimarbeit nicht zur Überwachung, zu einer Ausweitung der Arbeitszeit oder dem Unterlaufen der Arbeitsschutzvorschriften führen. Zur Vermeidung von leistungsbedingte Erkrankungen wie Burnout ist auch ein informeller Druck zur fortwährenden dauernden Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit nicht zulässig.

Leiharbeit

Allgemeine Forderungen

Von Zeitarbeitern werden besondere Talente, hohe Flexibilität und die Akzeptanz eines höheren Arbeitslosigkeitsrisikos gefordert. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen von Zeitarbeitern dürfen daher die branchenüblichen oder tarifvertraglichen Regelungen nicht unterschreiten, da es sich um "besondere Arbeitsverhältnisse" handelt.

Ähnlich wie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen die Beschäftigungsverrhältnisse stärker kontrolliert werden. Für Zeiten der Nichtbeschäftigung, die der Leiharbeitsnehmer nicht zu vertreten hat, müssen Leiharbeitnehmer trotzdem bezahlt werden. Gleiches gilt bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Zeitarbeitsunternehmen bei Nichtzahlung von Fahrtkosten / Zuschlägen an die Arbeitnehmer haften und bei wiederholtem Verstoß progressiv ansteigend sanktioniert wird, bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Das Leiharbeitsverhältnis soll nach spätestens sechs Monaten in ein festes Arbeitsverhältnis münden, es sei denn der Arbeitnehmer wünscht weiter in Leiharbeit beschäftigt zu bleiben. Die Probezeit soll im Falle der Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Entleiherbetrieb entfallen.

Die Piratenpartei fordert, die gesetzlichen Kündigungsfristen der Leiharbeiter den Regelungen der festangestellten Arbeitnehmer des Unternehmens gleichzustellen. Diese Fristen sollen auch in den gängigen branchenüblichen Tarifverträgen zeitnah umgesetzt werden.

Gleiche Behandlung für gleiche Leistung

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass betriebliche Zusatzleistungen, wie z.B. subventioniertes Mittagessen oder auch andere freiwillige Leistungen im Sinne der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Freiheit beibehalten bleiben, aber gleichermaßen für alle Beschäftigten verfügbar sind. Daher fordert die Piratenpartei, dass Leiharbeitsverhältnisse regulären Beschäftigungsverhältnissen in Bezug von Sachleistungen wie Berufskleidung mindestens gleichgesetzt werden.

Wir regen daher eine stärkere Zusammenarbeit der Beteiligten an und fordern sie auf, dieser Diskriminierung beispielweise mit Betriebsvereinbarungen entgegenzuwirken.

Die Piratenpartei fordert, dass Leiharbeiter in allen Belangen der Stammbelegschaft gleichgestellt werden müssen.

Dies impliziert auch, dass der Betriebsrat des Entleiherbetriebes in den Angelegenheiten des Betriebes auch für die Leiharbeiter zuständig sein muss, soweit es nicht solche Angelegenheiten sind, die ausschließlich den Entleiherbetrieb betreffen. Die Pflichten des Betriebsrates müssen in diesen Fällen vollumfänglich auch für die Leiharbeitnehmer gelten.

Arbeitnehmerüberlassung im SGB

Um keine Arbeitnehmer "zweite Klasse" entstehen zu lassen, fordern die Piraten, dass in Eingliederungsvereinbarungen keine Aufforderung mehr festgeschrieben werden, Bewerbungen bei Zeitarbeitsunternehmen / Personaldienstleistern vorzunehmen. Die Verweigerung einer solchen Bewerbung darf nicht als mangelnde Eigenbemühung oder Mitwirkung gelten.

Arbeitsbedingungen besonderer Personengruppen

Mitarbeitende in Jobcentern

Wir fordern eine regelmäßige, qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden in den Jobcentern, die fachliche und soziale Kompetenzen vermitteln müssen.

Elternfreundliche Arbeitsbedingungen

Die Piratenpartei setzt sich für flexible, elternfreundliche Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten in Unternehmen und Betrieben ein. Kindererziehung und Erwerbstätigkeit müssen für beide Elternteile gleichermaßen miteinander vereinbart werden können.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in bundeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben allein erziehende Elternteile mit Kindern unterhalb der Schulpflicht bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zu fördern.

Die bereits existierenden Förderprogramme zur Einstellung Alleinerziehender lehnen wir ab. Sie stellen lediglich einen Mitnahmeeffekt dar. Dem gegenüber sind Maßnahmen im organisatorischen Bereich zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und -situation einzelfallbezogen zu fördern.

Scheinselbstständige

Die Piratenpartei unterstützt und fördert das freie Unternehmertum. Wir setzen uns dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden. Es muss verhindert werden, dass dadurch "Schlupflöcher" für die Umgehung der Zahlung eines Mindest- oder Tariflohnes geschaffen werden.

Honorarlehrkräfte

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Lehrkräfte auf Honorarbasis eine angemessene Entlohnung erhalten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Honorarkräfte von ihren Stundensätzen auch Steuern und Rentenversicherungsbeiträge entrichten müssen.

Call-Center-Mitarbeiter

Die Einsatzzeiten für Mitarbeiter in Call-Centern sollen sich an die üblichen Geschäftszeiten (8:00-20:00 h) halten und diese sollen jeweils einen Monat im voraus bekannt gemacht werden. Dies gilt auch für gegebenenfalls nötige Bereitschaftdienste. Ein Einsatz außerhalb der üblichen Geschäftszeiten soll möglich sein, sofern der Mitarbeiter dies wünscht.

Sollte ein Mitarbeitender mit ALG II aufstocken und dringenden Klärungsbedarf bezüglich der Auszahlung eines Aufstockbetrags mit dem Jobcenter haben, ist er kurzfristig dafür freizustellen. Das gilt auch für kurz- und langfristige Termine bei Ärzten.

Alterssicherung

Atypische, unstete Erwerbsverläufe sowie die Rentenkürzungen der vergangenen Jahre führen dazu, dass in Zukunft immer weniger Erwerbstätige über die Rentenversicherung eine armutsfeste Altersrente erreichen werden, Altersarmut wäre die Folge.

Wir Piraten setzen uns für eine nachhaltige Bekämpfung der Altersarmut, die direkte Folge der über Jahrzehnte verfehlten Rentenpolitik ist, ein. Auch für das langfristige Ziel eines bedingungslosen Grundeinkommens wird das Rentensystem angepasst. Jeder Rentner soll im Alter eine Mindestrente erhalten, welche eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Deshalb muss das bisherige Rentensystem so umgestaltet werden, dass die zukünftigen Rentner wieder von einer sicheren Rente im Alter ausgehen können. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Rentensystem so umgestaltet werden,dass die Einnahmebasis verbreitert und die Stärkeren sich angemessen mit Beiträgen an der Rentenversicherung beteiligen.

Grundsätzliche Vorgehensweise zur Grundrente

Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.

Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente. Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten. Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!

Betriebliche Altersvorsorge

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beschlossen, wodurch auf die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer kapitalgebundenen Direktversicherung der volle Sozialversicherungsbeitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Versicherten zu entrichten ist (§ 248 Satz 1 SGB V i.d.F. von Artikel 1 Nr. 148 GMG). Diese Beitragspflicht wurde damit auf Einmalleistungen aus einer Kapitallebensversicherung ausgeweitet und zwar auch rückwirkend auf sog. Altverträge.

Somit ergibt sich bei einer einmaligen Auszahlung von 100.000€ aus einer Direktversicherung und dem aktuellen Beitragssatz von 15,5% (Krankenversicherung) und 2,2% (Pflegeversicherung) ein Beitrag von 17.700€. Betroffene müssen in Folge dessen 10 Jahre lang 147,50€ pro Monat Beiträge an die Krankenkasse entrichten.

Die Piratenpartei sieht durch die rückwirkende Beitragspflicht für Altverträge den Vertrauens- und Bestandsschutz für die Verträge missachtet. Dazu hat der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für die Beiträge während der Ansparphase bezahlt.

Wir fordern, dass die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Altverträge wieder komplett aufgehoben wird.

Die Piraten setzen sich generell für die Einführung einer Informationspflicht gegenüber den Versicherten vor dem Vertragsabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ein. Staat und Versicherungsunternehmen sollen über die Beitragszahlungen im Alter transparent und umfassend informieren.

Insgesamt sollte eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge mit klaren und transparenten Regeln erfolgen. Die derzeitige Regelung, dass Verträge steuerlich gefördert werden, im Alter jedoch die Sozialversicherungspflicht voll greift, macht die betriebliche Altersvorsorge oft zu einem Verlustgeschäft, fördert stattdessen die private Versicherungswirtschaft und begünstigt vor allem die Arbeitgeber. Außerdem verringern sich durch die betriebliche Altersvorsorge die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, was das Solidarsystem durch ein geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt zusätzlich schwächt.

Transparenz bei der privaten Altersvorsorge

Die Piratenpartei setzt sich für klar nachvollziehbare Kostenstrukturen bei den privaten Rentenversicherungen ein: Die effektiv anfallenden Kosten und Gebühren einer privaten Rentenversicherung sind als Summe aller Einzelposten in der Gesamtlaufzeit, welche von den Versicherten an nichtstaatliche Versicherungsunternehmen zu zahlen sind, direkt neben der zu erwartenden Ablaufleistung (Auszahlungssumme) im Versicherungsangebot sowie in der Versicherungspolice auszuweisen. Der Versicherungsberater hat auf die Gebühren im Gespräch explizit hinzuweisen. Der spekulative Charakter der ausgewiesenen potenziellen Ablaufleistung ist klar darzustellen. Im Beratungsgespräch sowie in den Angebots- und Vertragsunterlagen muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass möglicherweise die garantierten Werte nicht signifikant überschritten werden.

Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe/Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und damit die persönliche Assistenz nicht mehr unter die Sozialhilfe fällt. Der Zustand, dass behinderte Menschen kein Vermögen besitzen dürfen und kein Recht auf Einkommen über 1.400 € haben, muss auf der Stelle im Sinne der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung verändert werden.

Assistenz für Menschen mit Behinderungen

Assistenz muss für alle Menschen mit Behinderungen, die diese beanspruchen möchten, möglich gemacht werden, insbesondere auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psycho-sozialen Einschränkungen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Die Mittelvergabe zur persönlichen Assistenz erfolgt derzeit noch über den Sozialhilfeträger. Dieses hat jedoch zur Folge, dass Menschen mit Behinderungen anhand ihres Einkommens beurteilt werden. Dies verstößt jedoch nach Ansicht der Piraten gegen das Gleichheitsprinzip. Persönliche Assistenz muss für jeden Menschen mit Behinderung, unabhängig von seiner finanziellen Situation, erreichbar sein. Die Trennung der Mittelvergabe durch den Sozialhilfeträger ermöglicht allen den Zugang.

Hilfen für hörsehbehinderte Menschen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, im Rahmen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) in die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) § 3 das Merkzeichen "Tbl" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen aufzunehmen und im SGB IX Teil 1 Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft das Recht auf umfassende "Assistenz" für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen festschreiben.

Taubblindheit ist keine Behinderung die sich aus der Addition von Blindheit und Gehörlosigkeit ergibt, sondern tritt schon ein, wenn der eine Fernsinn nicht durch den anderen Fernsinn kompensiert werden kann. Die außergewöhnliche Schwere der Beeinträchtigung von taubblinden Menschen besteht in dem umfassenden Ausgeschlossensein vom Leben, sofern eine geeignete Assistenz fehlt.

Commons (Gemeingüter): Vorfahrt für Kooperation, Selbstorganisation und Gemeinsinn

Die Piraten setzen sich dafür ein, Freiräume für Selbstorganisation zu schaffen, Verantwortung zu teilen und Institutionen nachhaltig und erfolgreich zu organisieren.

Dazu sollen die Möglichkeiten und Grenzen kooperativer Organisationsmodelle (sog. "Commons") zur nachhaltigen Nutzung gemeinsamer Ressourcen in einem fortlaufenden Prozess überprüft, und Institutionen bei Bedarf reformiert oder neu geschaffen werden.  

Commons als Bildungsaufgabe verstehen

Die Inhalte und Konzepte von nach Commons-Prinzipien gestalteten Organisationsmodellen und Institutionen sind zum Lernziel in Bildungseinrichtungen und -projekten zu machen. Dazu können wir auf viele hervorragende Beispiele, auch aus Deutschland, zurückgreifen.

Vor allem aber sollen bereits die Schülerinnen und Schüler die Praxis gemeinsamer Verantwortungsübernahme und Entscheidungsfindung üben.  

Mit Commons Teilhabe ermöglichen

Vorhandene Gemeingüter müssen erhalten, fortentwickelt und gemehrt werden. Verlust von Gemeingut ist zu vermeiden. Ist Gemeingut verloren gegangen, so ist die Gesellschaft aufgerufen, es sich wieder anzueignen.

Besonders Menschen mit geringem Einkommen benötigen öffentliche Plätze und Einrichtungen(2). Parks, Spielplätze, Marktplätze, Gemeindezentren, Schwimmbäder, Gemeinschaftsgärten(3), öffentliche Sportplätze oder einfach nur Freiräume bieten Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe.

In Regionen mit demografisch kritischen Prognosen sind innovative Formen des sozialen Miteinanders zu fördern, etwa in Form von Gemeinschaftszentren. Weder für Muße, noch für Freiraum braucht man eine Rechtfertigung. Freiraum ermöglicht Kreativität, aber auch Ruhe. Und das brauchen wir. Das ist menschlich.  

Commons Vorrang gewähren

Vor einer Privatisierung oder Verstaatlichung gesellschaftlicher Aufgabenbereiche ist im Einzelfall zu prüfen, ob Selbstorganisation und Selbstverwaltung möglich wäre. Bei gleicher oder besserer Eignungsprognose ist diesen Vorrang zu gewähren.  

Commons-Projekte anleiten und unterstützen

Alle Ebenen wirtschaftspolitischer Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen sind mit entsprechendem Fachwissen auszustatten. Diese Stellen werden so in die Lage versetzt, Selbstverwaltungsprojekte bei der Institutionenfindung und -umsetzung zu beraten, zu unterstützen und zu fördern oder etwaige Konflikte zu moderieren.  

Quelloffene Software in der Verwaltung einsetzen

Für die öffentliche Verwaltung ist der Einsatz quelloffener Software grundsätzlich vorzuziehen. Nur wenn in speziellen Fällen schwerwiegende Gründe gegen einen Einsatz quelloffener Software sprechen, sollen proprietäre Lösungen erwogen werden.

Bei Neuanschaffungen und Aufrüstungen sind freie Alternativen stets zu prüfen. Ausschreibungen sind entsprechend zu gestalten. Die einzelnen Behörden sollen bei der Umstellung auf offene Software unterstützt werden. Ein Vorbild hierfür kann die Landeshauptstadt München mit dem Projekt LiMux sein.  

Daten offenlegen

Daten bilden die Grundlage politischer Diskussion. Ihre Gewinnung wird oft durch Steuergelder finanziert, wie z.B. bei Verkehrs- und Umweltdaten und den öffentlichen Haushalten.

Diese Daten gehören den Bürgerinnen und Bürgern. Ihre zeitnahe, umfassende und niederschwellige Veröffentlichung ist die Grundlage dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sich im Bedarfsfall in die politische Diskussion einmischen können.

Diese Veröffentlichung soll gemeinfrei in einem bundesweit einheitlichen Datenportal erfolgen. Von Antragsverfahren, einschränkenden Lizenzmodellen und Gebühren ist dabei generell abzusehen. Die Weiterverbreitung und auch die kommerzielle Nutzung sollen ausdrücklich gestattet werden. Neben für die Lektüre aufbereiteten Formaten sollen die Daten auch in freien maschinenlesbaren Formaten angeboten werden, die sich für die maschinelle Weiterverarbeitung und Aufbereitung eignen.   

Internationale wissenschaftliche Vernetzung verbessern

Der Umsetzung, der in den vorangehenden Absätzen genannten Programmpunkte, sind jeweils die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Commons-Forschung zugrunde zu legen. Anleitende und umsetzende Institutionen sollen sich hierzu in nationalen oder internationalen Verbänden oder Forschungseinrichtungen engagieren und entsprechende organisatorische Zuständigkeiten im Rahmen ihrer Verwaltung schaffen.

Staatliche Institutionen haben in ihren Jahresberichten zu Aktivität und Fortschritten auf diesem Gebiet öffentlich Rechenschaft zu legen.


Modul 6: Familie und Gesellschaft

Präambel

Die  Piratenpartei steht für eine zeitgemäße und gerechte Familienpolitik,  die auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des  persönlichen Lebens beruht. Wir wollen, dass Politik der existierenden  Vielfalt gerecht wird. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die  einseitige Bevorzugung traditioneller Rollen-, Familien- und  Arbeitsmodelle zu überwinden. Echte Wahlfreiheit besteht erst, wenn  längere berufliche Auszeiten oder Teilzeitarbeit unabhängig vom  Geschlecht gesellschaftliche Normalität sind.


Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Wir  Piraten bekennen uns zu allen denkbaren Formen des Zusammenlebens.  Politik muss der Vielfalt der Lebensentwürfe gerecht werden und eine  wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des  Zusammenlebens ermöglichen. Eine ausschließlich historisch begründete  Bevorzugung ausgewählter Familienmodelle lehnen wir ab. Die Piraten  setzen sich für die vollständige rechtliche Gleichstellung sämtlicher  Lebenspartnerschaften ein. 


Kinderwünsche auch in nicht klassischen Familienbildern realisieren

Die  Piratenpartei setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von  Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung  übernehmen. Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder  Menschen gepflegt werden, verdienen einen besonderen Schutz und  Unterstützung durch den Staat und die Gesellschaft. Wir setzen uns für  den Abbau  bestehender, geschlechtlicher Rollenzuschreibungen und  gesellschaftlicher Erwartungshaltungen ein. 

Der  Wunsch, eine Familie zu gründen, darf nicht am klassischen Familienbild  hängen bleiben. Die geschlechtliche Identität oder die sexuelle  Orientierung darf hierbei keine Rolle spielen.


Familienförderung dort, wo Kinder sind!

Menschen  darf kein Nachteil entstehen, wenn sie einen Teil ihrer Lebenszeit  Kindern oder Betreuungsbedürftigen widmen. Wir Piraten wünschen uns eine  ernsthafte politische Auseinandersetzung mit dem Konzept des  Bedingungslosen Grundeinkommens. Wir Piraten fordern besondere  finanzielle Unterstützung für Familien bzw. Versorgungsgemeinschaften,  in denen Kinder aufwachsen oder betreuungsbedürftige Menschen gepflegt  und versorgt werden. 

Familienpolitisch  halten wir die Realisierung eines Kindergrundeinkommens für kurzfristig  umsetzbar. Schon heute zahlt der Staat bereits etwa 400 Euro je Kind an  direkten, monatlichen Transferleistungen für Familien. Durch die  einkommensabhängige Verteilung  werden diese Zahlungen jedoch  unterschiedlich verteilt. Dies lehnen wir ab, weil dies unserem  Verständnis von Chancengleichheit widerspricht. Jedes Kind hat einen  Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat. 

Das existierende Ehegattensplitting passt nicht in unser Familienbild, da es auch kinerlose Ehen finanziell fördert und ist sukzessive abzuschaffen.


Kostenfreie und flexible Betreuungs- und Bildungsangebote

Betreuungs-  und Bildungsangebote des Staates sind den Kindern kostenfrei zur  Verfügung zu stellen. Entsprechende Angebote sollen wohnort- oder  wahlweise arbeitsplatznah realisiert werden - auch über kommunale  Grenzen hinweg.

Zu  berücksichtigen sind bei allen Betreuungs- und Bildungsangeboten die  sich ergebenden Bedarfsveränderungen der Eltern. Kinderbetreuung muss  auch außerhalb der bislang üblichen Öffnungszeiten gewährleistet sein. 

Andere Lebenspartnerschaften

Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass der Begriff "Ehe" durch die "eingetragene Lebenspartnerschaft" ersetzt wird. Die auf der Ehe basierenden Rechten und Pflichten sind auf die "eingetragene Lebenspartnerschaft" zu übernehmen.

Des Weiteren wollen wir für alle Formen der homosexuellen, heterosexuellen und polyamourösen (Liebesbeziehung zu mehr als einem Menschen) Partnerschaften, die eingetragene Lebenspartnerschaft öffnen. Damit soll sie über ihren monogamen Anspruch hinaus auch das Zusammenleben von mehr als zwei Personen rechtlich regeln.

Modul 7: Gesundheit

Die PIRATEN orientieren sich in ihren gesundheitspolitischen Positionen am Wohl der Patienten, ohne die Seite der Leistungserbringer und Dienstleister im Gesundheitswesen zu vernachlässigen. Dabei berücksichtigen wir, dass auch in der Gesundheitsversorgung  jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann und daher kluges Haushalten mit den zur Verfügung stehend Mitteln notwendig ist. Für uns zeichnet sich eine gute Gesundheitsversorgung durch ihren niedrigschwellige Zugang aus, der allen Menschen in Deutschland eine zugewandte Behandlung nach aktuellem Stand der Erkenntnis ermöglicht.


Transparenz im Gesundheitssystem

Für Patientinnen und Patienten ist es kaum möglich die Qualität der ärztlichen Behandlung sowohl im Krankenhaus als auch insbesondere im niedergelassenen Bereich zu überprüfen. Die PIRATEN fordern daher die verständliche Aufbereitung, Veröffentlichung und priorisierte Weiterentwicklung von Qualitätsmerkmalen.

Weiterhin fordern wir die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsprozessen von der Entstehung über die Bearbeitung und Beratung bis hin zur Beschlussfassung. Das gilt sowohl für die Entscheidungsträger in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens als auch für die politischen Gremien, die daran mitwirken. Dies schließt Beschlüsse über die Verwendung gemeinschaftlich aufgebrachter Mittel, z.B. Pflichtversicherungsbeiträge, ein.


Patientenvertretung stärken

In den Organen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens ist die Patientenvertretung ohne Stimmrecht beteiligt. Die PIRATEN wirken darauf hin, dass die Seite der Patientenvertretung mit Stimmrecht ausgestattet und gleichberechtigter Teil der Selbstverwaltungsorgane des Gesundheitswesens wird. Die Patientenvertretung ist finanziell und organisatorisch mit dem Ziel größerer Transparenz unabhängig auszustatten.


Überversorgung abbauen

Der Zugang zu medizinischen Angeboten ist für Patientinnen und Patienten heute stark abhängig von ihrem Wohnort. So sind in Großstädten je Einwohner deutlich mehr Ärzte angesiedelt als in ländlichen Regionen. Deshalb streben die Piraten eine Bedarfsplanung an, in der jede Abweichung vom Durchschnitt der Versorgungsdichte öffentlich zu begründen ist. Zur Schließung von Versorgungslücken werden wir uns dafür einsetzen, dass Kommunen das Recht erhalten hausärztliche Vertragsarztsitze zu übernehmen und dort Ärzte anzustellen.

Abgesehen von regionalen Besonderheiten und einem Stadt/Land-Gefälle gibt es in Deutschland tendenziell eine Überversorgung mit medizinischen Leistungen, die zu Lasten der Versichertengemeinschaft aufrechterhalten wird, insbesondere von Arztpraxen und Krankenhäusern. Mit dem Ziel einer ausgeglichenen Verteilung ist daher einem Überangebot von Gesundheitsleistungen in einer Region über dem Durchschnitt mit entsprechenden Anreizen entgegenzuwirken. Die PIRATEN werden sich dafür einsetzen, dass jede Abweichung vom Durchschnitt der Versorgungsdichte besonders und öffentlich zu begründen ist. Dort wo regionale Gebietskörperschaften oder Kommunen bewusst eine überdurchschnittliche Versorgung beibehalten, sind sie für deren Finanzierung aus dem eigenen Haushalt verantwortlich, um die Versichertengemeinschaft zu entlasten.


Unterversorgung vermeiden

Die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland haben ein Anrecht auf eine angemessene Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch, dass gemeindenah bzw. wortortnah ausreichend Ärzte aller Fachrichtungen vertreten sind. Die Bedarfsplanungen für Vertragsärzte müssen unter Einbeziehung der regionalen Gegebenheiten, eine ausreichende Zahl von Vertragsärzten in sinnvoll gegliederten und homogen strukturierten Versorgungsgebieten vorsehen. In ländlichen Regionen mit Unterversorgung ist auch das Modell mobiler Arztpraxen und die Anstellung von Ärzten durch die Kommune eine sinnvolle Ergänzung.

Wir sehen die Trägervielfalt (öffentliche, freigemeinnützige, und private Träger) als Anreiz für einen Wettbewerb um die Versorgungsqualität. Gleichzeitig betrachten wir die Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge und Behandlung von Krankheiten als Fürsorgepflicht des Staates. Deshalb befürworten wir Initiativen, die einen Erhalt von Kliniken in öffentlicher Trägerschaft zum Ziel haben. 


Fehlversorgung beenden

Bestimmte Leistungen, die aus Sicht der Gesundheitsdienstleister einerseits aufwändig und andererseits nicht angemessen honoriert sind, werden nicht oder nur in geringem Umfang erbracht. Neben aufsuchender Behandlung benachteiligt dies vor allem Patienten mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder eingeschränkter Mobilität. Die PIRATEN werden sich dafür einsetzen, dass insbesondere diese Patienten angemessen auch auf der Seite der Krankenversicherungen und Arztpraxen Berücksichtigung finden. Wo die freie Aushandlung der Honorare durch die Selbstverwaltungspartner diese Mängel nicht zeitnah abstellt, werden sich PIRATEN dafür einsetzen, dass es zusätzliche Aushandlungsmöglichkeiten unter Beteiligung aller Betroffenen gibt, d.h. den Selbstverwaltungen und ihren Vertretern auch Patientenvertreter stimmberechtigt zur Seite gestellt werden. Gleichzeitig werden die Verhandlungen weitestgehend transparent gemacht durch Veröffentlichung der jeweiligen Positionen.

Zur Bekämpfung von Fehlversorgung setzen die Piraten zudem auf die Förderung der evidenzbasierten Medizin, d.h. dem Treffen von versorgungsrelevanten Entscheidungen nach umfangreichen Recherchen in den verfügbaren Quellen des Wissens. Nur belastbare Studien zur Beurteilung der Wirkung von Therapien und Medikamenten können Grundlage der Entscheidungen über die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen sein. Therapien und Medikamente, deren Wirksamkeitsnachweis nicht erbracht wurde, dürfen nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, wenn für die zu behandelnde Krankheit keine heilenden Therapien zur Verfügung stehen oder eine wissenschaftliche Bewertung mit höchster Evidenz sich aus ethischen Gründen verbietet.


Stärkung der Versorgungsforschung

Grundlage eines modernen Gesundheitssystems ist die fortlaufende Prüfung der angebotenen Gesundheitsleistungen. Wir wissen heute noch viel zu wenig über die Wirksamkeit von beispielsweise bestimmten Präventionsmaßnahmen. Daher möchten wir massiv die Versorgungsforschung stärken. Die Finanzierung soll durch die Einführung einer Positivliste erfolgen, wie sie in der Mehrzahl der europäischen Länder existiert. Sie garantiert, dass Patienten nur Arzneimittel mit einem hohen Grad an Nutzen und Bewährungsgrad und einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis verschrieben bekommen. Außerdem soll mit den Einsparungen die nicht-kommerziellen Forschung im Bereich der Arzneimittel gefördert werden, um insbesondere Therapien für seltene Krankheiten zu erforschen.


Gesundheitliche Bildung

Es besteht wissenschaftliche Einigkeit, dass Bildung und Umweltfaktoren große Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben. Wir setzen uns für die Erprobung eines Faches „Gesundheitsbildung“ in Schulen ein, das vermittelt welche Faktoren sich positiv und negativ auf Gesundheit auswirken und wie man sie erhalten kann. Die Finanzierung des Faches soll als Teil einer Präventionsstrategie aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Neben der schulischen Bildung sehen wir die Notwendigkeit einer umfassenden gesundheitlichen Aufklärung als nächsten Schritt einer sozialen Inklusion von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. In den Fokus der Aufklärung sollen vor allem jene Krankheits- und Störungsbilder sowie Behinderungen gerückt werden, die häufig von Vorurteilen und Ausgrenzungen betroffen sind. Die PIRATEN sehen hier vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Pflicht, aber auch die privaten Sendeanstalten, Print- und Onlinemedien, ihren gesellschaftlichen Beitrag für eine wirksame gesundheitliche Aufklärung zu leisten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Vermittlung der Botschaft liegen, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sind.


Finanzierung

Die Finanzierung des Gesundheitssystems betrachten wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sehen wir in der Einbeziehung sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in die Sozialversicherung unter Berücksichtigung möglichst aller Einkommensarten ein sinnvolles Modell zur Finanzierung dieses Systems. Wir erkennen allerdings die Einschränkungen der Wahlfreiheit in dieser Art der Finanzierung für Bürgerinnen und Bürger sowie die Anbieter privater Krankenversicherungen an und verstehen ihre Bedenken. Daher setzen wir uns für einen Volksentscheid ein, um einen gesellschaftlichen Konsens in dieser wichtigen Frage des gemeinschaftlichen Zusammenlebens zu erreichen.


Vergütungssysteme überprüfen

Jede Form der Vergütung setzt Anreize, die zum Teil erwünscht sind, zum Teil jedoch auch zu unerwünschten und für das Gesamtsystem schädlichen Ergebnissen führt. Dies verstärkt sich in der Regel im Verlauf der Anwendung des Vergütungssystems. Aus diesem Grund sind Vergütungssysteme regelhaft einer unabhängigen Analyse und Anpassung zu unterziehen. Dies gilt für die Fallpauschalen in Krankenhäusern ebenso, wie für pauschale- oder Einzelleistungsvergütungen im ambulanten Bereich. Hier sollen mit Modellprojekten neue Vergütungsformen regional entwickelt und getestet werden.


Notfallmedizin

Die Überlebenschancen von Patienten hängen in Notfallsituation unmittelbar von der Reaktion beteiligten Bürgerinnen und Bürger ab. Um die Bevölkerung besser in die Lage zu versetzen in solchen Situation richtig zu handeln fordern wir Programme zur Förderung von Ersthelfermaßnahmen in allgemein- und weiterbildenden Schulen. Ein angemessenes Verhalten in Notfallsituationen soll auch durch die Einrichtung und Förderung von Schulsanitätsdiensten auf freiwilliger Basis in Schulen erleichtert werden. Unterstützend möchten wir die Verbreitung von Defibrillatoren im öffentlichen Raum fördern. Um nach Eintreffen des Rettungsdienstes jeder Patientin und jedem Patienten unabhängig von seinem Aufenthaltsort eine bestmögliche Erstversorgung zu gewährleisten setzen wir uns für bundeseinheitliche Mindeststandards in der Ausstattung von Rettungswagen ein.


Elektronische Gesundheitskarte

Wir erkennen den Vorteil an, den eine rasche Zugriffsmöglichkeit von Ärzten auf diagnose- und behandlungsrelevante Patientendaten hat. Elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen ist der Schlüssel zum Abbau der Versorgungsgrenzen und der kontinuierlichen Versorgung chronisch erkrankter Patientinnen und Patienten. In der derzeitig geplanten Form lehnen die PIRATEN die elektronische Gesundheitskarte jedoch ab. Wir fordern ergänzend die verbindliche Einführung dezentraler Speichermöglichkeiten direkt auf der Chipkarte. Durch diesen Speicher können, ergänzt durch die Möglichkeit rechtssicherer elektronischer Unterschriften, alle Anforderungen an eine moderne IT-Infrastruktur bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes erfüllt werden. So erhalten Patientinnen und Patienten die volle Entscheidungshoheit über ihre Daten und können die Vorteile dieser Technologie nutzen.


Rezeptfreie Abgabe der Pille danach

Wir wollen uns für eine rezeptfreie Abgabe der "Pille danach" (mit dem Wirkstoff Levonorgestrel) einsetzen. Diese entspricht den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wird bereits in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert. Durch die Einnahme der "Pille danach" können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden. Zudem ist sie relativ gut verträglich; eine vorhergehende ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.


Pflegequalität und Pflegesicherheit

Die PIRATEN sprechen sich für klare und eindeutige Regeln zum Personaleinsatz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Langzeitversorgung aus. Es sind durch Fachgremien anhand empirisch festgestellter Fakten Zahlenschlüssel festzulegen, nach denen die maximale Anzahl von Patient pro dreijährig examinierter Pflegekraft definiert ist. Zusätzlich ist je nach Bereich festzulegen wie viele Pflegehilfskräfte minimal und maximal im Verhältnis zu dreijährig examiniertem Personal einzusetzen sind. In Abteilungen mit besonderen Belastungen, wie zum Beispiel Intensivstationen, sind Sonderschlüssel anzuwenden, die wie im Fall der Intensivmedizin bereits durch die (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) definiert wurden. Diese Festlegungen werden durch ein Fachgremium des Bundes oder Landes, nicht aber der Landschaftsverbände, getroffen bzw. bestätigt.


Fortbildungspflicht in der Pflege

Die professionelle berufliche Pflege in Form der Gesundheits- und Krankenpflege, als auch der Altenpflege ist einem enormen Arbeits- als auch Wissensdruck ausgesetzt. Die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Medizin als auch der Pflege sowie die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen machen eine ständige und fundierte Fortbildung unausweichlich. Die PIRATEN fordern eine Fortbildungsverpflichtung und einen Fortbildungsnachweis von professionell beruflich Pflegenden, um den modernen pflegerischen als auch medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Form des Nachweises kann dabei in einem Punktesystem ähnlich dem Modellprojekt „Registrierung beruflich Pflegender“ erfolgen. Die Fortbildungen sind so zu etablieren, dass es eine Freistellungspflicht seitens der Arbeitgeber gibt.

Drogen- und Suchtpolitik

Neustart: Drogen- und Suchtpolitik

Die Piratenpartei strebt die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von psychotropen Substanzen und dessen Folgen auseinandersetzen. 

Gemeinsam werden wir eine Politik betreiben, die riskantem Drogengebrauch durch Prävention entgegenwirkt, sowie Risiko-Konsumenten und Schwerstabhängigen durch Therapieangebote hilft.

Der Gesetzgeber darf nur dort eingreifen, wo die Schutzrechte anderer berührt sind. Er soll einen effizienten Jugend- und Verbraucherschutz sicherstellen und das organisierte Verbrechen eindämmen.

Mündigkeit braucht Bildung – Prävention ist die Grundlage

Das Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist eine selbstverantwortliche und sozialverträgliche Genusskultur. Wir wollen Menschen aller Altersgruppen zu einem achtsamen Umgang mit psychotropen Substanzen und einem selbstbestimmten Konsum befähigen.

Um Wirkungen und mögliche Gefahren besser einschätzen zu können, bedarf es einer kompetenten Aufklärung, die so früh wie möglich beginnen soll. Sie muss auch die Fähigkeit vermitteln, mit den unterschiedlichen, gebräuchlichen Drogen umzugehen. Wir glauben, dass die Stärkung von sozialer Kompetenz und Selbstbewusstsein eine wichtige Grundlage für wirksame Prävention ist.


Nachhaltige Prävention fängt in der Schule an

Die Maßnahmen zur Suchtprävention an Schulen und der Ausbildungsstand der Lehrkräfte sind unzureichend.    Pilotprojekte haben gezeigt, wie nachhaltig eine gute Prävention bereits ab dem Grundschulalter wirkt. Auf der Basis der dort gesammelten Erfahrungen ist ein bundesweites  Aufklärungskonzept und sachgerechtes, undogmatisches Lehrmaterial für einen fundierten Unterricht zu entwickeln. Externe Fachreferenten  sollen besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern vertiefen.

Vorurteile werden so durch Wissen überwunden. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen die Schüler wie selbstverständlich in ihr soziales Umfeld. 

Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die umfassende Aufklärung über Drogen, ihren Gebrauch und mögliche Folgen darf sich nicht auf die Schule beschränken, sondern muss sich an die ganze Gesellschaft richten. Ärzte, Krankenhäuser, Bürgerämter, Sozialdienststellen, Jugendzentren und ähnliche Einrichtungen sollen geeignete Informationsmaterialen bereithalten und Ansprechmöglichkeiten bieten.

Präventionsprogramme sind zielgruppengerecht zu gestalten. Der Einsatz von Streetworkern und Sozialarbeitern ist auszubauen, vor allem in bisher unterversorgten Kleinstädten und ländlichen Gebieten, unter besonderer Berücksichtigung des Suchtstoffes Alkohol. 

Es ist dringend notwendig, die Mittel für niedrigschwellige Hilfsangebote in der Suchthilfe deutlich aufzustocken. Die präventive Arbeit wird dabei stoffliche und nicht stoffgebundene Süchte gleichberechtigt einschließen.

Keine Werbung für Drogen

Die einseitig positive Darstellung von suchterzeugenden Substanzen zu vermeiden, ist ein wesentlicher Aspekt von Prävention. Wir fordern daher ein ausnahmsloses Werbe- und Sponsoringverbot für Produkte, die psychotrope Substanzen in einer Konzentration enthalten, die geeignet ist, Abhängigkeiten zu erzeugen. 

Verbraucherschutz – auch für Drogenkonsumenten

Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Umfassende, bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Drugchecking sollen vor Ort ermöglicht werden. 

Die Piratenpartei fordert die Einrichtung einer bundesweiten Online-Meldestelle für problematische Substanzen zur Risiko- und Schadensminimierung für Drogenkonsumenten. Diese Meldestelle erfasst schädliche Streckmittel, ungewöhnlich hohe Dosierungen oder Reinheitsgrade sowie den Verkauf von Substanzen unter falschem Namen. Als ersten Schritt werden wir die Resultate kriminaltechnischer Untersuchungen von beschlagnahmten Drogen für Jedermann verfügbar machen. 

Konsumbegleitende Programme und Hilfsangebote bei problematischem Konsum müssen ausgeweitet werden. Therapiemöglichkeiten sind so früh wie möglich anzubieten, nicht erst bei bestehender Abhängigkeit oder bei bereits eingetretenen Folgeerkrankungen. Sie dürfen  nicht ausschließlich auf Abstinenz ausgerichtet sein.

Wir fordern ein bundesweites Angebot von Drogenkonsumräumen als weiteres wichtiges Element der Schadensverhütung und -minderung. 

Diamorphinprogramme ermöglichen – nicht verhindern

Für Diamorphinbehandlungen werden dringend mehr Vergabestellen benötigt. Die Umsetzung von Diamorphin-Programmen muss erleichtert werden, damit mehr Betroffene Zugang erhalten, auch solche mit weniger schädlichen Konsummustern.

Bei der Durchführung gilt es, neben Injektion auch Inhalation und orale Einnahme zuzulassen und eine intensive psychosoziale Betreuung für die Teilnehmenden bereitzustellen. Gegebenenfalls ist in weitergehende Therapieangebote überzuleiten. Neben den Ärzten sind auch medizinisches Personal, Therapeuten und Mitarbeiter der sozialen Dienste zur fachbezogenen Weiterbildung zu verpflichten. 


Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern

Cannabinoidhaltige Medikamente sollen anderen verkehrsfähigen Medikamenten  gleichgestellt werden. Es liegt dabei im Ermessen des behandelnden Arztes, ob dabei der Echtstoff zum Einsatz kommen soll. Die Kosten sind von den Krankenkassen zu tragen.


Entkriminalisierung der Konsumenten

Der private Umgang mit psychotropen Substanzen muss komplett entkriminalisiert werden. Anbau und Herstellung für den Eigenbedarf dürfen nicht bestraft werden.

Die Piratenpartei fordert als Sofortmaßnahme  einen bundeseinheitlich geregelten Richtwert von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten.


Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes

Wir fordern eine Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes, in der die erfassten, psychotropen Substanzen neu bewertet werden: Nur wenn eine Fremdgefährdung realistisch nicht ausgeschlossen werden kann, dürfen die Freiheitsrechte des Einzelnen eingeschränkt werden.


Informationelle Selbstbestimmung stärken

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik zu gewährleisten:

Auf Drogenkonsum bezogene Daten aus ergebnislos gebliebenen polizeilichen Ermittlungen müssen umgehend wieder gelöscht werden. Register über Drogenkonsum dürfen nicht geführt werden.

Allgemeine und verdachtsunabhängige Drogentests am Arbeitsplatz lehnen die Piraten ab. Sie sind auf gefährliche Berufe und Tätigkeiten zu begrenzen.


Keine Willkür beim Führerscheinentzug

Die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Rauschmitteln kann nicht geduldet werden. Aber die automatische und pauschale Sanktionierung des Konsums von Drogen und Medikamenten durch die Führerscheinbehörde nehmen wir nicht hin:

Als Kriterium für den Entzug der Fahrerlaubnis müssen wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte für Wirkstoffkonzentrationen festgelegt werden, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definieren. 

Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Führen des Kraftfahrzeuges vorliegen.

Allein die Vermutung oder die Feststellung, dass eine Person Drogen oder Medikamente konsumiert oder konsumiert hat, lässt keine Rückschlüsse auf die aktuelle Fahrtüchtigkeit zu und rechtfertigt keinen vorbeugenden Entzug der Fahrerlaubnis.


Keine Einschränkungen für e-Zigaretten

Der derzeit freie Handel und Gebrauch liquidverdampfender E-Zigaretten soll nicht über den Jugendschutz hinaus eingeschränkt werden. Stattdessen fordern wir die Schaffung von Qualitätsstandards für Produktion und Handel von E-Zigaretten und Liquids.

E-Zigaretten ins Nichtraucherschutzgesetz aufzunehmen, oder eine Besteuerung nach dem Tabaksteuergesetz lehnen wir hingegen ab.


Umwandlung der Tabaksteuer

Tabak und Nikotin müssen in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention  integriert werden, um den Tabak aus der Wahrnehmung als "Alltagsdroge" herauszuführen und sein Gefahrenpotential deutlich zu machen. Damit wird die Grundlage für eine verantwortungsvolle Selbstbestimmung im Umgang mit Tabak gelegt.

Öffentliche Tabakwerbung ist unvereinbar mit diesen Zielen. Daher streben die Piraten ein allgemeines Werbeverbot für Tabak an.

Die Piratenpartei fordert die Umwandlung der Tabaksteuer in eine zweckgebundene Abgabe. Diese ist für Aufklärung, Suchtprävention und suchtbezogene Forschung, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen und als Beitrag zu den Folgekosten im Gesundheitsbereich zu verwenden. 


Alkoholwerbung unterbinden und Deklarationspflicht verbessern

Das vom Alkohol ausgehende Suchtpotential wird im gesellschaftlichen Alltag nur unzureichend wahrgenommen. Dem sollte durch verstärkte Einbeziehung des Alkohols in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention entgegengewirkt werden.

Die Piratenpartei wendet sich gegen Werbung für alkoholische Getränke, alkoholhaltige Getränke und als frei verkäufliche Arzneimittel deklarierte, hochprozentige Alkoholika. Alle diese Produkte sind geeignet, Abhängigkeiten hervorzurufen.

Bei allen zum Verzehr geeigneten, alkoholhaltigen Produkten ist deutlich lesbar und gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben, wieviel Alkohol das Produkt enthält.  Jeder enthaltene Alkohol muss angegeben werden. Vorhandene Lücken in der Deklarationspflicht sind zu schließen.

Bei alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken muss deutlich sichtbar auf das Suchtpotential hingewiesen werden. 

In der Gastronomie sollen mehrere alkoholfreie Getränke angeboten werden, die günstiger sind als das billigste alkoholische Getränk.


Lizenzierte Fachabgabestellen – jetzt einführen

Wir fordern Modellversuche für lizenzierte Fachabgabestellen. In diesen erfolgt der Verkauf von Tabak, Liquids für e-Zigaretten, Spirituosen und anderen psychotropen Substanzen. Jugendliche haben dort keinen Zutritt. Qualifiziertes Personal soll Beratung zu verantwortungsvollem Gebrauch und möglichen Gefährdungspotentialen anbieten. Wie alle Genussmittel, müssen die angebotenen Substanzen dem Verbraucherschutz unterliegen und einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden.

Die Produkte dürfen nicht künstlich verteuert werden, damit ein Bezug über den Schwarzmarkt keine  Alternative darstellt. Perspektivisch soll es möglich sein, derzeit illegale psychotrope Substanzen auch legal anzubauen oder herzustellen. 


Psyche

Verrückt ist auch normal

Das Ziel der politischen Arbeit der Piratenpartei ist eine größtmögliche Inklusion aller Menschen. Um dieses Ziel zu erreichen, beziehen wir die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in unser Programm mit ein. Die Gesundheitspolitik hat die Ziele medizinische und psychosoziale Hilfe zu gewährleisten, eine Behandlung zu garantieren, wo diese nötig ist, und die Gesundheit der Menschen zu erhalten. Deshalb setzen wir uns für eine psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein, die die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt stellt.

Die Piratenpartei fordert darüber hinaus den zielgerichteten und zeitnahen Ausbau der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung, eine inklusive Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit psychischen Störungen sowie eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Situation von Menschen mit psychischen Störungen.

Gesundheitliche Aufklärung

Die Piratenpartei setzt sich für eine umfassende gesundheitliche Aufklärung als nächsten Schritt einer sozialen Inklusion von Menschen mit psychischen Störungen ein. In den Fokus der Aufklärung sollen vor allem jene Störungsbilder gerückt werden, die häufig von Vorurteilen und Ausgrenzungen betroffen sind und dadurch die Lebensqualität und medizinische Therapie der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Zusätzlich sollen auch die möglichen Behandlungs- und komplementären Hilfsangebote und Einrichtungen in die Aufklärung einbezogen werden, um die Akzeptanz solcher in der Bevölkerung zu stärken und auch die Nutzung der Möglichkeiten gleich ob stationär, teilstationär oder ambulant mit weniger persönlichen Bedenken und Vorbehalten zu ermöglichen. Letztlich steht auch die Aufklärung der Betroffenen selbst im Blickpunkt der Piratenpartei, vor allem über ihre rechtlichen Ansprüche sowie Hilfsangebote.

Die Piratenpartei sieht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als geeignete Stelle zur Koordinierung und Organisation der umfassenden Aufklärung. Die Piratenpartei sieht aber auch hier vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Pflicht, aber auch die privaten Sendeanstalten, Print- und Onlinemedien, ihren gesellschaftlichen Beitrag für eine wirksame gesundheitliche Aufklärung zu leisten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Vermittlung der Botschaft liegen, dass Menschen mit psychischen Störungen ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sind.

Mehr psychiatrische Abteilungen an allgemeinen Krankenhäusern

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Ausbau von psychiatrischen Abteilungen in allgemeinen Krankenhäusern mit dem Ziel weiter fortzusetzen, dass alle Kreise und kreisfreien Städte im Sinne der gemeindenahen Psychiatrie mit psychiatrischen Abteilungen mit angeschlossenen Tageskliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen versorgt werden. In Planungsregionen sollen durch Bettenabbau in allgemeinen Krankenhäusern frei werdende Bettenkapazitäten für die Errichtung von psychiatrischen Abteilungen mit entsprechend qualifiziertem Personal verwendet werden. Dabei muss perspektivisch gewährleistet sein, dass diese zunächst kleinen Einheiten durch Bettenaufstockung und psychiatriegerechte bauliche Verbesserungen in überschaubarer Frist eine regionale, gemeindeorientierte Pflichtversorgung übernehmen können. Mittelfristiges Ziel ist das System der Fachkrankenhäuser durch ein flächendeckendes System von psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern zu ersetzen (Beispiel Saarland).

Mehr Psychiatrische Institutsambulanzen

Die Piratenpartei unterstützt das Konzept der multiprofessionellen Psychiatrischen Institutsambulanzen als Teil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und setzen sich für den weiteren flächendeckenden Ausbau in der Bundesrepublik Deutschland ein. Psychiatrische Institutsambulanzen werden an den Psychiatrischen Abteilungen in den Allgemeinkrankenhäusern errichtet. Die Piratenpartei spricht sich dabei für die Ansiedlung von Psychiatrischen Abteilungen mit Psychiatrischen Institutsambulanzen in zentraler leicht erreichbarer Lage der Kreise und kreisfreien Städte ein, bei flächenweiten Kreisen sollen zusätzliche Außenstellen der Psychiatrischen Institutsambulanzen errichtet werden. Allgemeinkrankenhäuser, die für den Aufbau der Psychiatrischen Abteilung zunächst mit psychiatrischen Stationen beginnen, sollen bereits mit diesen Stationen auch Psychiatrische Institutsambulanzen in Betrieb nehmen.

Bausteine der komplementären Versorgung

Die Piratenpartei fordert, dass in allen Gebietskörperschaften die Strukturen der sozialen, komplementären Versorgung für Menschen mit psychischen Störungen bedarfsdeckend aufgebaut bzw. (bei Trägerschaft von gemeinnützigen Vereinen) durch entsprechende Fördermittel erhalten werden. Diese komplementäre Versorgung ist das Kernstück der sozialen Inklusion; dazu gehört vor allem die Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit.    

  • Wohnen: Die meisten psychischen Störungen treten erstmalig in der Jugend und im frühen Erwachsenenalter auf. Für diesen Personenkreis habe sich betreute Wohngemeinschaften ebenso bewährt wie zur „Wiederbeheimatung“, zur Rückführung von Langzeitpatienten, die in sog. „Heime“ verschoben und dort ausgegrenzt wurden. Solche Wohngemeinschaften, oft unter Betreuung von Sozialarbeitern,  sind bedarfsdeckend einzurichten.
  • Arbeit: Die Arbeitssituation der Betroffenen ist häufig fatal; entweder bleibt ihnen der 1. Arbeitsmarkt aufgrund der Stigmatisierung verschlossen, oder sie sind tatsächlich den Anforderungen nicht gewachsen. In Regionen, in denen langjährig sozialpsychiatrisch gearbeitet wurde, entstand eine Palette von Arbeitsmöglichkeiten im 3. Arbeitsmarkt, von einfachen Zuverdienstfirmen bis zu komplett autonomen Firmen, die weiter geführt werden müssen.
  • Freizeit: Die Freizeit sinnvoll mit anderen zu gestalten, ist für Menschen mit psychischen  Störungen ebenfalls nicht so einfach wie für andere. Diverse Clubs, in denen sich alle (auch nicht Betroffene) treffen können, Patientencafés inmitten der Städte etc. sind daher unverzichtbare Bausteine einer komplementären sozialpsychiatrischen Versorgung.
  • Tagesstätten: Im Gegensatz zu Tageskliniken findet in Tagesstätten keine medizinische Versorgung statt, sondern Therapeuten aller Ausbildungstypen (z. b. Ergo-, Kunst- und Musiktherapeuten etc.) gestalten zusammen mit Beschäftigten der Gesundheits- und Krankenpflege, Sozialarbeit und engagierten Bürgern den Alltag der Betroffenen. Tagesstätten haben sich zudem als besonders nützlich erwiesen, wenn Demenzkranke ältere Menschen von ihren berufstätigen Kindern versorgt werden, und müssen daher flächendeckend angeboten werden.

Bundesweite Notrufnummer

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass in allen Notrufleitstellen psychiatrisch geschultes Personal eingesetzt wird. Dieses soll eine kurzfristige Krisenintervention in psychischen Krisen ermöglichen, ähnlich wie dies bereits in Israel gehandhabt wird. Für psychische Notfälle soll es eine leicht zu merkende kostenfreie Rufnummer geben, die Anrufer mit der Leitstelle verbindet. Desweiteren soll psychiatrische Notfallhilfe per E-Mail und SMS ganztags erreichbar sein.

Internetangebot des Bundesministerium für Gesundheit

Die Piratenpartei fordert im Zuge der Aufklärung über psychische Störungen die Bereitstellung eines Internetangebotes vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit folgendem Inhalt:

  • Datenbank aller praktizierenden Psychiater, Ärztlicher und Psychologischer Psychotherapeuten, Psychologen sowie aller psychiatrischen Fachkrankenhäuser mit:  
    • Adressen  
    • Wartezeiten/Anzahl freier Sprechstunden/Anzahl freier Plätze  
    • Fachgebiet  
    • Spezialgebiet  
  • Vorstellung und Erklärungen von Therapieangeboten  
  • Anträge zum Download und Antragserklärungen.

An dieses Internetangebot soll eine Telefonhotline angeschlossen sein, die zu den Inhalten ebenfalls Auskunft geben kann. Die inhaltliche Ausgestaltung soll koordinierend vom BMG mit fachlicher Kompetenz erfolgen.

Kenntnisse über psychiatrische Symptome und Krisenintervention

Die Piratenpartei fordert, dass Ärzte in allen Fachbereichen, in denen sie mit Betroffenen mit psychiatrischen Diagnosen konfrontiert sind, vor allem aber in der Notfallmedizin, ausführliche und fortlaufende psychiatrische Weiterbildungen erhalten. Besonders wichtig ist auch eine fundierte Ausbildung und Training von Fähigkeiten in Krisenintervention und Deeskalation von Ärzten, Polizei und Rettungsdienstpersonal. Diesen Inhalten muss bereits frühzeitig, also noch während des Studiums oder der Ausbildung, mehr Bedeutung beigemessen werden.

Pflegepersonal in der Psychiatrie

Die Piratenpartei fordert eine deutliche Erhöhung des Personalschlüssels auf psychiatrischen Stationen. Desweiteren soll das Pflegepersonal auf psychiatrischen Stationen durch umfangreichere und praxisbezogene Weiterbildungsmaßnahmen besser im Umgang mit Patienten mit psychischen Störungen geschult werden.


Inklusive Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit psychischen Störungen

Sonderregelung Arbeitszeiten

Die Piratenpartei fordert eine umfassende Novellierung und Ausarbeitung der Regelungen im bisherigen Behindertenrecht, die den Menschen mit chronischen somatischen und chronischen psychischen Störungen, die auf Grund ihrer Störungen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, die Wahlmöglichkeit zu eröffnen, ein ihren Einschränkungen gerecht werdendes Arbeitszeitmodell auszuwählen.² Es muss hierzu unter strengster Beachtung des Datenschutzes und Nutzung der Aufsichtsbehörden gewährleistet werden, dass die Annahme eines Arbeitszeitmodells diskriminierungsfrei und erfolgreich ermöglicht wird.

Sonderregelung Urlaubszeiten

Die Piratenpartei fordert eine Reform der gesetzlichen Regelungen, um Menschen mit chronischen psychischen Störungen, entsprechend ihres störungsbedingten Erholungsbedarf, mehr Urlaubstage zu gewähren.

Zu den Sonderregelungen  von Arbeits- und Urlaubszeiten sollen die Verbände der Arbeitgeber, der  medizinischen Wissenschaften und der Betroffenen gemeinsam die  Arbeitszeitmodelle und die Vorschläge für zusätzliche Urlaubstage im  Rahmen einer Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag erarbeiten und  vorstellen, damit der Deutsche Bundestag darüber beschließen kann. Die  Piratenpartei setzt sich im Deutschen Bundestag dafür ein, dass die  Vorschläge der Enquete-Kommission zur Abstimmung gestellt werden.

Freistellungsoption von Mehrarbeit für Menschen mit psychischen Störungen

Die Piratenpartei fordert eine Freistellungsoption bei Mehrarbeit für Menschen mit chronischen psychischen Störungen, ähnlich der Regelung in §124 SGB IX, (Fassung Art. 13 Abs. 26 G v. 12.4.2012 I 579), für Menschen mit Schwerbehinderung.

Rechte der psychiatrischen Patienten

Persönliches Budget

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Die Piratenpartei unterstützt dieses Konzept als Teilschritt zur Verwirklichung der Inklusion von Menschen mit gesundheitlichen Erkrankungen bzw. Störungen und wirken an seiner stetigen realitätsgerechten Verbesserung mit. Antragsstellungen sollen unabhängig vom Leistungsträger einfach und unbürokratisch ermöglicht werden. Des weiteren fordert die Piratenpartei, dass Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen umfassend über diese Rechtsansprüche und das Beantragungsverfahren informiert werden.

Qualität in der Diagnostik

Die Piratenpartei fordert eine Reform der Richtlinien, die eine sorgfältigere psychiatrische Diagnostik sicherstellen. Psychiatrische Diagnosen müssen ausreichend begründet und gesichert sein, bevor sie gestellt werden dürfen. Die Diagnosen sind mit dem Patienten zu besprechen. Die wissenschaftlichen Fachverbände und Betroffenenverbände sollen gemeinsam eine Reform der Richtlinien erarbeiten, die die notwendige Gewissenhaftigkeit bei der Diagnosestellung sicherstellen, aber auch den Anforderungen des klinischen Alltags gerecht werden. Zusätzlich soll ermöglicht werden, nicht oder nicht mehr zutreffende Diagnosen auf Antrag des Betroffenen löschen zu lassen. Dafür erforderliche Richtlinienänderungen sollen von den wissenschaftlichen Fachverbänden und Betroffenenverbänden gemeinsam erarbeitet werden.

Freier Zugang zu Patientenakten

Jeder Patient hat das Recht, seine Patientenakte in vollem Umfang zu lesen. Die Piratenpartei fordert für alle Patienten den freien, uneingeschränkten Zugang zu ihren Patientenakten. Die Einsichtnahme soll unbürokratisch, kostenfrei, zeitnah und in therapeutischer Umgebung (Begleit-Pflicht) ermöglicht werden.

Weniger bürokratische Hürden für Patienten

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Patienten, die sich in psychiatrischer Behandlung befinden oder sich in eine solche begeben wollen, ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit den Anspruch darauf erhalten, von einem Sozialarbeiter oder -pädagogen Unterstützung zu bekommen, wenn sich abzeichnet, dass der Patient mittel- bis langfristig nicht in der Lage sein wird, eigenständig seinen Alltag zu bewältigen. Diese Unterstützung soll dem Patienten alltagspraktische Hilfestellung bieten, ohne dass dafür ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss.


Modul 8: Europa

Präambel - Europaprogramm

Die Europäische Union ist heute als supranationale Institution ein  Projekt ihrer Mitgliedstaaten und nicht der Bürger. Die Piratenpartei ist  daher der Ansicht, dass die Zukunft Europas nicht an den Interessen der  einzelnen Mitgliedstaaten, sondern an den gemeinsamen Interessen aller  Menschen in Europa ausgerichtet werden soll. Das Defizit an demokratischer Legitimation in der Europäischen Union  besteht seit ihrer Gründung und wurde im Zuge des europäischen  Einigungsprozesses nicht entschieden genug angegangen. 

Dies zu beheben  und Europa auf ein solides demokratisches Fundament zu stellen, ist das  oberste Ziel aller Piraten. Zur Erreichung dieses Zieles wird es im  weiteren Verlauf darauf ankommen, die politischen Prozesse bürgernäher  zu gestalten und einen gemeinsamen europäischen Kommunikationsraum zu  schaffen. Politischen Entscheidungen auf europäischer Ebene müssen  europaweite Debatten vorausgehen, an denen sich alle Menschen angemessen  beteiligen können. Ohne gleichberechtigte und diskriminierungsfreie  Kommunikation wird es diese angemessene Beteiligung nicht geben, und  damit auch keine sachgerechten Entscheidungen im Sinne des  Allgemeinwohls. Das Internet als neuer Kommunikationsraum bietet enorme  Möglichkeiten, um allen Menschen politische Entfaltungschancen zu  eröffnen, um die politische top-down Einwegkommunikation zu überwinden  und um die Dominanz der Massenmedien zu durchbrechen. Die Freiheit des  Internets wird die Piratenpartei daher auf europäischer und globaler Ebene  mit aller Entschlossenheit verteidigen.  


Demokratie Add-on für Europa

Die Piratenpartei fordert die Einberufung einer verfassungsgebenden  Versammlung (Verfassungskonvent) für die Europäische Union. Ziel des  Verfassungskonventes ist es, das politische System der EU und ihre  Beziehung zu den Mitgliedstaaten und Regionen neu zu strukturieren und  auf eine demokratische Basis zu heben. Der Prozess der Ausarbeitung  einer europäischen Verfassung muss transparent geschehen und die  europäischen Bürgerinnen und Bürger umfassend beteiligen. Die Mitglieder  dieser Versammlung sollen demokratisch gewählt werden und gleichzeitig  die Vielfalt innerhalb der Union repräsentieren. Über den erarbeiteten  Verfassungsentwurf stimmen die Bürger unionsweit und zeitgleich ab. 

Die Piratenpartei fordert weiter, dass die Bürger in EU-weiten Abstimmungen direkt  über die europäische Gesetzgebung entscheiden können. Zum einem sollen  die Bürger mittels einer modifizierten und erweiterten Europäischen  Bürgerinitiative eigene Legislativvorschläge unterbreiten, sowie im  Rahmen des europäischen Gesetzgebungsprozesses EU-Gesetze stoppen  können. Die Europäische Bürgerinitiative soll in der Praxis leicht  anwendbar und gebührenfrei sein. Zum anderen sollen Änderungen der  EU-Verträge bzw. einer EU-Verfassung nur dann in Kraft treten, wenn die  Bürger sie in europaweiten, zeitgleichen Abstimmungen befürworten. Diese  sollen kurzfristig durchgeführt werden. 

Die aktuelle Gesetzgebung der  EU wird von der Exekutive, der Europäischen Kommission, zu Lasten der  eigentlichen Legislative, dem Europäischen Parlament, dominiert. Deshalb  fordert die Piratenpartei die Gewaltenteilung zugunsten der Legislative neu  zu gewichten. Hierfür sollen die Initiativ- und Beschlussrechte des  Europäischen Parlaments als parlamentarischer Gesetzgeber der EU  ausgeweitet werden. 


Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Die Europäische Union befindet sich zurzeit in der schwersten Krise seit ihrer Gründung. Die Gemeinschaftswährung Euro konnte die ihr ursprünglich zugedachte  Rolle als Motor der weiteren europäischen Integration nicht erfüllen. Die  eklatanten Konstruktionsfehler der Europäischen Wirtschafts- und  Währungsunion tragen im Zuge der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise  maßgeblich zur Ausweitung der Ungleichgewichte unter den Eurostaaten  bei. Die einseitige europäische Rettungspolitik aus Spardiktaten, Lohn-,  Renten- und Sozialkürzungen stellt einen doppelten Schlag ins Gesicht  der Bürger dar: Das mangelhafte Krisenmanagement führt durch die  Sozialisierung der Verluste bei gleichzeitiger Privatisierung der  Gewinne zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Spaltung zwischen  und in den Mitgliedstaaten.  Zudem ist die Krisenpolitik ein undemokratischer Rückschritt im  europäischen Integrationsprozess. 

Um die  Schuldenkrise in Europa wirksam zu lösen, fordert die Piratenpartei die  kurzfristige Durchführung frühzeitiger einmaliger Schuldenschnitte von  Staatsschulden in der Europäischen Union sowie eine effektive  Restrukturierung, und wenn nötig, Rekapitalisierung maroder Banken. Wird  nach konsequenter Beteiligung der Eigentümer die Eigenkapitalquote  einer Bank zu niedrig, dann soll die betroffene Bank durch Umwandlung  von Fremdkapital in Eigenkapital stabilisiert werden. Als letzter  Schritt ist eine Verstaatlichung zu prüfen, wenn eine Insolvenz aufgrund  der gesamtwirtschaftlichen Folgewirkungen ausscheidet. Der Schutz von Kleinanlegern bzw. privater  Renten- und Lebensversicherungen ist bis zu einem Höchstbetrag zu  gewährleisten.  

Die Europäische Union kann ohne Solidarität nicht bestehen. Um die  wirtschaftlich angeschlagenen Eurostaaten auf die Beine zu bringen, fordert die Piratenpartei einen „Marshall-Plan für Europa“ – ein Aufbau- und Investitionsprogramm, das sowohl die kurzfristige  Konjunkturentwicklung fördert als auch das längerfristige  Wachstumspotenzial stärkt. Ziel ist der Umbau und die Modernisierung der  europäischen Volkswirtschaften hin zu einer energieeffizienten und ressourcenschonenden Wirtschaftsstruktur.  

Zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlicher  Prinzipien in der EU muss eine unabhängige Überprüfung und  gegebenenfalls Rückabwicklung aller erfolgten Rettungsmaßnahmen für Finanzinstitute und öffentlicher Haushalte durchgeführt werden. Hierzu bedarf es der Offenlegung aller diesbezüglichen Geldflüsse. Das gemeinwohlschädliche und teils kriminelle Geschäftsgebaren des Finanzsektors im Zusammenspiel mit mangelhafter Bankenregulierung und  -aufsicht in der EU sind wesentliche Ursachen der Finanz- und Eurokrise.  

Die Piratenpartei fordert einen effektiven europäischen Aufsichtsmechanismus,  der von der EZB unabhängig ist und der zukünftige Kreditexzesse  frühzeitig erkennt und wirksam unterbindet. Zur zukünftigen Stabilisierung des europäischen Bankensektors ist eine stärkere Regulierung notwendig.

Um die Eurozone unabhängiger vom Votum US-amerikanischer Ratingagenturen  und somit den internationalen Finanzmärkten zu machen, setzt die Piratenpartei sich für die sofortige Gründung einer unabhängigen europäischen  Ratingagentur ein.  

In der forcierten Einmischung der Europäischen Kommission in die  Haushaltspolitik einzelner Mitgliedstaaten sieht die Piratenpartei eine  Missachtung des Demokratieprinzips und eine akute Gefahr für die  wirtschaftliche Entwicklung und den Einigungsprozess in Europa. Die Piratenpartei lehnt den europäischen Fiskalpakt daher als demokratisch nicht  legitimierten Eingriff in die Haushaltshoheit der Mitgliedstaaten ab.  Weitere Schritte zur Integration der Eurozone erfordern zwingend eine  verstärkte demokratische Legitimation und Rechenschaftspflichten sowie  die Ausweitung der parlamentarischen Kontrollrechte.  


Europäische Energiepolitik

Ein funktionierender europäischer Energiebinnenmarkt muss auf  Versorgungssicherheit, Ressourcenschonung, Verbrauchernutzen und  Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sein. Die unvollendete Struktur des  bestehenden EU-Energiebinnenmarkts muss an die Herausforderungen, denen  Europa in den Bereichen Energie und Klimaschutz gegenübersteht,  angepasst werden. 

Die Piratenpartei setzt sich für die dezentrale Integration  der Energiemärkte in der Europäischen Union mit vielen kleinen und  mittelgroßen Energieversorgern ein. Damit ein dezentral organisierter  Energiemarkt eine erschwingliche und sichere Energieversorgung für die  Haushalte und Unternehmen gewährleisten kann, will die Piratenpartei die  Netzneutralität der europäischen Energieinfrastruktur durchsetzen. Mit  Energienetzen in unabhängiger Hand können verbraucherfeindliche  oligopolistische Strukturen auf den europäischen Energiemärkten  aufgebrochen und die Position der Verbraucher gestärkt werden.  

Die Piratenpartei steht zu den Klimazielen der EU. Dabei setzen wir bei der  Reduktion der Treibhausgasemissionen auf die Erhöhung der  Energieeffizienz, ein funktionierendes System für den  Emissionsrechtehandel auf europäischer Ebene sowie die Förderung der  regenerativen Energien. Wir machen uns für eine verstärkte  Zusammenarbeit bei den Investitionen in die europäische  Energieinfrastruktur stark. Staatliche Subventionen für die fossile und  nukleare Energiegewinnung konterkarieren den von uns angestrebten  Wechsel hin zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen und möglichst  autarken Energieversorgung in Europa. Dazu zählen insbesondere indirekte  Beihilfen in Form von gesetzlichen Haftungsfreistellungen für  Atomkraftwerke. 

Die Piratenpartei fordert die Abschaffung jeglicher  Subventionen und Beihilfen für die Förderung fossiler und atomarer  Energien. Für einen funktionierenden Verbraucherenergiemarkt ist eine  transparente Preisgestaltung und Offenlegung des Energiequellenmix  entscheidend. Nur wenn die europäischen Verbraucher  in beides jederzeit  Einblick erhalten, können sie informierte Kaufentscheidungen im Sinne  ihrer individuellen Präferenzen treffen. Die Piratenpartei fordert eine  europaweite Verpflichtung der Energieversorger, den Verbrauchern die  entsprechenden Daten barrierefrei bereitzustellen. Bei der Umsetzung des  europäischen Energiebinnenmarkts werden modernste internetgestützte  Technologien (SmartGrid) eine Schlüsselrolle spielen. Allerdings birgt  die damit verbundene detailgetreue Dokumentation des individuellen  Energieverbrauchs erhebliche Missbrauchsgefahren. Hier müssen höchste  Datenschutzstandards eingehalten werden.  


Digitale Agenda für Europa

Die Digitale Revolution verändert die gesellschaftlichen und  wirtschaftlichen Strukturen in ganz Europa. Der freie und  gleichberechtigte Zugang zum Internet ist Grundvoraussetzung für die  Teilhabe am digitalen Leben. Die Piratenpartei will daher das Recht auf  Digitale Teilhabe an der Gesellschaft in der europäischen  Grundrechtecharta verankern und den europaweiten Ausbau einer  leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur durch die EU stärker  fördern. Ziel ist es, in den nächsten Jahren eine lückenlose  Breitbandversorgung in der EU zu gewährleisten. 

Um einen dauerhaften  Investitionsanreiz, einen fairen Wettbewerb und die Gleichbehandlung der  Akteure im digitalen Raum sicherzustellen, muss das Prinzip der  Netzneutralität europaweit gesetzlich verankert werden. Im Zuge des  europaweiten Ausbaus der Netze und ihrer Modernisierung darf es nicht zu  einer Monopolisierung der Kommunikationsinfrastruktur kommen. Das Internet als Kommunikationsraum kennt keine Grenzen. Die Piratenpartei betrachtet daher die künstlichen nationalen Barrieren für Kulturgüter  innerhalb des Europäischen Binnenmarktes als Hindernis für die weitere  europäische Integration und fordern deren Aufhebung. 

Insgesamt bedarf es eines Umdenkens im Bereich der Immaterialgüterrechte  und eine Abkehr von deren restriktiver Durchsetzung. Einer weiteren  Monopolisierung von Information und Kultur muss Einhalt geboten werden. Daher bedarf es einer grundrechtlichen Absicherung, dass der Staat  Monopolrechte an Immaterialgütern nur dann einräumen oder  aufrechterhalten darf, wenn diese dem Interesse der Allgemeinheit nicht  entgegen stehen. Außerdem müssen sie zeitlich begrenzt sein und dürfen  rückwirkend weder inhaltlich noch zeitlich erweitert werden. 

Die  Schaffung von Gemeingütern (Commons), wie beispielsweise Freie Software,  freie Kulturgüter, offene Patentpools und freie Bildungsangebote, muss  durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen abgesichert und gefördert  werden. 

Das sich zunehmend in digitalen Räumen abspielende Sozialleben  soll nicht von Immaterialgüterrechten beschränkt werden. Dies ist durch  Fair-Use-Klauseln sicherzustellen. 

Wir fordern europaweite Standards für das Urhebervertragsrecht, die die  Position der Urheber gegenüber Verwertern stärken und mit dem Interesse  der Allgemeinheit ins Gleichgewicht bringen. Umfassende Transparenz und  gerechte Mitbestimmung durch ihre Mitglieder muss auch in den  europaweiten Regelungen zu Verwertungsgesellschaften hergestellt werden. 

Darüber hinaus setzen wir uns für ein europaweit einheitliches  Datenschutzrecht ein, das höchste Datenschutzstandards, insbesondere dem  Verbraucher, garantiert. Dieses muss mindestens den bestehenden  nationalen Schutzniveaus entsprechen. Die Reform des europäischen  Datenschutzrechts muss der Datensparsamkeit und informationellen  Selbstbestimmung Vorrang geben. Das gilt insbesondere für die  Datenerhebung, -verwertung und -weitergabe durch öffentliche Stellen. 

In diesem Zusammenhang fordert die Piratenpartei die Einführung wirksamer  einheitlicher Sanktionierungsbefugnisse für den  EU-Datenschutzbeauftragten und die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten, unter anderem in Form von abschreckenden Geldstrafen. Die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden muss jederzeit gegeben sein.  

Die Piratenpartei lehnt internationale Handelsabkommen wie ACTA ab, die den  zuvor genannten Prinzipien zu Immaterialgüterrechten und Datenschutz  widersprechen. Wir fordern ein Ende jeglicher Pläne und Gesetze, die  darauf abzielen, die Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen.  Bereits beschlossene Regelungen wie die Vorratsdatenspeicherung sind  abzuschaffen. 


Europäische Innen- und Sicherheitspolitik

Die Piratenpartei will die europäische Flüchtlings- und Asylpolitik einer  grundlegenden Neuausrichtung unterziehen. Eine „Festung Europa“ ist  nicht hinnehmbar. Die europäische Flüchtlings- und Asylpolitik muss auf  der Achtung der Menschenrechte beruhen und die Bestimmungen der Genfer  Flüchtlingskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention respektieren.  Alle Mitgliedstaaten müssen gemäß ihren Kapazitäten Flüchtlinge und  Asylsuchende aufnehmen. Eine von Solidarität geprägte europäische  Flüchtlings- und Asylpolitik darf einzelne Mitgliedstaaten nicht mit dem  finanziellen, logistischen und administrativen Aufwand alleine lassen.  

Die völkerrechtswidrigen Praktiken der EU-Grenzschutzagentur Frontex sind Ausdruck einer menschenverachtenden Ausgrenzungspolitik der Europäischen Union. Wir PIRATEN fordern daher die Abschaffung von Frontex. Ebenso ist die europäische Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik auf die effektive Verbesserung der Lebensbedingungen und der Menschenrechtssituation in den betreffenden Staaten auszurichten.  

Jeglichen Tendenzen hin zu einer repressiven europaweiten  Überwachungsstruktur tritt die Piratenpartei entschieden entgegen. Für die Piratenpartei ist der forcierte Einsatz von Drohnen innerhalb der  EU-Sicherheitsarchitektur Ausdruck einer fatalen Fehlentwicklung.  Abgesehen von eng definierten absoluten Ausnahmefällen lehnt die Piratenpartei den Einsatz von Drohnen in der Europäischen Union grundsätzlich  ab. 


Europäische Verkehrspolitik

Die Piratenpartei betrachtet Mobilität als Grundrecht, jedoch den Betrieb  eines subventionierten Autos und die Vergesellschaftung der externen  Effekte – insbesondere der Umweltfolgen – hingegen als Hemmnis für eine  zukunftsfähige Verkehrspolitik. Wir unterstützen die Reduzierung des  Autoverkehrs im Rahmen einer multimodalen Verkehrsplanung, die eine  abgasfreie urbane Mobilität zum Ziel hat. 

Auch auf europäischer Ebene  strebt die Piratenpartei eine gerechte Verteilung der Kosten des Verkehrs für  alle Verkehrsträger gemäß dem Verursacherprinzip an.  

Die Piratenpartei sieht in der Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur und  insbesondere im Ausbau der transeuropäischen Eisenbahnkorridore einen  wesentlichen Beitrag zum europäischen Integrationsprozess. Dabei sind  neben der baulichen Anbindung der Infrastruktursysteme auch die  Vereinheitlichung von technischen Standards sowie der Abbau von  administrativen Hindernissen unerlässliche Grundlagen für die Schaffung  eines europäischen Verkehrsraumes. 

Die Piratenpartei erachtet im Bereich des Güterverkehrs die Schifffahrt und  schienengebundene Verkehrssysteme als zukunftsweisend. Der Ausbau der  transnationalen Güterverkehrslinien ist vordringlichstes Ziel und die  Verlagerung von Verkehrsvolumen auf die Schiene ist unumgänglich zur  Einhaltung von umweltpolitischen Zielsetzungen sowie der Entlastung der  Straßennetze und Kapazitätsoptimierung aller Verkehrsträger. Wir sehen  in der europaweiten Förderung der Binnenschifffahrt eine ökologisch  sinnvolle Alternative zum Straßengüterverkehr. Die Kapazitäten des  Verkehrsträgers Schiff sind auf europäischer Ebene auszubauen. Dabei  müssen technische Standards auch für Schiffe mit nichteuropäischer  Registrierung gelten.  

Die Piratenpartei fordert eine Vereinheitlichung des europäischen Luftraumes  zur Steigerung der Sicherheit und Effizienz sowie zur Ermöglichung von  innovativen Routenführungen. Die Verringerung von Lärmbelästigung und  Umweltbelastungen ist ein zentrales Ziel der Luftverkehrspolitik der  Piratenpartei. Daneben fordern wir die Vereinheitlichung und den Ausbau von  Passagierrechten insbesondere auch im Bereich des Datenschutzes. 

Die Piratenpartei befürwortet weiterhin den Einsatz neuer  Kommunikationstechnologien, um Verkehr wo möglich zu vermeiden. 


Transparenz und demokratische Kontrolle des ESM

Der  ESM-Vertrag verstößt gegen die im Grundgesetz verankerten   fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen   Staatsordnung (wie den Parlamentsvorbehalt und das  Rechtsstaatsprinzip),  sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der  Piratenpartei. Die  Piratenpartei fordert: 

1)  Entscheidungen des europäischen Gouverneursrates zur  Verwendung der  Mittel und zur Vergrößerung der Rettungsschirme sollen  durch die  demokratisch gewählten Volksvertreter des Europäischen  Parlaments  beschlossen und kontrolliert werden.  

2)  Alle Kreditvergaben sollen transparent sein. Der  Jahresabschluss und  der Jahresbericht des ESM sollen öffentlich und  maschinenlesbar  zugänglich gemacht werden.  

3) Die Prüfungsberichte des Ausschusses sollen öffentlich gemacht werden.  

4)   Jede Erhöhung des Stammkapitals soll von den demokratisch  gewählten  Volksvertreter der jeweiligen nationalen Parlamente  beschlossen  werden. 

5)  Das Europäische Parlament soll die Befugnis erhalten, die  Immunität  der Mitglieder des europäischen Gouverneursrat und des  Direktoriums  aufheben zu können. 

6) Die Gehälter der Mitglieder des Gouverneursrates und des Direktoriums sind offenzulegen


Modul 9: Außen- und Sicherheitspolitik

Transparente Aussenpolitik

Die langfristigen außen­politischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland sind transparent und offen zugänglich zu dokumentieren. Die Dokumentation muss in einem vom Auswärtigen Amt zu publizierenden Weißbuch erfolgen und bei gegebenem Anlass aktualisiert werden.

Transparente Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Im Zuge der Entwicklung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union wurden Institutionen einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik entwickelt und erweitert. Die Piratenpartei fordert Transparenz, auch in der Außenpolitik. Deshalb steht sie dafür ein, dass die EU-Organe die langfristigen außenpolitischen Ziele der EU definieren und öffentlich kommunizieren.


Piraten gegen Cyberwar

Offene und verdeckte Aktionen von staatlichen, privaten und  öffentlichen Organisationen, die den Cyberspace als Konfliktdomäne nutzen und die    Zivilbevölkerung gefährden, lehnen wir dezidiert ab. Schadsoftware, die in der Lage ist Menschenleben durch Angriffe auf gesellschaftliche  Versorgungsnetzwerke (Stichwort: KRITIS) zu gefährden,  betrachten wir  als inakzeptables Sicherheitsrisiko und fordern ein  Bekenntnis von  Regierungen, im speziellen der dt. Regierung, zu  friedenserhaltenden  Maßnahmen, gemäß den  internationalen  Konventionen  zur Verbesserung des  friedlichen  menschlichen  Zusammenlebens durch  Technik auf der Welt. Die Piratenpartei  Deutschland fordert alle  Regierungen dieser Erde auf  die  globalen  Informations- und  Kommunikationsnetze gemeinsam zu  schützen  und als  ein hohes  gemeinschaftliches Gut aller Menschen  anzuerkennen.


Global Menschenrechte stärken

Ablehnung von Körperstrafen

Die Piratenpartei setzt sich im Sinne der Menschenrechte international für die Abschaffung von Körperstrafen ein.

Ablehnung der Todesstrafe

Die Piratenpartei setzt sich im Sinne der Menschenrechte international für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

Kategorische Ablehnung ethnischer Säuberungen

Die Piratenpartei lehnt gewaltsame Vertreibung, Umsiedlung, Deportation und Mord kategorisch ab. Sie unterstützt UN-Initiativen die das Ziel haben, dies zu verhindern.


Die Vereinten Nationen (UN)

Stärkung der Vereinten Nationen (UNO)

Die  Vereinten Nationen als wichtigste Institution für die friedliche  Verständigung zwischen den Staaten der Erde bedürfen innerer Reformen,  um für die neuen Herausforderungen gerüstet zu sein. Eine angemessene  Beteiligung aller Kontinente am Sicherheitsrat ist dauerhaft  sicherzustellen. Insbesondere sollen Schwellenländer, angesichts ihrer  wachsenden regionalen Bedeutung, stärker an den Mechanismen zur  Wahrnehmung globaler Verantwortung beteiligt werden. Die Vereinten  Nationen können ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn die Mitgliedstaaten ihren Beitrags­zahlungen nachkommen. Es bietet sich an, die  Vereinten Nationen in Zukunft noch stärker an der Koordination von  Katastrophenhilfeprojekten zu beteiligen.


Nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle

Vision einer kernwaffenfreien Welt

Die Piratenpartei teilt die Vision einer kernwaffenfreien Welt und möchte  diese  durch konkrete Schritte - wo immer sie sich ergeben - verwirklichen.  Dazu unterstützen wir Inititativen, welche  Kommunikation,  Vertrauensbildung und Transparenz zwischen den Staaten  unter   Berücksichtigung der jeweiligen Sicherheitsinteressen fördern. Die Ziele der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung sollen dabei parallel verfolgt werden.


Schritte zur kernwaffenfreien Welt

Ablehnung der nuklearen Teilhabe

Die Piratenpartei lehnt die nukleare Teilhabe ab und setzt sich für ihre Abschaffung innerhalb der NATO ein.

Abzug der Kernwaffen aus Deutschland

Die Piratenpartei setzt sich für den unilateralen Abzug der Kernwaffen aus Deutschland ein.

Abzug der US-amerikanischen Kernwaffen aus Europa

Die Piratenpartei setzt sich für den unilateralen Abzug der US-amerikanischen Kernwaffen aus allen europäischen Staaten ein. Dies wäre eine vertrauensbildende Maßnahme, mit der weitere nukleare Abrüstung erleichtert werden soll.  

Erweiterung der IAEO Kontrollen und Verbesserung der Finanzierung

Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung nuklearer Sicherungsmaßnahmen für den zivilen Kernbrennstoffkreislauf auch in Kernwaffenstaaten ein. Zu diesem Zweck muss die Ausstattung der IAEO soweit verbessert werden, dass sie die wachsenden Verpflichtungen erfüllen kann.

Transparenz der Bestände von Kernwaffen und Sprengköpfen

Die Piratenpartei setzt sich für die Publikation der Bestände von militärischen Nuklearmaterial und Sprengkopfzahlen ein.  

Verzicht des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen

Die Piratenpartei setzt sich für einen bedingungslosen Verzicht auf den Ersteinsatz von Kernwaffen ein. 

Unterstützung des CTBT und FM(C)T Vertrages

Die Piratenpartei unterstützt alle Bemühungen, die das Inkrafttreten des CTBT (Comprehensive Test Ban Treaty/ Teststoppvertrag)  fördern. Wir unterstützen auch alle Bemühungen, mit den Verhandlungen zum FM(C)T (Fissile Material Cutoff Treaty) zu   beginnen.  

Förderung von Kernwaffenfreien Zonen

Auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt ("Global Zero") setzt sich die Piratenpartei als vertrauensbildende Maßnahme für die Schaffung einer kernwaffenfreien Zone in Mitteleuropa und anderen Regionen weltweit ein.


Modul 10: Wirtschaft und Finanzen

Wirtschaft

Finanzen

Keine Finanzspekulationen mit Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen

Finanzspekulationsgeschäfte auf Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe sollen unterbunden werden. Termingeschäfte, die reale Erzeuger oder reale Abnehmer unmittelbar abschließen, sind davon ausgenommen.


Banken und Finanzmarktregulierung

Die Piratenpartei will Banken und das gesamte Finanzsystem so anpassen und regulieren, dass es den Menschen und der Realwirtschaft dient. Ein nachhaltiges Finanzsystem erfordert konsequente Regulierungsrichtlinien. Banken, die in Schieflage geraten, müssen abgewickelt werden können, ohne dabei eine Systemkrise hervorzurufen. Die Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor muss erhöht werden.

Aufbauend auf den derzeitig bestehenden Bankenregulierungsvorschriften sehen wir als Piratenpartei in folgenden Punkten Änderungsbedarf:

Alle Banken und ähnliche Institutionen müssen sowohl Sanierungs- als auch Abwicklungspläne vorlegen, die sicherstellen, dass im Falle einer Schieflage die Steuerzahlenden und die Realwirtschaft nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

  • Schieflagen, Insolvenzen und Abwicklungen von Banken dürfen nicht zu Lasten der Steuerzahlenden gehen. Die Piratenpartei fordert, dass gesunde Banken Sanierungspläne mit klaren Anweisungen für das Management im Fall einer Schieflage erstellen. Aus dem Sanierungsplan muss sich auch ergeben, wie das Institut im Fall einer Schieflage einen Neustart schaffen will.
  • Insolvente oder illiquide Finanzinstitute sollen restrukturiert und abgewickelt werden können. Bei einer Restrukturierung oder Abwicklung von Banken sollen zunächst die Eigentümer und dann die Gläubiger der Bank haften.

In Deutschland ansässige oder tätige Finanzmarktteilnehmer müssen sich, einschließlich der Niederlassungen im Ausland und ihre Produkte auf jeden Fall der deutschen Regulierung unterwerfen und sich im Zweifel mehrfach regulieren lassen.

Schattenbanken müssen in die Finanzmarktregulierung einbezogen werden.

Spekulationsrisiken durch Banken und Finanzinstitute sind zu minimieren, ins Besondere durch folgende Maßnahmen:

  • Der Eigenhandel aller Finanzinstitute soll weitgehend untersagt werden, also keine Trennbankenforderung in Banken mit und ohne Eigenhandelserlaubnis. Eigenhandel von Finanzinstitutionen (insbesondere Banken, Versicherungen, Schattenbanken, Hedgefonds), der im eigenen Namen und für eigene Rechnung erfolgt und nicht durch Kundengeschäft ausgelöst wird, soll untersagt werden.
  • Finanzderivate dürfen nur noch zu ihrem ursprünglichen Zweck, der Risikoabsicherung, eingesetzt werden. Finanzderivate dürfen nur in Zusammenhang mit einem definierten Grundgeschäft eingegangen werden. Die Finanzinstitutionen müssen die Aufsichtsbehörden laufend über ihre Risiko- und Sicherungsstrategie mit Bezug zu Finanzderivaten informieren. Die Beweislast, dass es sich um ein Absicherungsgeschäft handelt, liegt bei den Finanzinstitutionen.
  • Um Risiken von Finanzinstituten transparent zu machen, dürfen Unternehmen des Finanzsektors Derivate nur an Börsen durchführen. OTC-Geschäfte sollen zwingend auf Börsen verlagert oder eingestellt werden. In Deutschland tätige Finanzinstitute dürfen Geschäfte auch im Ausland nur mit ausländischen Geschäftspartnern an Börsen eingehen.
  • Neuartige Finanzprodukte müssen genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörden müssen jede einzelne Finanzinnovation prüfen und genehmigen, bevor sie gehandelt werden darf. Finanzprodukte, deren Risiken nicht transparent offen gelegt werden können, dürfen nicht genehmigt werden.

Die Piratenpartei fordert, dass die ursprünglichen Regeln aus Basel III zur Stärkung der Liquiditätsreserve und Eigenkapitalausstattung ohne Abstriche umgesetzt werden.

Die Finanztransaktionssteuer soll einheitlich 0,1% auf alle Aktien und Derivate betragen

Haushalt

 

Transparenz bei wirtschaftlichen Entscheidungen herstellen

Rechtsgeschäfte der öffentlichen Hand müssen transparent sein. Der Staat, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel der Bürgerinnen und Bürger.    Eine  Einsichtnahme in Verträge der öffentlichen Hand ist aus Sicht der Piratenpartei ein grundsätzliches Recht der Bürgerinnen und Bürger. Die Verwendung der Haushaltsgelder  muss für jeden nachvollziehbar und  überprüfbar sein. Die Ausschreibungskriterien sind zusätzlich so zu veröffentlichen -z.B. im Internet -, dass die Bürger den  Entscheidungsprozess begleiten können.   

Zielgerichtete Subventionen

Die  Piratenpartei fordert, die Subventionen in allen Bereichen der freien  Wirtschaft deutlich zu reduzieren. Insbesondere zukünftige Subventionen müssen immer auf Nachhaltigkeit überprüft werden und dürfen ausschließlich der Verwirklichung gesellschaftlicher Ziele dienen.    Subventionen müssen grundsätzlich klar zeitlich befristet erfolgen, so dass   Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen unbedingt gewährleistet ist. Die Belastung der Gesellschaft durch Subventionen ist so gering wie möglich zu halten. 


Mehr öffentliche Mittel für Bildung und Forschung

Die  Piratenpartei betrachtet eine stark verzahnte Forschung und Lehre als einen erheblichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert. Wir fordern daher, die öffentlichen Mittel für Bildungs- und Forschungseinrichtungen deutlich anzuheben.  Forschung und Lehre in allen öffentlichen Bildungs- und Forschungseinrichtungen  müssen so durch Bund und Länder finanziert werden, dass keine existenzielle Abhängigkeit von  Drittmitteln besteht. 


Mindestlohn bei öffentlichen Ausschreibungen

Wir fordern, dass der Staat in öffentlichen Ausschreibungen Auftragnehmern einen Mindestlohn zwingend vorschreibt. 


Steuern

 

Vereinfachung der Steuerpolitik

Die Piratenpartei fordert weitgehende Maßnahmen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Steuersystems. Ein gerechtes Steuersystem besteht aus allgemeingültigen Grundsätzen und nicht aus einem Flickwerk an Ausnahmen, die die meisten nicht kennen. Wir fordern ein Steuersystem, dass von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden wird. Es soll gerecht sein, soll sowohl Aspekte der Leistungsgerechtigkeit als auch der    Verteilungsgerechtigkeit berücksichtigen und auf eine breite Basis gestellt werden. 


Gleichstellung aller Einkunftsarten

Die Piratenpartei setzt sich für die steuerliche Gleichstellung aller Einkunftsarten ein.


Einkommensteuer

Die Piratenpartei möchte die Einkommensteuer einfach verständlich, transparent und gleichzeitig sozial gestalten. 

Wir wollen Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher abschaffen, denn sie tragen  maßgeblich dazu bei, dass die progressive Einkommensbesteuerung zu Lasten der  Einkommensschwachen aufgeweicht wird. Außerdem benötigen diese Regelungen zur Umsetzung einen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht. 


Verbrauchsteuern reformieren

Die Piratenpartei setzt sich für eine Überprüfung aller Verbrauchssteuern ein. Staatliche Ziele, wie eine allgemeine Haushaltsfinanzierung oder eine zusätzliche moralische Lenkung, beeinträchtigen die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger und rechtfertigen nicht die Erhebung einer Verbrauchsteuer.    Nur solche Verbrauchsteuern sollen Bestand haben, die einen klar erkennbaren  gesellschaftlich legitimierten Lenkungszweck haben, dessen Wirkung entsprechend überprüft werden kann. Alle anderen sollten zur Steuervereinfachung abgeschafft werden.     Zum Beispiel können wir bei der Kaffeesteuer keine notwendige Lenkungsmaßnahmen des Staates erkennen. Andere Verbrauchssteuern könnten zum Beispiel durch  Zusammenfassung vereinfacht werden. So ist nicht nachvollziehbar, warum Alkoholkonsum abhängig von der Art des Getränks, also ob es sich um Wein, Bier, Schaumwein oder Spirituosen handelt, und nicht abhängig vom Alkoholgehalt besteuert wird.    Auch bei den kommunalen Verbrauchssteuern soll überprüft werden, ob diese  tatsächlich für eine notwendige Lenkung erforderlich sind oder nicht eher der Gemeindefinanzierung dienen. Letzteres sollte durch transparentere und für die Gemeinden planungssichere Steuern erfolgen. 


Modul 11: Innen- und Rechtspolitik

Innere Sicherheit

Sicherheit in Freiheit

Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte sind für uns zentrale politische Herausforderungen. Die steigende Zahl von Überwachungsgesetzen und Überwachungsmaßnahmen unter Verweis auf den 'internationalen Terrorismus' und andere 'Bedrohungen', der mangelnde Bestand solcher Gesetze vor der Verfassung, die teils für rechtswidrig erklärten Maßnahmen gegen politischen Protest und die wiederkehrenden Skandale bei deutschen Geheimdiensten belegen gravierenden Handlungsbedarf.

Nationale Kriminalpräventionsstrategie

Um schon den Ursachen von Kriminalität entgegenzuwirken, wollen wir den Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Kriminalpräventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit - anders als bei Überwachungsmaßnahmen - wissenschaftlich erwiesen ist (z.B. Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten Familien). Besonders wichtig ist uns dies bei Kindern und Jugendlichen. Wir wollen dazu eine nationale Präventionsstrategie entwickeln.

Sicherheitsbewusstsein stärken

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.

Systematische Evaluierung von Überwachungsbefugnissen und -programmen

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur alle bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben oder verhindern, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist. Wir wollen auch auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass die dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer Sicherheit beitragen können.

Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten

Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.

Freiheitspaket verabschieden

Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter

  • die Übertragung exekutiver Polizeibefugnisse einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt,
  • gemeinsame Dateien von Polizeien und Geheimdiensten,
  • die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten sowie deren Speicherung in RFID-Ausweisdokumenten,
  • die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer,
  • das elektronische Bankkontenverzeichnis,
  • die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte,
  • die Überwachung von Wohnungen, von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen, Abgeordneten und anderen Vertrauenspersonen,
  • den Identifizierungszwang für Handy- und Internetnutzer,
  • das Verbot anonymen elektronischen Bargeldes (Zahlungskarten) über 100 Euro sowie
  • die Auslieferung von Personendaten an die USA und andere Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz

Neue Überwachungspläne stoppen

Um den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte seit 2001 zu stoppen, fordern wir ein Moratorium für weitere Grundrechtseingriffe im Namen der Kriminalitätsbekämpfung, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist. Insbesondere lehnen wir ab

  • eine flächendeckende Protokollierung aller unserer Telefon- oder Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) gleich für welche Dauer,
  • eine Vorratsspeicherung von Flug-, Schiff- und sonstigen Passagierdaten,
  • eine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse (Stockholmer Programm der EU),
  • den Einsatz von Überwachungsdrohnen sowie
  • den Einsatz von Rasterfahndungs-Software in Online-Netzwerken

Grundrechtskonformität der Gesetzgebung stärken

In den letzten Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer häufiger Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte verletzten.

Zur Verhinderung verfassungswidriger Gesetze wollen wir einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Nach dem Vorbild anderer Verbandsklagerechte wollen wir Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit eröffnen, stellvertretend für die Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen.

Sicherheitsforschung demokratisieren

Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.

Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung,Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben.

Strafrechtsreform durch Prävention und Entkriminalisierung

Evaluation vergangener Strafrechtsreformen

Die Strafrechtspolitik der anderen Parteien hat sich in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich durch die Kriminalisierung von bisher straffreiem Verhalten und Strafverschärfungen ausgezeichnet. Häufig erfolgten entsprechende Reformen überhastet nach intensiver Diskussion von spektakulären Einzelfällen in den Medien. Einem solchen blinden Aktionismus wollen wir entgegentreten und das Strafrecht wieder sinnvoll weiterentwickeln, indem wir uns hierzu wissenschaftlicher Untersuchungen bedienen. Leitender Maßstab soll hierbei sein, dass so wenig wie möglich in das grundlegende Recht aller Menschen auf Freiheit eingegriffen werden soll. Haftstrafen sollen nur für solche Fälle vorgesehen werden, wo dies aufgrund der Schwere der Tat und dem Ausmaß der Schuld des Täters angemessen ist. 

Schwerpunkt muss die Verhinderung von Straftaten sein und nicht die Bestrafung

Zwar kann jemand der im Gefängnis ist, zunächst einmal keine weiteren Straftaten begehen, aber dort kommt er mit anderen Personen zusammen, die ebenfalls Straftaten begangen haben und denen er sich dann zugehörig fühlt. Erst durch die Bestrafung fühlt sich die Täterin oder der Täter als Kriminelle oder Krimineller abgestempelt und verhält sich nach der Haftentlassung auch  entsprechend. In der Haft haben die Gefangenen zudem viel Zeit sich gegenseitig Fähigkeiten beizubringen, die sie nach Ende der Haft für weitere Straftaten nutzen können. So hat eine Studie aus den frühen 80er Jahren zu dem Ergebnis geführt, dass weniger oft mehr ist, also die  Personen, die nicht oder kaum bestraft wurden, seltener rückfällig  wurden. Auch ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere junge Menschen vermehrt straffällig werden. Ab Mitte 20 geht die Anzahl der straffällig werdenden Menschen drastisch zurück, ohne dass hierfür eine Erklärung in besonders strengen Strafgesetzen  oder einer beschränkenden Bestrafung gefunden werden könnte. Auf diese schwierige Entwicklungsphase junger Menschen sollte daher auch  besonders Rücksicht genommen werden. Auch wenn wir gesellschaftliche  Integration für die beste kriminalpräventive Maßnahme halten, sollen auch andere Maßnahmen, die sich stärker an besonders gefährdeten Personengruppen, z.B. Vorbestrafte oder bestimmte Milieus, wenden, gefördert werden. Unser Ziel ist es durch solche Maßnahmen die Kriminalitätsrate insgesamt  zu senken. 

Überprüfung aller Straftatbestände unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten

Um eine kontraproduktive Stigmatisierung durch Strafe generell zu verhindern, wollen wir alle Straftatbestände dahingehend überprüfen, ob sie sinnvoll und erforderlich sind. 

Auch gilt es zu bedenken, dass ein Haftplatz pro Tag ca. € 80,-  bis €  100,-  kostet, monatlich damit ca. € 2.700,- und jährlich ca. €   32.000,- , finanziert vom Steuerzahlenden, ganz abgesehen von den Kosten für die Strafverfolgung und den Gerichtsprozess. Ob sich das rechnet, wenn jemand z.B. durch Schwarzfahren nur ein paar Euro Schaden verursacht hat?  

Heutige Straftatbestände, die nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellen, sollen zu  Ordnungswidrigkeiten oder Antragsdelikten herabgestuft, im Strafrahmen gesenkt oder gänzlich straffrei gestellt werden. 

Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen

Strafwürdig sind nur solche Handlungen, die individuelle Rechtsgüter anderer Menschen, wie z. B. Leben, Gesundheit oder Eigentum, verletzen oder erheblich gefährden. 

Rein abstrakte Gefährdungsdelikte sollen darauf untersucht werden, ob konkrete, individuelle Rechtsgüter gefährdet werden (z. B.  körperliche Unversehrtheit, konkrete Menschenwürde), eine Gefährdung bewiesen ist (wie die verringerte/fehlende Fahrtüchtigkeit durch Trunkenheit) und die Gefährdung ein nennenswertes Ausmaß erreicht (also nicht nur in absoluten Einzelfällen zur Verletzung eines Rechtsguts führt). Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte eine Entkriminalisierung im Einzelfall angedacht werden. 

Auch solche Delikte, bei denen es keine Opfer gibt, wie z. B. Besitz und Kauf von Drogen durch volljährige Konsumenten, sollten straffrei sein, denn es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, mündige Bürgerinnen und Bürger vor sich selbst zu schützen. 

Keine Bestrafung bei nur geringem Unrechtsgehalt

Aber auch hier wollen wir überprüfen, ob nicht bestimmte Taten straffrei bleiben sollen, wenn diese nur einen geringen Unrechtsgehalt  aufweisen, z.B. weil nur ein sehr kleiner Schaden entstanden ist, oder sie nicht sozialschädlich sind. 

So  ist beispielsweise fraglich, ob jemand, der weggeworfene Lebensmittel aus einer Mülltonne oder Gegenstände vom Sperrmüll holt,  dafür bestraft werden sollte. 

Zu den nicht sozialschädlichen Straftaten gehört das sog. "White-Hat-Hacking", bei dem Hackende ohne Beauftragung testen, ob Firmen oder Behörden Sicherheitslücken in ihrem Computernetzwerk haben, und diese bei Entdecken solcher Lücken darüber informieren.  Auch Whistleblower (Personen, die auf Missstände aufmerksam machen)  müssen häufig Straftaten begehen, um ihre Vorwürfe unter Beweis stellen zu können. Insbesondere solche, die private oder  staatliche Geheimnisse schützen sollen (z.B. §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und  355 StGB),  hier aber ausnahmsweise nicht schützenswert sind.  Die Mitteilung solche Geheimnisse im Rahmen des Whistleblowings sollte zumindest begrenzt auf den notwendigen Umfang legalisiert werden. 

Abschaffung von bloßem Moralstrafrecht

Auch stellt sich die Frage, ob ein moderner Staat das Recht hat, bestimmte  Moralvorstellungen durchzusetzen, indem er entsprechende Verhaltensweisen unter Strafe stellt, obwohl sonst kein Rechtsgut Anderer verletzt wurde. Beispiele hierfür sind die §§ 173 und 184  StGB,  die den Beischlaf zwischen einwilligungsfähigen volljährigen Verwandten und die Verbreitung pornografischer Schriften und sei es nur durch den  Versand an einen willigen Empfänger unter Strafe stellen. Diskriminierend ist auch § 183 StGB, der nur exhibitionistische Handlungen von Männern, nicht aber von Frauen und "transsexuellen Eichhörnchen" unter Strafe stellt.

Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaats

Nicht abgeschafft werden sollen dagegen solche Verbote, die notwendig sind, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat zu verteidigen. Deutschland muss wehrfähig gegen Bestrebungen bleiben, die sich gegen das Grundgesetz und die darin verbürgte verfassungsrechtliche Ordnung wenden, aber auch hier sollte geprüft werden, ob einzelne Bestimmungen des Strafgesetzbuches tatsächlich hierzu erforderlich sind, wie z.B. das Verbot auf die  Bundesrepublik Deutschland zu schimpfen oder die Farben, die Flagge oder die Nationalhymne Deutschlands zu verunglimpfen. Hier sollten insbesondere die Meinungs- und Kunstfreiheit stärker berücksichtigt  werden. 

Verhängung von Strafen muss besonders gerechtfertigt sein

Das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates gegen die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger und sollte daher nur mit Augenmaß angewendet werden. Strafe sollte daher - wie die Juristen sagen - ultima ratio,  also  letztes Mittel sein, wenn es um die Einwirkung des Staates auf  seine Bürgerinnen und Bürger geht. Haftstrafen greifen besonders empfindlich in das   Grundrecht des Menschen auf Freiheit seiner Person ein und bedürfen daher auch einer besonderen Rechtfertigung. Als liberale Partei sollten wir an eine solche Rechtfertigung besonders strenge Maßstäbe anlegen. Hierfür wollen wir uns einsetzen.

Kein Verkaufsverbot für Alkohol

Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol lehnen wir ab. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird. Wir wollen die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.


Justiz

Angemessene Ausstattung der Gerichte gewährleisten

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gerichte materiell und personell so ausgestattet werden, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der gesetzten Fristen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, abgeschlossen werden können.

Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben unabhängig von politischer Einflussnahme erfüllen können. Deshalb ist die bislang im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene Möglichkeit von Weisungen im Einzelfall seitens der Justizminister von Bund und Ländern abzuschaffen. Es soll aber weiter zulässig sein, fallgruppenbezogene Weisungen seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaften zu erteilen.

Umfassende Beweisverwertungsverbote

Die    Piratenpartei setzt sich für die Schaffung umfassender    Verwertungsverbote für illegal erlangte Beweismittel in Straf-,     Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren ein.  Insbesondere    wenn in die Grundrechte verdächtiger Bürger oder  Dritter  eingegriffen   wird, ist es für einen Rechtsstaat und seine   Strafverfolgungsbehörden   essenziell, nicht selbst das Gesetz zu  brechen  und dabei die Rechte   seiner Bürger zu missachten. Derzeit  sind spürbare  Konsequenzen für   Strafverfolger allerdings nahezu  ausgeschlossen, wenn  Maßnahmen wie   Hausdurchsuchungen oder  Telekommunikationsüberwachungen  nachträglich   für unzulässig erklärt  werden. Selbst Zufallsfunde, die mit  dem   eigentlichen Anlass der  Maßnahme nicht im Zusammenhang stehen,  werden   in solchen Fällen  regelmäßig als vollwertige Beweismittel für  weitere   Verfahren  anerkannt. 

Die    Piratenpartei ist der Meinung, nur ein vollständiger  Ausschluss  durch   illegale Ermittlungsmaßnahmen erworbener Beweismittel  aus  allen   Verfahren ist geeignet, der durch die regelmäßige   Überschreitung der   grundgesetzlich festgelegten Grenzen der   Strafprozessordnung   entstehenden, schleichenden Aushöhlung der   Bürgerrechte Einhalt zu   gebieten. Dies schließt auch alle Beweise  ein,  deren Erhebung erst   durch die Erkenntnisse der illegalen  Maßnahme  angeregt wurde. Es ist  zu  erwarten, dass die resultierende   Disziplinierung zu einer erhöhten   Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der   Wahl und Anwendung ihrer  Instrumente  und bei der Ausführung ihrer  Arbeit  führt, ohne dass es zu  einer  nennenswerten Beeinträchtigung  der  Ermittlungsarbeit kommt. 

Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet

  Wir    werden uns dafür einsetzen, dass für Klagen wegen  Rechtsverstößen,   die  im Internet begangen wurden, der fliegende  Gerichtsstand keine    Anwendung findet, solange nach den übrigen  Vorschriften ein deutsches    Gericht zuständig ist. Die derzeitige  Rechtslage, die bei    Veröffentlichungen im Internet eine Klage überall  dort zulässt, wo  der   entsprechende Inhalt abgerufen werden kann,  widerspricht dem Sinn  und   Zweck der Regelung, da ein solcher  Gerichtsstand die Auswahl  des   Gerichts nach Erfolgschancen erlaubt und  so die Beklagten    benachteiligt. Das lehnen wir ab und wollen eine    verbraucherfreundliche  Regelung schaffen. 

Begründungserfordernis bei ablehnenden Entscheidungen erweitern

  In  allen Gerichtsverfahren sind Klagen und Anträge nicht allein mit  standardisierten Formeln abzulehnen, sondern die Begründung muss  nachvollziehbar erkennen lassen, warum das konkrete Vorbringen nicht  zulässig und begründet gewesen sein soll. 

Stärkung der Position des Ermittlungsrichters

  Die  Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind den Richtern vorbehaltene   Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei   stattgeben, sorgfältig und eigenständig zu begründen. Hierbei ist auch  ausdrücklich auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und  Dritter einzugehen.

Gewährleistung einer 2. Instanz

  Jede  erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren  unabhängig von der Höhe des Streitwertes überprüft werden können.  Dadurch soll sichergestellt werden, dass einzelne Richter bei Verfahren,  in denen sie die erste urteilende Instanz sind, keine   willkürlichen  Entscheidungen treffen können. So soll gewährleistet werden, dass   Gerichtsverfahren Gerechtigkeit herstellen. 

Kostenerstattung bei Verfahrenseinstellung

  Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Beschuldigten eines eingestellten   Ermittlungsverfahrens die Kosten des Strafverteidigers  und  seine Auslagen ersetzt bekommt, so wie es bei einem Freispruch bereits geregelt ist. Damit wird es Beschuldigten ermöglicht, sich frühzeitig Rechtsbeistand zu holen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, bei ungerechtfertigten Verfahren gegen sie, die Kosten tragen zu müssen.

Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen

Die  Piratenpartei fordert mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos und anonymisiert online einsehbar sein und bei besonderer Bedeutung für die Rechtsfortbildung auch im Rahmen eines Rechtsinformationssystems in gleicher Weise veröffentlicht  werden. Bei berechtigten, überwiegenden und schützenswerten Belangen kann der Veröffentlichung durch Antrag eines Beteiligten widersprochen werden. 

Protokollierungspflicht für Aussagen vor Gericht

In strafrechtlichen Hauptverhandlungen sind Einlassungen der Angeklagten und Beweisaufnahmen umfassend, dauerhaft und nachvollziehbar so zu dokumentieren, dass diese durch Akteneinsicht bewertet werden können. Das Gleiche gilt auch für Beweisaufnahmen in allen anderen gerichtlichen Verfahren.

Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen

Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen sind auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Das Gleiche soll für polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelten. Einsichtsrechte in diese Aufzeichnungen dürfen nur dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten und nur zu verfahrensinternen Zwecken zur Verfügung stehen. 

Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden. Des Weiteren ist für erlittene Nachteile eine weitgehende Folgenbeseitigung anzustreben, insbesondere ein Ausgleich für verlorene Zeiten in der Sozialversicherung und entgangenes fiktives Einkommen. Die derzeitige geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag ist unangemessen. Wir fordern eine gerechtere Entschädigung für vollständig oder zumindest im Wesentlichen für  unschuldig befundene Personen. Es ist zudem unverständlich, dass von diesem Betrag ohne Rechtsgrundlage noch Verpflegungskosten abgezogen werden. 


Korruptionsbekämpfung

Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

Die Piratenpartei setzt sich auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene für gesetzliche Grundlagen zur systematischen Korruptionsprävention und -verfolgung ein. Bestechung und Vorteilsnahme mindern das volkswirtschaftliche Wohlstandsniveau und führen jedes Jahr zu hohen materiellen und immateriellen Schäden – für die letztendlich die Steuerzahler und Verbraucher aufkommen. 

Verbraucher, Arbeitnehmer und Geschäftspartner müssen in die Lage versetzt werden, sich schnell und unkompliziert einen Überblick über Regeltreue und Integrität eines Unternehmens zu verschaffen, um Korruptionsdelikte in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und ihrerseits zu einem korrigierenden Steuerungseffekt beizutragen. 

Der Anspruch Deutschlands muss es sein, sich im europäischen Vergleich beim Thema Korruptionsbekämpfung bzw. -vorbeugung nicht weiterhin im Mittelfeld zu bewegen, sondern einen Spitzenplatz einzunehmen. Daher fordert die Piratenpartei insbesondere die Umsetzung der folgenden Maßnahmen: 

Voraussetzungen für die Verfolgung und Bestrafung von Korruptionsdelikten stärken

Die Piratenpartei strebt die Einführung eines wirksamen Unternehmensstrafrechts nach Schweizer Vorbild an, damit Verfahren gegen juristische Personen eröffnet und Unternehmen unmittelbar für Korruptionsdelikte zur Verantwortung gezogen werden können. 

Der Straftatbestand der Bestechung im Geschäftsverkehr (§§ 298  ff. StGB) darf nicht mehr nur den Kauf von Wettbewerbsvorteilen erfassen sondern muss nach dem sogenannten Geschäftsherrenmodell auf den Kauf von Pflichtverletzungen ausgeweitet werden. Bei Korruptionsdelikten müssen sowohl die Verjährungsfristen verlängert als auch der  Bußgeldrahmen angehoben werden. 

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptions- und Wirtschaftskriminalität müssen in allen Bundesländern eingerichtet und mit den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Die von den Innenministern erstellten Berichte zur  Korruptionsprävention sollen aus Gründen der Vergleich- und  Nachvollziehbarkeit nach einem einheitlichen Format gestaltet werden. 

Die Innenministerkonferenz soll darüber hinaus ein maschinenlesbares Korruptionsregister in Form einer zentralen schwarzen Liste führen und im Internet veröffentlichen. Dieses Register soll rechtskräftige Korruptionsfälle im Inland sowie von deutschen Unternehmen im Ausland begangene Korruptionsdelikte erfassen. Unternehmen oder Personen mit schweren Verfehlungen sollen für eine bestimmte Zeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. 

Whistleblower in der öffentlichen Verwaltung und im privaten Sektor gesetzlich schützen

Die  Piratenpartei setzt sich für eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Personen ein, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen (sogenannte „Whistleblower“). 

Das von Deutschland bereits unterzeichnete Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates muss inkl. des Zusatzabkommens ratifiziert und umgesetzt sowie Hinweisgeber im privaten Sektor durch eine gesetzliche Regelung geschützt werden. Im  öffentlichen Sektor muss der im Beamtenrecht verankerte Schutz von Hinweisgebern auf Angestellte  ausgeweitet werden. 

Der Gesetzgeber soll darüber hinaus Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichten, Hinweisgebersysteme einzurichten, um einen vertraulichen Kommunikationskanal zur Meldung von Straftaten und Ethikverstößen zu öffnen. 

Maßnahmen zur Korruptionsprävention und moralische Wertvorstellungen in den unternehmerischen Grundsätzen verankern

Die Piratenpartei fordert gesetzliche Vorschriften zur Verankerung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bzw. -prävention in den unternehmensspezifischen Führungsgrundsätzen (Corporate Governance). Der Gesetzgeber soll Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand durch gesetzliche Mindeststandards dazu  verpflichten, Systeme zur Überwachung der Regeltreue (Compliance)  einzuführen und  diese in der Unternehmensberichterstattung darzustellen. 

Dazu gehören z.B. die Ausarbeitung von Anti-Korruptions-Leitlinien, die Ernennung eines Korruptionsbeauftragten ab einer bestimmten Betriebsgröße, die Ausstattung der internen  Revision mit entsprechenden Vollmachten sowie die Festlegung eines  Maßnahmenkataloges bei Verletzungen der Leitlinien. 

Schmiergeldzahlungen an Amtsträger im Ausland müssen konsequenter als bisher als Korruption bestraft werden. Damit integre Unternehmen im globalen Wettbewerb keine Nachteile erleiden und darauf verzichten, Auslandsbestechung über die Verbuchung als Provisionen zu verschleiern,  muss Deutschland in internationalen Organisationen auf die konsequente Verfolgung von Schmiergeldzahlungen sowie die Verankerung von  moralischen Wertvorstellungen in Wirtschaftsabkommen drängen. 

Öffentliche Aufträge als Vorbilder für Integritätskriterien und Informationsfreiheit einsetzen

Die  Piratenpartei setzt sich für Informationsfreiheit und die Anwendung von Integritätskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein. Wir fordern insbesondere bei Großbauprojekten die verstärkte Anwendung des Präventionsinstruments eines Integritätspakts, um Auftraggeber und sich bewerbende, bzw. ausführende Unternehmen zur  Integrität zu verpflichten sowie ein klares Signal nach außen und innen zu senden. 

Die Rahmendaten aller öffentlichen Vergaben sind über ein zentrales Webportal maschinenlesbar zu veröffentlichen – inkl.  Auftragnehmer und Auftragssumme sowie Subunternehmern, sobald deren  Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte übersteigt. 

Die Piratenpartei fordert die bundesweite Einführung von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen mit aktiver Veröffentlichungspflicht für Dokumente der öffentlichen Verwaltung und   für Verträge zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Ferner soll die Wirksamkeit von Verträgen mit der öffentlichen Hand an ihre Veröffentlichung geknüpft werden. Ausnahmetatbestände, wie z.B. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, müssen gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Hürden, welche die Antragstellung auf  Auskunft erschweren, wie z.B. hohe Gebühren und lange   Bearbeitungszeiten, müssen abgebaut werden. Die Regelungen der   Informationsfreiheitsgesetze müssen konsequent auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgedehnt werden – auch wenn die öffentlichen Anteile an einem Unternehmen weniger als fünfzig Prozent betragen.


Waffen

Änderungen am Kriegswaffenkontrollgesetz

  Die Piratenpartei setzt sich gemäß des UN-Instruments zum Markieren und Nachverfolgen von Schusswaffen (sog. Small Arms) für eine fälschungssichere Kennzeichnung der in Deutschland und in Lizenz im Ausland zu militärischen Zwecken produzierten oder importierten Schusswaffen ein, so wie dies für zivile Schusswaffen bereits im Waffengesetz geregelt ist. Durch eine fälschungssichere Kennzeichnung können über Drittländer erfolgte illegale Waffenexporte in Krisengebiete transparent nachvollzogen und die verantwortlichen Hersteller/Exporteure belangt werden. Gegen Drittländer, welche erwiesenermaßen Waffen in Krisengebiete weiterverkaufen, kann dann ein Exportverbot gezielt verhängt werden. Die Piratenpartei setzt sich zur Umsetzung dieses Ziels für eine schnelle Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes ein. 

Waffenmissbrauch statistisch besser erfassen

Die Piratenpartei fordert detaillierte Zahlen zu Waffen in der polizeilichen Kriminalstatistik bezüglich Missbrauchsart, Typ und Herkunft. Diese Zahlen sollen explizit den Status der Waffen umfassen, d.h. ob diese legal, illegal oder frei waren. Aussagekräftige Statistiken sind notwendig, um über die Wirksamkeit und die Folgen der Waffengesetzgebung fundierte Aussagen treffen zu können.


Polizei

Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamtinnen und Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln. 

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich. 

Polizistinnen und Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind zu  sanktionieren. 

Keine Bundeswehr im Inneren

Die Piratenpartei lehnt den Einsatz der Bundeswehr im Innern ab. Ausgenommen sind rein humanitäre, unbewaffnete Einsätze zur Rettung von Menschen, Tieren und bedeutenden Sachwerten im Katastrophenfall. 

Antragsbegründung

Die hier enthaltenen einzelnen Antragspunkte stammen zum größten Teil aus den Anträgen, die bei der Umfrage der Initiative gemeinsames Wahlprogramm positiv abgestimmt wurden.

Da leider wieder Anträge entstanden waren, die nicht zueinander passten, mit bestehendem Programm nicht harmonierten, oder auch Fehler enthielten, haben sich etliche Piraten darum gekümmert diese Anträge zu sichten, aufeinander abzustimmen, zu verbessern und einige auch nicht übernommen, oder umgeschrieben. Punkte, die schon bei der Bearbeitung lange Diskussionen auslösten haben wir weg gelassen und nur die übernommen, zu denen es einen Konsens gab.

Mit diesem umfangreichen Antrag möchten wir die Möglichkeit bieten viele gute Anträge mit einer oder wenigen Abstimmungen in unser Wahlprogramm aufzunehmen.

Piratenpad

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Konkurrenzanträge

Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/WP071*Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/WP088

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