Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP142
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP142 |
Einreichungsdatum | 11.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Internet und Netzpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Der Antrag umfasst vier bisher noch nicht durch Anträge abgedeckte, aber unseres Erachtens piratentypische netzpolitische Forderungen: Störerhaftung, digitale Protestformen, Anonymität im Netz und Schutzpflicht personenbezogener Daten durch Unternehmen |
Schlagworte | Anonymität, Störerhaftung, DDoS, Datenschutz |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelRestsammelantrag Netzpolitik AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen die vier folgenden Punkte am Ende des Kapitels "Internet und Netzpolitik" im Wahlprogramm zur nächsten Bundestagswahl aufzunehmen. Bei Ablehnung des gesamten Antrags oder bei Beschluss durch den Bundesparteitag möge der Bundesparteitag über jeden Punkt einzeln entscheiden. Rechtsklare Abschaffung der Störerhaftung (Modul 1)Der Zugang zum Internet ist in einer modernen Gesellschaft essentiell. Dabei ist besonders zu begrüßen, wenn Bürger und Unternehmen ihre eigene Infrastruktur (z.B. ihren Internetanschluss) allgemein zur Verfügung stellen. Dezentrale Infrastruktur ist der Grundgedanke des Internets und Netze in Nutzerhand sind daher besonders wichtig. Leider haben Gerichtsurteile der Vergangenheit dafür gesorgt, dass die sogenannte »Störerhaftung« etabliert wurde, d.h. Privatmenschen und Unternehmen, die nicht hauptsächlich Telekommunikationsanbieter sind, leben derzeit in Rechtsunsicherheit darüber, ob sie als Störer für illegale Handlungen unbekannter Nutzer ihrer Netze haften. Zugangsanbieter profitieren dafür vom sogenannten Provider-Privileg, das eine solche Haftung von vornherein ausschließt. Der Bundestag muss daher per Gesetz Rechtssicherheit darüber schaffen, dass ein solcher Haftungsausschluss nicht nur für große Telekommunikationsanbieter gilt, sondern für alle Personen, die anderen Teile ihrer Infrastruktur zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere für Privatpersonen, die anderen ihren Internetanschluss (z.B. per WLAN) offen zur Verfügung stellen. Digitale Protestformen schützen (Modul 2)Große Teile unseres Lebens verlagern sich ins Netz. Davon sind auch Protestformen nicht ausgenommen. Die derzeit bekannteste Variante ist, dass viele Menschen gleichzeitig Webseiten aufrufen um den Dienst zeitweise einzuschränken. Diese Protestform wird derzeit völlig ungerechtfertigt mit Angriffen auf IT-Systeme mit Schädigungsabsicht (»Cracking«, umgangssprachlich auch »Hacking«) in einen Topf geworfen. Dabei verursachen digitale Protestformen weder dauerhaften Schaden, noch greifen sie Schwachstellen in Systemen an, sondern bedienen sich lediglich der vorgesehenen, öffentlichen Funktionen. Sie sind am ehesten mit Sitzblockaden und Protestaufmärschen vergleichbar. Gemeinsamer Protest gehört in einer Demokratie zu den Grundrechten der Menschen und darf als solches aber nicht nur auf den physischen Raum begrenzt werden. Recht auf Anonymität im Netz (Modul 3)Bei der Verfolgung von Straftaten, die mithilfe von Internetdiensten begangen wurden, zeichnet sich derzeit ein erschreckender Trend ab. Bürger sollen mithilfe von Gesetzen wie Vorratsdatenspeicherung oder Bestandsdatenauskunft jederzeit einer vollständigen Überwachung ausgesetzt sein, für den Fall, dass sie eine Straftat begehen. Der Grund dafür liegt darin, dass die technischen Möglichkeiten im Netz hier deutlich weiter sind als im physischem Raum, oder kurz gesagt: Sie tun es, weil sie es können. Das Recht auf Anonymität ist für eine Demokratie essentiell. Weder muss ein Bürger derzeit fürchten auf offener Straße jederzeit vollständig identifizierbar zu sein, noch sind alle seine Handlung vollständig dokumentiert und gespeichert. Dieser Grundsatz muss auch für das Netz gelten. Denn wenn jemand fürchten muss, dass alles was er tut jederzeit kontrolliert wird, passt er sich an und die Fähigkeit zu kritischem Denken und Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt verkümmert. Aus diesem Grund fordern wir ein grundsätzliches Umdenken. Jeder Mensch soll ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Anonymität im Netz haben, dass nur bei schweren Straftaten oder direkter und umfangreicher Gefahr für wichtige Rechtsgüter aufgehoben werden kann. In diesem Fall müssen starke und wirksame Kontrollmechanismen greifen, die einen Missbrauch so gut wie möglich verhindern. Schutzpflicht von personenbezogene Daten durch Unternehmen (Modul 4)Viele Unternehmen sammeln personenbezogene Daten ihrer Kunden. Diese Daten werden leider häufig unzureichend geschützt. Aus diesem Grund ist es primär notwendig, alle Unternehmen, die personenbezogene oder anderweitig kritische Daten ihrer Kunden speichern, dazu zu verpflichten, stets die höchsten technischen Standards beim Schutz dieser Daten zu etablieren. Diese gesetzliche Pflicht garantiert den Schutz dieser kritischen Daten allerdings nur teilweise. Technische Entwicklung oder menschliches Versagen können immer wieder zu Pannen oder böswilligen Angriffen führen, die einen Datenverlust zur Folge haben. In diesen Fällen müssen die entsprechenden Unternehmen dazu verpflichtet werden Angriffe und Pannen unverzüglich an die entsprechenden Behörden zu melden und die Betroffenen Kunden davon zu unterrichten. AntragsbegründungWir halten die vier hier genannten Forderungen für piratentypische Forderungen im Bereich Netzpolitik, haben aber selbst noch keine Anträge gesehen, die diese Forderungen abdecken. Aus diesem Grund haben wir hier noch einen "Restsammelantrag" gestellt. Piratenpad
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