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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP146

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP146
Einreichungsdatum 11.04.2013
Antragsteller

Isabelle Sandow

Mitantragsteller
  • Benjamin Ölke
  • Thomas Stüttner
  • Katja Stüttner
  • Friedhelm Tropberger
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Demokratie
Zusammenfassung des Antrags Der Antrag beinhaltet die Forderung zur EU-Verfassung sowie dem ESM ein Referendum durchführen zu lassen, um deren Souveränität gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu klären.
Schlagworte EU, Verfassung, Referendum, ESM
Datum der letzten Änderung 12.4.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Kein ESM und keine EU-Verfassung ohne Referendum

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text in das Wahlprogramm unter "Demokratie" aufzunehmen:

Kein ESM und keine EU-Verfassung ohne Referendum.

Der Europäische Stabilitäts Mechanismus, kurz ESM, sowie die EU-Verfassung schränken die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ein. So lange kein Referendum zu diesen vollzogen wurde, haben sowohl der ESM als auch die EU keinerlei Legitimation gegenüber der Bundesrepublik Deutschland Gesetze zu erlassen oder Maßnahmen zu vollstrecken. Die Piratenpartei fordert daher das längst überfällige Referendum zur EU-Verfassung und zusätzlich ein Referendum zum ESM, um deren Souveränität gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu klären.

Antragsbegründung

Es ist recht selbsterklärend. Die Ratifizierung der EU-Verfassung sowie die Unterzeichnung des ESM wurden lediglich von den zu der Zeit gewählten Politikern durchgeführt. Angesichts der geringen Wahlbeteiligung ist allein dieser Umstand Begründung genug diese Forderung zu rechtfertigen. Es ist jedoch auch anzumerken, dass Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes in den beiden Fällen ein Referendum unumgänglich macht.

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