Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP160
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP160 |
Einreichungsdatum | 11.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Freiheit und Grundrechte |
Zusammenfassung des Antrags | Grundgesetzerweiterung, Informationspflicht bei Überwachungsmaßnahmen, keine Staatstrojaner, Schutz der Privatsphäre, Internationales Freiheitsabkommen |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSammelantrag Freiheit und Grundrechte AntragstextDer Bundesparteitag möge, gegebenenfalls modulweise, beschließen, den folgenden Text im Themenbereich "Freiheit und Grundrechte" des Wahlprogramms hinzuzufügen. ÜberwachungModul 1"Digitale Netzwerke" ins GrundgesetzDie Piratenpartei setzt sich für die Erweiterung des GG Artikel 5.1 um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. Neu: Artikel 5 (1) "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Modul 2Betroffene von Überwachungsmaßnahmen müssen informiert werdenVerdeckte Überwachungsmaßnahmen laden zum Missbrauch ein. Deswegen müssen Betroffene von staatlichen Abhör- und Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich benachrichtigt werden. Die derzeitigen Regelungen zur Benachrichtigungspflicht sind aufgrund der zahlreichen Ausnahmen wirkungslos. Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, dass die überwachende Behörde ohne Ausnahme alle ihr bekannten Betroffenen einer Überwachungsmaßnahme innerhalb einer festen, nicht verlängerbaren Frist benachrichtigen und über die erfassten Daten informieren muss. Modul 3Keine Bundes- oder StaatstrojanerVerdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme (z.B. Bundes- oder Staatstrojaner) Für die Piratenpartei sind verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme durch den Staat nicht mit Grundrechten und Rechtsstaat vereinbar. Wir setzen uns daher für die Abschaffung der Befugnisse für staatliche Behörden zum Verwanzen solcher Systeme ein. Wenn wir für die Abschaffung und Verhinderung solcher Eingriffe keine ausreichende parlamentarische Mehrheit finden, werden wir uns bei der gesetzlichen Umsetzung eines solchen Grundrechteingriffs zusätzlich zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht dafür einsetzen, diesen erheblichen Eingriff in bürgerliche Grundrechte durch folgende Maßnahmen streng zu reglementieren und zu kontrollieren:
Modul 4Schutz der Privatsphäre im GrundgesetzDie Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein. Um dies zu erreichen strebt die Piratenpartei die Abschaffung des großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an. Zur Abschaffung des großen Lauschangriffs sollen dazu konkret die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetz (GG) wieder entfernt werden. Zur Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis soll dazu konkret der Absatz 2 des Art. 10 Grundgesetz (GG) entfernt werden. Die Erfahrungen z.B. mit dem "Staatstrojaner" haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert. Modul 5ILA – International Liberty AgreementDie Piratenpartei wird – in Zusammenarbeit mit dem weltweiten Netzwerk an Piratenparteien und allen anderen Parteien und Organisationen, die gleiche oder ähnliche Vorstellungen haben – die Verhandlung und den Abschluss eines internationalen Vertrages – des „International Liberty Agreement (ILA)“ – initiieren, der Mindeststandards für bürgerliche Freiheiten, insbesondere aber nicht ausschließlich in digitalen Netzen, verbindlich festlegt. Die Verhandlungen werden von Anfang an öffentlich geführt. Hierbei werden die jeweiligen Zivilgesellschaften und interessierte Organisationen von den verhandelnden Staaten in die Diskussion eingebunden. Außerdem wird die internationale Vernetzung und der internationale Austausch dieser Organisationen gefördert. Dies soll dafür sorgen, dass das Abkommen letztlich nicht nur einen Konsens der Regierungen, sondern, soweit dies möglich ist, auch einen Konsens der Bevölkerungen darstellt. Das ILA soll unter anderem Vereinbarungen enthalten über
AntragsbegründungBegründung: Einzelmodul der WP138 Dieser Antrag enthält die folgenden in der Ini gWP abgestimmten Einzelanträge: G005 G097 G114 G173 G122 Die Antragstexte wurden teilweise überarbeitet um Widersprüche mit anderen Programmpunkten aufzulösen. Piratenpad
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