Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP162
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP162 |
Einreichungsdatum | 11.04.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Internet und Netzpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Freie Signaturen und Verschlüsselung, anonymer Netzzugang, Abschaffung des Hackerparagraphen |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSammelantrag Internet und Netzpolitik AntragstextDer Bundesparteitag möge, gegebenenfalls modulweise, beschließen, den folgenden Text im Themenbereich "Internet, Netzpolitik und Artverwandtes" des Wahlprogramms hinzuzufügen.
InfrastrukturModul 1Freie, rechtskräftige digitale Signaturen und E-Mail-Verschlüsselung für alleDie Piratenpartei setzt sich dafür ein, ein staatlich finanziertes Trustcenter einzurichten, das jedem Menschen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren. Die dafür notwendigen Zertifikate sollen deshalb für Privatpersonen (nicht juristische Personen) kostenlos zu erwerben und zu verwenden sein und dazu dienen, jedermann abhörsichere Kommunikation und rechtssichere Geschäfte bzw. Vertragsabschlüsse über das Internet zu ermöglichen. Die Erstellung der Zertifikate hat so zu erfolgen, dass der Staat technisch nicht in der Lage ist, mit diesen Zertifikaten verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln (d.h. er darf keine Kenntnis der geheimen Schlüssel besitzen). Modul 2Gesetzliche Garantie für den anonymen, sowie autonymen und pseudonymen Zugang zu NetzdienstenEin Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen ist abzulehnen. Diese Praxis ist bereits nach entsprechender Gesetzgebung in Südkorea gescheitert. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Benutzerinnen und Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten den pseudo- sowie autonymen Zugang gesetzlich zu garantieren. Genauso muss der anonyme Zugang zum Netz unmissverständlich gesetzlich garantiert sein. Die freie Meinungsäußerung und die Selbstdefinition eines Menschen darf nicht aus Gründen etwaiger Sicherheit beschnitten werden. Modul 3Abschaffung des "Hackerparagraphen" § 202c StGBDie Piratenpartei setzt sich für die vollständige Abschaffung des sogenannten "Hackerparagraphen" § 202c StGB ein, da er für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgt und Tür und Tor für willkürliche Verfolgung im IT-Sicherheitsbereich tätiger Personen öffnet. AntragsbegründungBegründung: Dieser Antrag enthält die folgenden in der Ini gWP abgestimmten Einzelanträge: G206 G213 G104 Die Antragstexte wurden teilweise überarbeitet um Widersprüche mit anderen Programmpunkten aufzulösen. Piratenpad
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