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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/X023

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer X023
Einreichungsdatum 06.05.2013
Antragsteller

Alfred1989

Antragstyp Sonstiger Antrag
Antragsgruppe Keine der Gruppen
Zusammenfassung des Antrags Der Bundesvorstand soll nach diesen Pflichtenheft ein Konzept zur einer Beteiligungsmöglichkeit außerhalb der Parteitage erarbeiten.
Schlagworte SMV, SDMV, SME
Datum der letzten Änderung 06.5.2013
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Pflichtenhelftantrag zur Erstellung eines Konzeptes zur einer Beteiligungsmöglichkeit außerhalb der Parteitage

Antragstext

Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge durch Beschluss dieses Antrages den Bundesvorstand beauftragen, durch ein offenes, transparentes Verfahren ein Konzept und einen Satzungsänderungsantrag zu einer zusätzlichen Mitgliederversammlung zu erarbeiten, welche die unten genannten Kriterien erfüllt.

Beschlussbefugnis Die Mitgliederversammlung darf über (Modulare Abstimmung; nicht konkurrierend)

   a.) Positionspapiere
   mit einer Zustimmung von
   (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
       a1.) 50%
       a2.) 66,6%
       a3.) 75%
   b.) Satzungsänderungen
   mit einer Zustimmung von
   (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
       b1.) 50%
       b2.) 66,6%
       b3.) 75%
   c.) das Grundsatzprogramm
   mit einer Zustimmung von
   (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
       c1.) 50%
       c2.) 66,6%
       c3.) 75%
   d.) das Wahlprogramm
   mit einer Zustimmung von
   (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
       d1.) 50%
       d2.) 66,6%
       d3.) 75%
   e.)Sonstige Entschließungen (Ratifizierungen von PPI/PPEU Papieren etc)
   mit einer Zustimmung von
   (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
       e1.) 50%
       e2.) 66,6%
       e3.) 75%
   f.) Auflösung der Partei
   mit einer Zustimmung von
   (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
       f1.) 50%
       f2.) 66,6%
       f3.) 75%
   g.) Fusionierung mit anderen Parteien
   mit einer Zustimmung von
   (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
       g1.) 50%
       g2.) 66,6%
       g3.) 75%
   h.) Anträge, Anfragen und Initiativen an die Fraktionen
   mit einer Zustimmung von
   (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
       h1.) 50%
       h2.) 66,6%
       h3.) 75%
   i.) Ausrichtung von Sonderparteitagen
   mit einer Zustimmung von
   (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
       i1.) 50%
       i2.) 66,6%
       i3.) 75%
   j.) das Veto von Bundesvorstandsbeschlüssen
   mit einer Zustimmung von
   (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
       j1.) 50%
       j2.) 66,6%
       j3.) 75%
   k.) der Auflösung des Bundesvorstandes
   mit einer Zustimmung von
   (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
       k1.) 50%
       k2.) 66,6%
       k3.) 75%

entscheiden.

Befristung Die Mitgliederversammlung besteht ab offiziellem Start

(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
   a.) für sechs Monate.
   b.) für ein Jahr.
   c.) für zwei Jahre.
   d.) unbefristet, bis zur Auflösung durch den Bundesparteitag.

Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung wird einmalig vom Bundesparteitag beschlossen und kann (Modulare Abstimmung konkurrierend)

   a.) anschließend nur durch die Mitgliederversammlung 
   b.) auch nur durch diesen 
   c.) sowohl durch ihn als auch der Mitgliederversammlung 
   geändert werden.


Abstimmungsart Die Abstimmungen erfolgen (Modulare Abstimmung konkurrierend)

   a. online
   b. via Briefwahl
   c. durch dezentral aufgestellte Urnen
   d. durch eine zentral aufgestellte Urne auf den BPT, welche nach Ende der Veranstaltung ausgezählt wird.

Gültigkeit der Beschlüsse Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind

   a.) sofort gültig
   b.) schwebend wirksam bis zum Widerspruch durch den Bundesparteitages
   c.) schwebend unwirksam bis zur Bestätigung durch den Bundesparteitages

Erklärung: Hier soll festgelegt werden, ob die Entschließungen der Mitgliederversammlung noch vom Bundesparteitag bestätigt werden sollen. Dies kann durch eine Urne, welche während des BPTs aufgestellt ist, parallel zum BPT passieren. Bei Modul a ist das nicht notwendig, bei Modul B treten die Beschlüsse zwar in Kraft, können jedoch durch die Urne noch für nichtig erklärt werden. Bei Modul C müssen die Beschlüsse generell noch bestätigt werden.

Tagungsart Die Mitgliederversammlung tagt (Modulare Abstimmung; konkurrierend)

   a.) ständig.
   b.) regelmäßig, alle sechs Monate.
   c.) regelmäßig, alle drei Monate.
   d.) regelmäßig, alle zwei Monate.
   e.) regelmäßig, einmal pro Monat.
   f.)  regelmäßig, alle zwei Wochen.
   g.) regelmäßig, einmal pro Woche.


Erklärung: Es ist immer wieder die Forderung nach einer regelmäßigen Mitgliederversammlung aufgetaucht. Daher soll hier dem BPT die Chance gegeben werden, diese zu beschließen. Regelmäßig bedeutet, alle Anträge erreichen gleichzeitig die Abstimmungsphase, ähnlich wie bei den RL Parteitagen. Hier wird nun festgelegt, in welchen Abständen die Abstimmungsphase sich wiederholt.


Abstimmungsdauer Der Zeitraum für die Abstimmung beträgt dann jeweils (Modulare Abstimmung; konkurrierend)

   a.) einen Tag
   b.) eine Woche
   c.) zwei Wochen
   d.) vier Wochen

Erklärung: Wie lange dauert die wiederkehrende Abstimmungsphase?

Quorumsgröße Es muss mindestens

   a.) 2,5%
   b.) 5%
   c.) 10%
   d.) 15 %
   e.) x^0,5
   f.) x^0,75

der Teilnehmer den Antrag unterstützen, damit er zur Abstimmung zugelassen wird.

Quorumszeit Der Zeitraum das benötigte Quorum zu erreichen beträgt (Modulare Abstimmung; konkurrierend)

   a.) einer Woche
   b.) zwei Wochen
   c.) einen Monat

Aussprache Zur Aussprache werden folgende Tools verwendet (Modulare Abstimmung; nicht konkurrierend)

   a.) Mumble
   b.) Wikiarguments
   c.) Piratefeedback
   d.) Liquidfeedback
   e.) Antragskonferenzen (mit Streaming und interaktiver Teilnahme über das Netz)
   f.)  Das Wiki
   g.) Mailingliste/Syncforum
   h.) Twitter
   i.) Facebook
   j.) sonstige

Abstimmungstool (nur wenn in Abschnitt Abstimmungsart Modul b angenommen wurde) Als Abstimmungstool soll (Modulare Abstimmung; konkurrierend)

   a.) Liquidfeedback
   b.) Piratefeedback
   c.) Wikiarguments
   d.) Liquidizer
   e.) sonstige

verwendet werden.

Delegationen (nur wenn in Abschnitt Abstimmungsart Modul b angenommen wurde) Die Möglichkeit eine Vertretung zu benennen besteht (Modulare Abstimmung; konkurrierend)

   a.) nicht
   b.) nach den Prinzipien der Liquid Democracy (mit einstellbarer Vererbungstiefe)
   c.) nach den Prinzipien der Liquid Democracy (mit beliebiger Vererbungstiefe)
   d.) nach den Prinzipien des Präferenzlistenverfahren (ohne Vererbung)
   e.) nach den Prinzipien des Präferenzlistenverfahren (mit einstellbarer Vererbungstiefe bei den primären Delegierten)

Die Delegationen verfallen (Modulare Abstimmung; konkurrierend)

   a.) nach zwei Wochen
   b.) nach einen Monat
   c.) nach zwei Monaten
   d.) nach drei Monaten
   e.) nach sechs Monaten
   f.) nach einem Abstimmungszyklus (falls die Mitgliederversammlung regelmäßig tagt)
   g.) gar nicht



Abstimmungsname Die Abstimmung erfolgt (Modulare Abstimmung konkurrierend)

   a.) Geheim
   b.) durch einen bestätigten Account offen, oder durch einen GO Antrag geheim
   c.) mit Pseudonym
   d.) mit Bestätigten Account und wechselnden Pseudonym
   e.) mit Klarnamen


Nachvollziehbarkeit Die Akkreditierungsdaten sind (Modulare Abstimmung; konkurrierend)

   a.) für jedes Mitglied online einsehbar
   b.) auf Wunsch durch eine Clearingstelle, den Vorständen und deren
        berechtigten
       Beauftragen zur Einsicht offen zu legen und es darf
       (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
       b1.) generell keine Kopie der Daten an das Mitglied weitergeben werden
       b2.) nach Abgabe einer Datenschutzerklärung eine Kopie der Daten an das
       Mitglied
       weitergeben werden.
  c. Es kann lediglich ein Prüfauftrag an die Clearingstelle gegeben werden.
   Die Akkreditierungsdaten bleiben nur den Vorständen und berechtigten
   Beauftragen zugänglich.

Akkreditierungsdaten Die Akkreditierungsdaten enthalten (Modulare Abstimmung; konkurrierend)

   a.) (Modulare Abstimmung; nicht konkurrierend)
       a1.) den Name
       a2.) die Anschrift
       a3.) die Mitgliedsnummer
       a4.) das Geburtsdatum
       a5.) den Geburtsort
       a6.) die Personalausweisnummer
   b.) Die erforderlichen Akkreditierungsdaten sind  unter dem Aspekt der
       größtmöglichen Datensparsamkeit in Zusammenarbeit mit einem
       Datenschutzbeauftragen zu ermittteln.

Erklärung: Hier wird geklärt, wie weit ein einfaches Mitglied Zugang zu den erhobenen Akkreditierungsdaten zur Überprüfung hat.

Zuordnung Dem Benutzerkonto ist

   a.) einem Mitglied zuordenbar. Auch kann dem Mitglied jeweils ein
   Benutzerkonto zugeordnet
   werden.
   b. durch ein Einwegverfahren einem Mitglied zuordenbar. Der umgekehrte Weg
   jedoch ist durch entsprechende Hürden zu erschweren.
   c.) ist generell keinem Mitglied zuordenbar.

Erklärung: Hier soll die Zuordenbarkeit festgelegt werden, das heißt, wie weit es möglich ist, den Account einem Mitglied zuzuordnen. Modul a beschreibt dabei die Maximalstufe der Zuordenbarkeit. Bei Modul B soll durch Einwegverfahren (MD5 Hashes etc.) die Zuordnung eines Mitgliedes zu einem Account erschwert werden. Bei Modul c wird die Zuordnung durch z.B. Verlosung der Einladungscodes/Zugangsschlüssel in verschlossenen Umschlägen unmöglich gemacht.

Antragsbegründung

Es wird derzeit eine hitzige debatte rund um die SMV und deren alternativen geführt. Mit diesen Antrag soll der Versammlung die Möglichkeit gegeben werden, sich unverbindlich für ein Modell zu entscheiden.

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