Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP022
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP022 |
Einreichungsdatum | 15.03.2013 |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Außenpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Auftrag und Aufgaben sowie Grundsätzliches zu Ausbildung und Ausrüstung der Bundeswehr.Das Verteidigungspolitische Konzept soll die Position der Piratenpartei zum Thema Verteidigung und Bundeswehr abbilden. |
Schlagworte | Verteidigung, Sicherheitspolitik, Bundeswehr, Kampfeinsatz, Krieg, Frieden, Waffen, NATO, EU, Europäische Union, Verteidigungsbündnis |
Datum der letzten Änderung | 12.4.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVerteidigungspolitisches Konzept der Piratenpartei, orientiert am Status Quo AntragstextDer nachfolgende Antrag wurde in mehrwöchiger Erarbeitung durch Mitglieder der AG Außen- und Sicherheitspolitik, der UG Verteidigung sowie der AG Friedenspolitik gemeinsam erarbeitet. Der Bundesparteitag möge daher beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel 11 "Außenpolitik" als neuen Absatz innerhalb einer zweiten Ebene "Sicherheitspolitik", alternativ der zweiten Ebene "Verteidigungspolitik" einzufügen. Die UG Verteidigung sieht das "Verteidigungspolitische Konzept" als Gesamtpaket. Daher verzichten wir auf eine modulare Abstimmung der Unterpunkte des Modul 1. Das Modul 2 steht unabhängig zu Modul 1, da es hier um eine klare Positionierung der Piratenpartei für oder wider Auslandseinsätze geht. Sollte eines oder beide der Module als Antrag zum Wahlprogramm die erforderliche 2/3 Mehrheit nicht erreichen, so ersuchen wir die Versammlung, den abgelehnten Modulen alternativ als Positionspapier zuzustimmen.
Modul 1Verteidigungspolitisches Konzept der PiratenparteiDie Piratenpartei setzt sich für weltweiten Gewaltverzicht, die Lösung von Konflikten mit friedlichen Mitteln und die globale Abrüstung ein. Weltweiter Frieden sollte immer oberstes Ziel sein. Allerdings ist es die Aufgabe des Staates, den Schutz der Gesellschaft sicherzustellen. Darin sehen wir derzeit die Legitimation aktiver, organisierter Streitkräfte. Deren Auftrag und Aufgaben sollten jedoch neu definiert werden. Das nachfolgende Verteidigungspolitische Konzept orientiert sich an der bestehenden Ist-Situation und dem Status Quo der Bundeswehr. Die aktuelle Ausrichtung der Bundeswehr ist aus Sicht der Piraten nicht zufriedenstellend. Dieses verteidigungspolitische Konzept soll daher lediglich eine mittelfristige Lösung auf Basis des aktuellen Standes der Regierungspolitik darstellen, um positiv auf die jetzige Situation einwirken zu können. Die langfristigen Ziele des Gewaltverzichts werden dabei nicht außer Acht gelassen. Um diese Ziele zu erreichen, fordern wir in einem ersten Schritt die klare Definition von Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr. Dabei setzen wir uns dafür ein, dass die Streitkräfte nach folgenden Maßgaben einzusetzen und auszurüsten sind: KatastrophenschutzZur Durchführung ihrer Aufgaben verfügt die Bundeswehr über Einheiten mit besonderer Befähigung zu Erhalt und Wiederherstellung von Infrastruktur. Hierzu zählen unter anderem Sanitäts-, Pionier-, Fernmeldeeinheiten oder Truppen zur ABC-Abwehr. Bei Katastrophen soll der Zugriff auf diese Kräfte entgegen bisheriger Praxis unbürokratisch und umgehend auf Anforderung örtlicher Behörden möglich sein. Militärische Einheiten, die zum Katastrophenschutz eingesetzt werden, unterstehen grundsätzlich der zivilen Einsatzführung. Ihr Einsatz ist in jedem Fall unbewaffnet und unter von der Einsatzleitung zu definierenden Rahmenbedingungen durchzuführen. LandesverteidigungEine unmittelbare territoriale Bedrohung Deutschlands mit konventionellen militärischen Mitteln ist unwahrscheinlich. Die Bindung stehender Streitkräfte zur reinen Landesverteidigung ist daher auf absehbare Zeit nicht erforderlich. Daher ist ein entsprechendes Reservistenkonzept zu erarbeiten und ggf. in ein freiwilliges Milizsystem zu überführen, welches die Aufgaben der Landesverteidigung abdeckt. Die Organisationsstruktur des erarbeiteten Konzepts ist in Form von Geräte- und Kadereinheiten mit dem Zivilschutz zu synchronisieren. BündnisverteidigungIm Rahmen der bestehenden Bündnisabkommen wird die Verteidigung der Territorien von Bündnispartnern unterstützt. Notwendige Einsätze sind jedoch im individuellen Einzelfall zu beschließen und auf das tatsächliche Territorium der Bündnispartner zu beschränken. Legitimation des Einsatzes bewaffneter StreitkräfteDas „Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland“ (ParlBG) ist dahingehend zu präzisieren, dass die Zustimmung des Bundestags durch eine 2/3 Mehrheit der Gesamtzahl der Abgeordneten erfolgen muss. Ausbildung und AusrüstungZur Durchführung ihrer Aufgaben sind den Streitkräften die notwendigen und geeigneten Mittel und Ausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Umfang, Ausrüstung und Befähigung der Streitkräfte sind immer an die sich verändernden Gegebenheiten anzupassen. Generell ist zu überprüfen, ob bereits geeignetes Material auf dem Markt verfügbar ist, welchem der Vorzug bei der Beschaffung zu geben ist
Des Weiteren sind die Entwicklungszeiten neuer Projekte drastisch zu verkürzen, da sich der tatsächliche Bedarf sowie die technischen Möglichkeiten oft schneller ändern, als dies in die Entwicklung einfließen kann.
Änderungen am Bedarf müssen schnellstmöglich aufgegriffen werden. Ggf. sind zu weit fortgeschrittene Projekte zu stoppen, sobald der Entfall des Bedarfs festgestellt wird. De Bundeswehr verzichtet auf den Besitz und Einsatz folgender Waffensysteme und Kampfmittel:
Entsprechende Waffensysteme und Kampfmittel der in Deutschland stationierten ausländischen Truppen sind aus dem Bundesgebiet abzuziehen.
Modul 2Die Alternativen 1 bis 3 des Modul 2 sind konkurrierend und daher gegeneinander abzustimmen. Sofern die Versammlung eine der drei Alternative mit der notwendigen Mehrheit beschliesst, ist diese in Modul 1 zwischen "Bündnisverteidigung" und "Legitimation" einzufügen. Wurde Modul 1 abgelehnt, bleibt Modul 2 als eigenständiger Punkt bestehen.
Alternative 1 (Pro-Variante)Internationale Intervention/KampfeinsätzeMilitärische Interventionen mit deutscher Beteiligung lehnen wir grundsätzlich ab. Einsätze bewaffneter Streitkräfte außerhalb der Bündnisgebiete dürfen nur in einem sehr eng umrissenen Rahmen und nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. Hierzu zählt die Intervention bei Völkermord, ethnischen Säuberungen sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, welche systematisch und in einem erheblichen Ausmaß erfolgen. Einsätze unter diesen Umständen dürfen grundsätzlich nur im internationalen Verbund mit anderen Staaten durchgeführt werden. Dabei müssen die Einsätze völkerrechtskonform erfolgen und im Rahmen eines UN-Mandats nach Artikel 42 der Charta der Vereinten Nationen durchgeführt werden. Nationale Alleingänge sowie Regime-Change-Einsätze sind nicht zuzulassen. Einsätze von geringer Intensität und Tragweite gemäß §4 ParlBG, bei Gefahr in Verzug sowie zur Rettung von Menschen aus besonderen Gefahrenlagen sind von diesen Beschränkungen nicht betroffen, soweit die Regelungen des Völkerrechts eingehalten werden.
Alternative 2 (Contra-Variante)Internationale Intervention/KampfeinsätzeMilitärische Interventionen mit deutscher Beteiligung lehnen wir grundsätzlich ab. Dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte außerhalb der Bündnisgebiete kann nur bei Einsätzen von geringer Intensität und Tragweite gemäß §4 ParlBG, bei Gefahr in Verzug sowie zur Rettung von Menschen aus besonderen Gefahrenlagen unter Einhaltung des Völkerrechts zugestimmt werden.
Alternative 3 (strikte Ablehnung kompatibel mit GP004)Internationale Intervention/KampfeinsätzeEine deutsche Beteiligung an militärischen Interventionen außerhalb der Bündnisgebiete lehnen wir ab. AntragsbegründungDie Piratenpartei hat sich bereits in mehreren Programmpunkten für die friedliche Lösung von Konflikten und den Verzicht auf Gewalt ausgesprochen. Dennoch müssen auch wir uns der aktuellen Situation stellen und mit der Realität einer Armee im Einsatz leben. Mittelfristig, das heißt mindestens für die nächste Legislaturperiode, werden wir nicht den Einfluss haben, einen radikalen Systemwechsel hin zu einem völligen Gewaltverzicht umzusetzen. Wir können die Zeit jedoch nutzen, in unserem Sinne positiv auf die Verteidigungspolitik einzuwirken und die Messlatte für die tatsächlich stattfindenden Einsätze festzulegen. Wenn die Regierung unsere Streitkräfte in den Einsatz schickt, dann bitte unter klar geregelten Bedingungen.
Begriffsbestimmung zu den Antragstexten der Module 1 und 2Begriffsbestimmung "Einsatz bewaffneter Streitkräfte" gemäß §2 ParlBG(1) Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist. Begriffsbestimmung "Einsatz von geringer Intensität und Tragweite" gemäß §4 ParlBG(2) Ein Einsatz ist dann von geringer Intensität und Tragweite, wenn die Zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten gering ist, der Einsatz auf Grund der übrigen Begleitumstände erkennbar von geringer Bedeutung ist und es sich nicht um die Beteiligung an einem Krieg handelt.
Erläuterung zu den Unterpunkten:Zu 1 - Katastrophenschutz Zu 3 - Bündnisverteidigung Zu Modul 2, Varianten Pro- und Contra Auslandseinsätze
Aufgrund der erheblichen Tragweite eines solchen Beschlusses, wird die Entscheidung der Versammlung in der Form der konkurrierenden Varianten zur Abstimmung vorgeschlagen.
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